Diskussion:Gemeinde (Begriffsklärung)

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Religiöse und Nichtreligiöse Gemeinden

Hierher verschoben: --Irmgard 21:40, 18. Mai 2003 (CEST)
Ursprünglich gab es keine Unterscheidung zwischen nichtreligiöser und religiöser Gemeinde, da die Zugehörigkeit der Einwohnerschaft zu Heimatort und Religion identisch war. Die im Englischen entstandene Differenzierung zwischen community und parish findet sich im Deutschen nicht wieder.

trifft weder für deutsch noch für englisch wirklich zu: erstens gab es auch im Mittelalter Einwohner, die nicht zur religiösen Gemeinde gehörten, z.B. Juden. Zweitens gibt es im Englischen jede Menge christlicher Gemeinden, die sich community nennen.

Gemeinden gibt es nur im Christentum, in andern Religionen wird das anders bezeichnet, das mit der Gesamtheit der Stimmbürger ist auch nicht so. --Irmgard 21:40, 18. Mai 2003 (CEST)

Was ist dann eine Jüdische Gemeinde, wenn es sie nur im Christentum gibt ? -- K@rl 13:53, 21. Dez 2004 (CET)

Burgergemeinden

Kann mal jemand erklären, was eine Burgergemeinde ist? Scheint ja so eine aristokratische Rechtsform (Gemeinde in der Gemeinde) zu sein? Dbach 12:11, 21. Dez 2004 (CET)

Vielleicht hilft Dir der Artikel Burgergemeinde weiter. --Flominator 12:03, 20. Jun 2005 (CEST)

gemeinsame BKL für "Gemeinde" und "Kommune"

Ich finde die Zusammenführung der BKL für Gemeinde und Kommune mittlerweile unlogisch. Beispielsweise passt "Wohngemeinschaft" einfach nicht in ein Lemma "Gemeinde", auch wenn letzteres eine BKL ist. --Testtube 22:24, 12. Jan. 2007 (CET)

Die aktuelle Form ist auch nicht WP:BKL konform. Ich werde das wieder ändern. Secular mind 12:14, 13. Jan. 2007 (CET)

Nur 'christliche' Gemeinden?

In diversen WP-Artikeln ist auch von Moscheegemeinden zu lesen, ebenso wie von Synagogengemeinden - die Angabe dürfte sich also wohl kaum halten lassen... --nb(NB) > ?! > +/- 01:45, 13. Aug. 2009 (CEST)

Islam

Im Artikel heißt es "Moscheeverein, die kleinste organisatorische Einheit im europäischen Islam". Das kann so nicht stimmen: Ein Verein konstituiert sich nach nationalem Zivilrecht. Das ist in jedem Staat Europas unterschiedlich. Ob die kleinste organisatorische Einheit also in jedem europäischen Staat ein Verein ist, wäre erst mal zu prüfen. Die Aussage bezieht sich vmtl. ausschließlich auf die Situation in D, A, CH. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 20:28, 22. Okt. 2015 (CEST)

...im politisch-administrativen Kontext:

Gemeindebegriff im politisch-administrativen Kontext finde ich unglücklich formuliert. Es gibt die politische Gemeinde und die adminstrative Gemeinde. Die politische Gemeinde verfügt über einen gewählten Gemeinderat, der politische Entscheidungen trifft. Die administrative Gemeinde verwaltet, d. h. sie setzt diese Entscheidungen um (Gemeindeverwaltung). Beide sind in vielen Bundesländern deckungsgleich. In Rheinland-Pfalz (z. B.) wird unterschieden: Die Ortsgemeinde trifft politische Entscheidungen (z. B. Haushalt, Steuersätze), die Verbandsgemeinde verwaltet (erstellt z. B. den Flächennutzungsplan). Die (kleine) Ortsgemeinde wird häufig von einem ehrenamtlichen Bürgermeister geführt, die Verbandsgemeinde hat einen hauptamtlichen Bürgermeister als Verwaltungsleiter. --Lberges 22:46, 28. Sep. 2022 (CEST)