Diskussion:Autoreifen

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Ein ellenlanger Artikel zum Thema Autoreifen und kein einziger Satz darüber, aus was ein Reifen eigentlich besteht.

"Kautschuk". http://www.goodyear-dunlop.com/gd_de/innovation/produktion/reifenmischung/ (nicht signierter Beitrag von 93.132.161.163 (Diskussion) 22:31, 22. Jul 2014 (CEST))

M+S&E

M+S&E hat keine Quellenangabe. Ich bezweifle, dass es den Begriff gibt.
Die offizielle österreichische Webseite schreibt „Ein Reifen gilt nur dann als Winterreifen, wenn er die Aufschrift "M+S", "M.S." oder "M&S" trägt oder mit einem zusätzlichen Schneeflockenzeichen oder ausschließlich mit einem Schneeflockenzeichen gekennzeichnet ist.“
https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/kfz/10/2/Seite.063100.html

In der öst. Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung ist dann noch von „Eisreifen (Spikesreifen)“ die Rede. Das ergibt Sinn, denn auf Eis helfen so richtig nur Spikes.
--Hundehalter (Diskussion)

Veraltete Angaben zur Wintertauglichkeit von M+S-Reifen.

Die Angaben zu Tauglichkeit von M+S-Reifen als Winterreifen im Abschnitt Winterreifen (M+S-Reifen) sind überholt und inzwischen falsch. Reifen mit dem Zeichen M+S ohne das Alpine-Symbol sind in Deutschland nicht mehr zum Betrieb bei Eis, Matsch und Schnee, sowie Reifglätte zugelassen. Im Artikel wird zutreffend auf Quelle 6 verwiesen (StVZO § 36 Abs. 4), während es unter "Deutschland" im Absatz 4 heißt: Seit dem 4. Dezember 2010 ist – unabhängig von der Jahreszeit – das Fahren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Reif- oder Eisglätte nur mit M+S-Reifen (Winter- und Ganzjahresreifen) erlaubt. Der Link 45 führt dann zur "Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung vom 1. Dezember 2010", unter dem man eine veraltete Fassung des § 2 Abs. 3a Satz 1 und 2 der StVO findet. Vielleicht findet sich jemand, der den Artikel bereinigt. --Kapiert (Diskussion) 14:01, 1. Mär. 2022 (CET)

Profiltiefe

In Deutschland ist eine Reifenprofiltiefe im mittleren Bereich der Lauffläche (Hauptprofil) nach § 36 Abs. 2 Satz 4 StVZO von mindestens 1,6 mm ausreichend.[42] Dennoch werden Autofahrer in der Praxis von manchen Akteuren der Branche dazu ermutigt, ihre Reifen vor Erreichen dieses gesetzlichen Grenzwertes auszutauschen.[43] Die gleiche Beeinflussung zum nicht notwendigen Reifenersatz ist zu beobachten, wenn Reifen älter als sechs Jahre oder unterschiedliche Fabrikate montiert sind. - es kann ja trotzdem sein, dass diese "Akteure" Recht haben - immerhin wird das von den meisten einschlägigen Experten empfohlen. Hier wird also eine Minderheitenmeinung einseitig als "richtig" hingestellt und das unter Verwendung einer Quelle, die schon gar nicht mehr erreichbar ist. Wenn, dann wäre eher ungefähr folgende Formulierung vorzuziehen: Die meisten Experten empfehlen einen Wechsel der Reifen bereits bei einer Restprofiltiefe von 3-4 mm bzw. einem Alter des Reifens von 5-6 Jahren. XXX vertritt dagegen die Auffassung, dies sei unnötig. - oder so ähnlich. Jeweils unter Angabe von (zugänglichen) Quellen. --HH58 (Diskussion) 17:16, 8. Jun. 2022 (CEST)