Diskussion:Glaubhaftmachung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 13. September 2022 um 17:02 Uhr durch imported>Juliabackhausen(362288) (→‎Einleitung).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Wahrheit oder Tatsachen?

Mich würde interessieren, wer sich den dürftigen Inhalt zu dieser außerordentlich wichtigen Erleichterung im Streitfall / Rechtsfall ausgedacht hat. Während auf den sonstigen Seiten der Darstellung von Allgemeinwissen sehr penibel mit dem Erhellen der Quellen umgegangen wird, findet sich zum Artikel Glaubhaftmachung nichts. Das könnte ja auch von einem Juristen stammen, der meint, der Schöpfer hätte ihm das eingegeben und einem anderen Juristen was anderes , nachdem Gott ja auch schon etwas alt geworden ist und sich nicht mehr so erinnert, wem er was ins Ohr geflüstert hat ... Sollte es keine allgemeinverbindliche, mehrheitskonsensierte Definition dieses juristischen Terminus von ungeheurer Brisanz für die Entlastung Rechtsuchender geben, müßte dringend eine geschaffen werden und zumindest eine Bemerkung dazu auf der Artikelseite zu finden sein, solange nur was da steht, was irgend jemand gemeint hat. Richter schwören in ihrem Diensteid, der Wahrheit und der Gerechtigkeit zu dienen. Gerechtigkeit ist ohne Wahrheit ein Unding. Folglich sollten wenigstens die wichtigsten heute verfügbaren Erkenntnisse über Faktenverifikation und Informationsmanagement berücksichtigt werden. (nicht signierter Beitrag von 217.252.142.21 (Diskussion) 23:04, 24. Apr. 2011 (CEST))

In der dt. Gerichtsbarkeit geht es nicht um Wahrheitsfindung. Das kommt aus dem angelsächsischen Klamauk. Die Wahrheit ist nämlich kein objektiv messbarer Befund. In Deutschland geht es um die Kenntnis über Tatsachen. Außerdem gilt im Zivilprozess weder eine Gerechtigkeit noch eine Wahrheit, denn es handelt sich um einen Parteienprozess. Die Parteien betreiben durch ihre Angaben den Prozess, siehe auch § 138 Abs. 3 ZPO. Der Richter ist nur verpflichtet auf den ihn vorgetragenen Sachverhalt das geltende Recht anzuwenden. Über die Beweispflicht und deren Beibringung gibt es auch unzählige Schiften in der Lehre und zahlreiche Urteile. --158.255.214.69 11:00, 20. Nov. 2013 (CET)
Das mit der Wahrheit sehen die Gerichte durchaus unterschiedlich https://www.lawblog.de/index.php/archives/2006/02/09/susse-traume/ 91.45.226.49 15:21, 22. Nov. 2013 (CET)
Bitte nicht Zivil- und Strafrecht durcheinander bringen. Beide haben durchaus andere Systematiken, da sie völlig andere Probleme behandeln. --158.255.214.69 14:06, 21. Feb. 2014 (CET)

Glaubhaftmachung im öffentlichen Recht

Im Zusammenhang mit der Corona-Krise wurden von einigen Bundesländern und auch Gemeinden Verordnungen erlassen, die die Rechte der Bürger einschränken. In einigen Verordnungen kann man lesen, dass z. B. jemand einem Polizisten oder Angehörigen des Ordnungsamtes glaubhaft machen soll, wohin er sich gerade begibt (zum Einkaufen, zum Arbeitsplatz, zum Rechtsanwalt, zum Sport im Wald, zu einem sterbenden Angehörigen usw.). Kann er das nicht glaubhaft machen, kann ein Bußgeld verhängt werden. Offenbar wird diese Diskussion auf der Straße nicht zwischen einem Bürger und einem Zivilrichter geführt, sondern zwischen einem Bürger und irgendeinem Anghörigen der bewaffneten Staatsmacht. Das kommt im Artikel leider nicht vor. Und zweifeln nicht auch einige Juristen an, ob diese Pflicht zum Glaubhaftmachen nicht einfach so per Verordnung bestimmt werden kann? Verordnungen werden bekanntlich nicht von den Parlamenten (den gewählten Volksvertretern) gemacht, sondern von der Exekutive...

--Ilsebill (Diskussion) 14:30, 7. Apr. 2020 (CEST)

Die bisherige Fokussierung des Artikels auf den Zivilprozess war/ist zu eng. Der Artikel bedürfte noch deutlicher Überarbeitung und Erweiterung. Ich meine, eine Glaubhaftmachung kann es - ganz allgemein gesprochen - in jedem förmlichen (rechtlichen) Verfahren geben, in dem es der Feststellung von Tatsachen bedarf. Aus juristischer Sicht wäre es interessant die Rechtsprechung aufzuarbeiten (historische Entwicklung und Auslegung verschiedener Gerichte) --Vilsecker (Diskussion) 21:34, 2. Dez. 2021 (CET)