Diskussion:Heiliges Römisches Reich
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Zusammenstellung der Infobox-Diskussionen
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- Diskussionshinweis
Teilungen des Frankenreichs
Ich habe den Verweis auf die ethnische Prägung der Teilreiche gelöscht, weil die Teilung sicher nicht nach ethnischen Gesichtspunkten erfolgte (wie es heutzutage bei der Staatsbildung ratsam scheint). Romanen stellten nämlich die Mehrheit in Aquitanien (an Karl), aber noch stärker in der Provence, der ehemaligen Provincia Narbonensis, und in Italien (Lothar). Fränkisch geprägt war nicht nur Lothars Teilreich (und dort nur der Norden), sondern genauso das Rheinland (Ludwig) und zum Teil auch Neustrien (Karl). Ich vermute, dass die Teilung sich eher an den früheren fränkischen Teilreichen orientierten, die wiederum auf den Etappen der Eroberung des fränkischen Großreichs aufbauen: an Karl Neustrien (ehemals Reich des Syagrius) und Aquitanien (ehemals Westgoten), an Ludwig Friesland, Sachsen, Thüringen, Schwaben und Baiern, an Lothar die ehemaligen Burgunder- und Langobardenreiche. Nur Austrasien (etwa das fränkische Stammland) scheint aufgeteilt worden zu sein. (nicht signierter Beitrag von Wikitom2 (Diskussion | Beiträge) 7. Mai 2016, 16:56 Uhr)
Grundgesetze
@Finanzer: Den Satz zur Systematik einer einzigen Kodifikation zu streichen, verstehe ich insoweit, als im Einleitungsabschnitt zur Verfassung sinngemäß ausgeführt wird. Gleichwohl hätte ich die Darstellung aus dem Blickwinkel einer Negativabgrenzung für zielführend gehalten, schließlich muss einem unbedarften Leser der Jetztzeit eine über Einzelstationen wachsende Verfassung erst einmal nahe gebracht werden, ihm ist so etwas aus der Doktrin kodifizierten Verfassungsrechts ja nicht unbedingt bewusst; er könnte so schnell an die Hand genommen werden.
Erstaunlicher finde ich die Löschung von Wesels, in seiner Abhandlung ausdrücklich vorangestellten Aussage zur verfassungsrechtlichen Neuerung der völker- wie binnenrechtlichen Zugeständnisse an die Fürsten – auf dem Weg zum souveränen Territorialstaat, dies noch mit der Konnotation in der ZfZ „und mit anderem Tenor“. In einem solchen Fall überprüfe ich dann die vorhandene Quellenlage und - da ich erkenne, dass Historiker, Kirchenhistoriker und Theologen zu Wort kommen, aber kein Verfassungsrechtler - die Distinktion des Reverts. Ich überprüfe historische Artikel stets nur auf die Relevanz der rechtlichen Seite, denn den historischen Kontext lerne ich bei der Lektüre von den Historikern. Hier geht es um Verfassungsrecht und daher möchte ich mitgeben, dass die Quellenlage geöffnet werden sollte. Erst dadurch verschiebt sich dann und wann auch mal der Blickwinkel auf die Dinge. Wesel dient an einer Stelle zur Wiedergabe eines Zitats, das war es schon. Sind Staats- und Verfassungsrechtler der modernen Forschung (und es wird heute immer mehr differenziert) wie Kimminich, Willoweit oder für diverse Details auch Diestelkamp zu genau diesem Sublemma irrelevant? Es scheint so. Willoweit hatte ich selbst noch genossen. Beste Grüße --Stephan Klage (Diskussion) 09:00, 20. Jan. 2020 (CET)
Fehler in Karte "Das HRR zur Zeit der späten Staufer"
Die o.g. Karte beruht auf einer Darstellung aus "Professor G. Droysens Allgemeiner Historischer Handatlas, 1886", enthält aber wohl mehrere Fehler. Ganz sicher fehlerhaft ist sie jedenfalls im Nordosten:
- das dort bezeichnete, nur angeschnittene Gebiet des Deutschen Ordens war nie Teil des HRR (vgl. die korrekte Darstellung in der nachfolgenden Karte "Das HRR um 1400")
- das westlich anschließende "Herzogtum Pommern" ist ebenfalls falsch dargestellt. Zum einen handelt sich nach deutschen Sprachgebrauch um das "Herzogtum Pommerellen" (Pommern liegt weiter westlich), zum anderen gehörte dieses zum Königreich Polen, von dem es um 1227 unabhängig wurde, aber nicht zum HRR; 1308 wurde es dann vom Deutschen Orden eingenommen.
Gibt es dazu inhaltliche Anmerkungen? Und falls Konsens besteht über die Fehlerhaftigkeit oder Überholtheit der Darstellung, welche Alternativen gäbe es? Denkbar wäre eine, dann aber recht eigenmächtige, Überarbeitung der Karte, oder Ersatz durch eine bessere. Für letzteren Fall bin ich etwas ratlos, da sich v.a. der Fehler bzgl. des Deutschordensstaates in mehreren älteren (und damit copyrightfreien) Darstellungen findet; Ursache ist vielleicht eine um 1900 verbreitete etwas nationalistische Interpretation der historischen Situation. Im Putzger von 1905 zB ist, in etwas verwirrender Darstellung, zumindest der Fehler bzgl. Pommerellen etwas gelindert, aber der DO-Staat wird dort trotzdem "eingemeindet", sogar für die nächsten Jahrhunderte (http://www.maproom.org/00/01/index.php). Ideen dazu?
--Merzenbecher (Diskussion) 23:38, 29. Sep. 2022 (CEST)
- Der Abschnitt Heiliges Römisches Reich#Gebiet des Reiches stellt diese Frage als strittig dar. Dort werden Fälle angegeben, in denen das Reich den Deutschordensstaat als Reichslehen behandelte oder behandelt haben soll. Die Goldbulle von Rimini ist ein Beispiel. --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 01:05, 30. Sep. 2022 (CEST)