Diskussion:Ämter in Westfalen
Amt Brackwede
Zur Rechtsnachfolge des Amtes Brackwede heißt es bei Martin Bünermann: Die Gemeinden des 1. Neugliederungsprogramms in Nordrhein-Westfalen, S. 189, FN 1 wörtlich (Zitat):
- Die Stadt Sennestadt ist nur insoweit Rechtsnachfolgerin, als nicht auf Grund des zwischen den Gemeinden des Amtes abgeschlossenen Auseinandersetzungsvertrages die Rechtsnachfolge auf die Stadt Brackwede übergegangen ist.
Deshalb waren beide Gemeinden als Rechtsnachfolger aufgeführt. S. auch § 10, Absatz 3 der im Artikel angegebenen Quelle. Harry8 12:14, 20. Okt. 2010 (CEST)
Amt Sendenhorst und Amt Vorhelm
Dass 1969 das Amt Vorhelm der Rechtsnachfolger des Amtes Sendenhorst wurde, ist mit Sicherheit falsch, da das Amt Sendenhorst nachweislich (Münster-Hamm-Gesetz § 6(3) Das Amt Sendenhorst wird aufgelöst) erst zum 1.1.75 aufgelöst wurde und sein RNF die Stadt Sendenhorst wurde. Das Amt Sendenhorst gehört also nicht in die Liste der Amtsauflösungen zwischen 1966 und 1970. Rein in die Liste gehört aber das Amt Vorhelm, das höchstwahrscheinlich (siehe diese Quelle) 1967 aufgelöst wurde. Von den drei bis dahin das Amt Vorhelm bildenden Gemeinden wurde Kirchspiel Sendenhorst nachweislich zum 1.1.1968 nach Sendenhorst eingemeindet (Kirchspiel-Sendenhorst-Gesetz) während Enniger und Vorhelm wahrscheinlich zum Amt Sendenhorst kamen. Leider fehlt für das genaue Datum des gesetzlichen Endes des Amtes Vorhelm bislang eine Online-Fundstelle.--Definitiv 21:02, 14. Jul. 2011 (CEST)
- Tja, nach dem Buch von Bünermann wurde das Amt Sendenhorst 1969 in das Amt Vorhelm eingegliedert. Nach dem von dir vorgelegten Nachweis gab es das Amt Vorhelm nicht, wohl aber das Amt Sendenhorst. Also müsste 1969 das Amt Vorhelm aufgelöst worden sein, und der Rechtsnachfolger wäre dann das Amt Sendenhorst. Hast du zu 1969 auch eine Nachweisstelle für das von mir Angedachte? Harry8 21:57, 14. Jul. 2011 (CEST)
Was damals genau geschah steht im mittlerweile digitalisierten Amtsblatt der Regierung Münster 1967 Seite 403.--Definitiv (Diskussion) 11:15, 5. Jul. 2022 (CEST)
Ämterauflösungen 1934
Eine Auflösungswelle ist bislang noch gar nicht berücksichttigt worden und sollte einen eigenen Abschnitt erhalten. Die neue Amtsordnung vom 8. Oktober 1934 (in Kraft 1.11.1934) bestimmte in § 33, dass alle Ämter künftig nach der Gemeindeordnung zu verwalten seien, die nur aus einer Gemeinde bestehen. (PDF des Gesetzes: http://www.his-data.de/objekt/1/4/5/jg/1934/prgs,1934-393.pdf) Auf diese Weise wurden mindestens die Ämter Altenberge, Borghorst sowie Darfeld aufgelöst und zu (amtsfreien) Gemeinden herabgestuft. Vermutlich gab es weitere Fälle. Die fehlenden Artikel zu den Ämtern im Kreis Steinfurt sollten mit diesem Hinweis leichter zu verfassen sein! Viele Grüße HiKo-Geschäftsstelle (Diskussion) 14:05, 26. Aug. 2019 (CEST)
- Wunsch erfüllt. @HiKo-Geschäftsstelle:--Definitiv (Diskussion) 15:36, 27. Sep. 2022 (CEST)
Zuständigkeit?
Interessant wären Informationen über die Zuständigkeit der Ämter. Kann man sie in der Funktion mit den heutigen Gemeindeverbünden wie Verbandsgemeinden, Samtgemeinden, Verwaltungsgemeinschaften vergleichen? --Ingo T. (Diskussion) 09:44, 13. Feb. 2020 (CET)
- Ja. Es mag kleinere Unterschiede geben, aber insbesondere die Samtgemeinden in Niedersachsen, die Ämter in Schleswig-Holstein, die Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz und die ehemaligen Ämter in NRW sind alles vergleichbare Gebilde und haben ihr gemeinsames Vorbild in den früheren preußischen Bürgermeistereien. Zuständig waren die für praktisch alles, wozu man eine Gemeindeverwaltung brauchte. Die Mitgliedsgemeinden waren/sind teilweise sehr klein, siehe Wiedenborstel oder Dierfeld.--Definitiv (Diskussion) 10:27, 13. Feb. 2020 (CET)