Benutzer Diskussion:Eisbaerenfan1
Hallo und willkommen!
Sowas führt allerdings auch schnell wieder zum Ausschluss. Auch mit 13 sollte man bereits wissen, dass man andere Menschen so sicher nicht anquatscht. --149.229.97.137 18:10, 18. Dez. 2006 (CET)
Bild:Eisbaeren 1024x768 1.jpg
Danke für das Bild. Es scheint jedoch von einer externen Website zu stammen und Dritte besitzen die Bildrechte. Bitte trage Genehmigung und Lizenz innerhalb von 2 Wochen nach. --149.229.97.137 18:20, 18. Dez. 2006 (CET)
Bild:RIMG0087.jpg
Hallo Eisbaerenfan1, ich habe gerade o.g. Bild als Bild:Bremerhaven Dance Team.jpg auf die Commons verschoben und die hiesige Version gelöscht. Deshalb wollte ich nur kurz Bescheid sagen, falls du das Bild auf Commons beobachten willst oder es mal vermissen solltest. Für das Einbinden in Artikeln bedeutet der Umzug übrigens keine Änderung. Falls es nicht bereits der Fall ist, würde ich mich freuen, wenn du beim Umzug deiner Bilder helfen bzw. zukünftig alle Bilder auf die Commons laden würdest. Vielen Dank im Voraus, --Flominator 12:53, 2. Jan. 2007 (CET)
Urheberrechtliches Problem mit deinen Bildern
Hallo Eisbaerenfan1, vielen Dank für das Hochladen deiner Bilder.
Leider fehlen bei
noch einige Angaben auf der Bildbeschreibungsseite. Um Verletzungen des Urheberrechts zu vermeiden, müssen derartige Bilder nach zwei Wochen gelöscht werden. Bevor du die Informationen ergänzt, lies dir bitte unbedingt (!) zuerst die FAQ zu Bildern durch. Benutze dann bitte die Vorlage aus dem Kasten unten links, die du kopieren, über „Seite bearbeiten“ in die Bildbeschreibung einfügen und dann ausfüllen kannst. Unter diese Bildbeschreibung muss dann eine passende Lizenzvorlage aus den Lizenzvorlagen für Bilder gesetzt werden.
{{Information |Beschreibung = |Quelle = |Urheber = |Datum = |Genehmigung = |Andere Versionen = |Anmerkungen = }} |
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- ↑ Anm. zur Quelle: Werden Bilder mit einem Graphikprogramm ab- oder nachgezeichnet, so muss die Quelle des Ursprungsbildes angegeben werden.
- ↑ Anm. zum Urheber: Bitte beachte, dass beim Abzeichnen oder Fotografieren eines urheberrechtlich geschützten Gegenstandes das damit verbundene Urheberrecht unvermindert fortbesteht. Daher ist in einem solchen Fall die Genehmigung desjenigen einzuholen, der das Urheberrecht an dem Ursprungsgegenstand besitzt. Dazu bitte die Seite Bildrechte lesen.
- ↑ Anm.: Eine Vorlage für die Freigabe findest du hier
Falls du Probleme oder noch offene Fragen dazu hast, stehe ich dir gerne auf meiner Benutzerdiskussionsseite zur Verfügung.
Herzlichen Dank für deine Unterstützung. BLUbot 10:28, 18. Mär. 2007 (CET)