Bambergische Peinliche Halsgerichtsordnung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 3. September 2022 um 16:07 Uhr durch imported>Altsprachenfreund(1648354) (→‎Einleitung: falscher Hans Pfeil).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Blatt 40vaus der Bambergensis

Die Bambergische Peinliche Halsgerichtsordnung (auch Bambergensis genannt) war eine 1507 von Johann Freiherr zu Schwarzenberg im Auftrag seines Bischofs Georg III. Schenk von Limpurg verfasste Halsgerichtsordnung für Bamberg. Sie wurde 1507 von Hans Pfeil herausgegeben und regelte für Bamberg neben dem materiellen Strafrecht auch das Prozessrecht, wobei die peinliche Befragung zur Erlangung von Geständnissen konstitutiv enthalten war. Der lateinische Name der Gerichtsordnung lautet Constitutio Criminalis Bambergensis.

Sie ist geprägt vom Gedankengut italienischer Rechtsschulen (Römisches Recht) und war Basis für die spätere Constitutio Criminalis Carolina Kaiser Karls V., die auf dem Augsburger Reichstag 1530 beschlossen und zwei Jahre später 1532 auf dem Reichstag in Regensburg ratifiziert wurde.

Weblinks