Diskussion:Erneuerbare-Energien-Gesetz

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Defekte Weblinks

GiftBot (Diskussion) 00:25, 25. Nov. 2015 (CET)

Klingt nach Spaß... einige sollten hier zu finden sein: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/ZahlenDatenInformationen/EEG_Registerdaten/EEG_Registerdaten_node.html#doc732052bodyText8 --mfb (Diskussion) 09:03, 26. Jan. 2018 (CET)

Dass einiges online nicht mehr verfügbar ist, reicht nicht als Grund, dies einfach zu entfernen. --Hannover86 (Diskussion) 17:35, 20. Jun. 2018 (CEST)

Endlich uebersicht zu tatsaechlichen einspeiseverguetung

Alter link zu alten verguetungszahlen broken, hier frische daten geliefert; Wahrscheinlich DIE info ueberhaupt die im artikel gesucht. seite 7 https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Redaktion/DE/Downloads/eeg-in-zahlen-pdf.pdf%3F__blob%3DpublicationFile

§ 64 EEG - Besondere Ausgleichsregelung

Die sog. Besondere Ausgleichsregelung stellt ein rechtlich höchst fragwürdiges Konstrukt des Gesetzgebers dar, weil sie wie eine Vereinbarung zu Lasten Dritter wirkt - die in einem Vertragsverhältnis zwischen Parteien stets unwirksam ist.

Der Gesetzgeber und die stromintensive Industrie haben sich darauf geeinigt, daß Letztere aus (angeblichen oder tatsächlichen) Wettbewerbsgründen eine Entlastung bekommt, die Erstere aber nicht eigenverantwortlich aus eigenen Mitteln (Staatshaushalt) bestreitet, sondern die zu Lasten Dritter (der Gesamtheit der nicht begünstigten Unternehmen sowie der privaten Verbraucher gewährt wird und somit in deren Interessensphäre eingreift, ohne daß diese Dritten dazu gehört worden sind oder deren Zustimmung vorliegt. Somit eine klare Regelung zweier Parteien zu Lasten Dritter, die im normalen rechtsgeschäftlichen Verkehr sicher unverzüglich angegriffen und für unwirksam erklärt würde.

Diesem Gedanken folgend wäre es zur weiteren Aufrechterhaltung der Wirksamkeit der Regelung notwendig, die - unzulässige - Belastung Dritter dadurch zu beenden, daß die die Entlastung gewährende Partei - der Gesetzgeber - die sich durch die gewährten Entlastungstatbestände ergebenden Belastungen auch aus - eigenen - Mitteln des Staatshaushaltes trägt. Solange das nicht erfolgt, ist die Besondere Ausgleichsregelung als mit geltendem Recht nicht vereinbar anzusehen. Gunnar Harms

Kann das sein, dass die einzigen Hinweise zu Parteien auf der Seite zu CDU und CSU sind?

Ist es nicht wichtig zu wissen wer die Akteure sind bei der Einführung und den verschiedenen Änderungen des Gesetzes? Carsten Hammer (Diskussion) 15:33, 3. Aug. 2022 (CEST)

Jahresstromverbrauch

Wie gross ist der Jahresstromverbrauch verschiedener Benutzergruppen? 2012 wurde die Grenze für die Ausnahmeerteilung für eine Benutzergruppe von 10 GWh/a auf 1 GWh/a gesenkt. Was bedeutet das genau (in € und %)? Gruss, --Markus (Diskussion) 20:27, 17. Aug. 2022 (CEST)

Revert von Summierungen

Warum genau wurde das hier revertiert? Wenn in den Quellen steht wie viel jedes Jahr eingespeist wurde, warum sollten wir dann unseren Leserinnen und Lesern nicht den Service bieten, entsprechende Summen aufzurechnen? Hobbitschuster (Diskussion) 15:34, 22. Aug. 2022 (CEST)

Weil in Wikipedia keine eigenen Rechnungen oder Zusammenstellungen angefertigt werden sollen, die sich nicht in externen Quellen finden. Insbesondere ist eigenständige Auswertung von Daten grundsätzlich TF und damit nicht akzeptabel, auch wenn es als netter Service gemeint ist. Andol (Diskussion) 21:03, 22. Aug. 2022 (CEST)