Wikiup Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/Kriddl
Klingt doch besonnen, was Kriddl sagt. -- Simplicius ☺
Fragen an die Kandidaten
Hi. Von mir hier ein paar Fragen an Dich, wie du dieses Amt für die Dauer der Probezeit ausfüllen möchtest, (ggf.:) solltest du gewählt/gemeinungsbildet werden.
- Während der Probezeit wird das Schiedsgericht parallel zu allen bestehenden Verfahren arbeiten. Bedeutet das für Dich, das Schiedsgericht aktiv aus allen Angelegenheit herauszuhalten, die zwar formal in den Zuständigkeitsbereich fallen würden, aber augenscheinlich derzeit von einem bestehenden Verfahren erledigt werden können (beispielsweise eine klassische Copyvio, die durch die Löschung des Artikels via SLA gelöst wird)?
- Wie viele ArbCom-Verfahren von en.wp und den anderen Projekten mit ArbCom kennst du, welche davon gefallen Dir besonders gut?
- Wie stellst du Dir ein legitimes Verfahren vor, um nach dem Ende der trial period ggf. dauerhaft ein Schiedsgericht einzurichten?
- Wirst Du Dich aus einem Verfahren heraushalten, wenn Du von einem der Beteiligten abgelehnt wirst oder eine Besorgnis der Befangenheit/des Interessenkonfliktes geäußert wird?
- Sollten Deiner Meinung nach Schiedsgerichtsmitglieder über die puren Kriterien der Wählbarkeit hinaus noch Qualitäten besitzen, beispielsweise durch das Schreiben exzellenter Artikel oder Beteiligung an Real-Life-Aktivitäten?
- Wie willst Du dazu beitragen, daß sich das Schiedsgericht nicht zu einem Mittel entwickelt, Wikipedianer von der eigentlichen Artikel- oder Adminarbeit abzuhalten?
Danke für die Antwort auf die Fragen. -- Mathias Schindler 15:07, 29. Apr. 2007 (CEST)
Moin Mathias,
einige Antworten auf Deine Fragen:
- Ich gehe davon aus, dass das Schiedsgericht zumindest in der Probezeit lediglich in solchen Angelegenheiten angerufen und tätig wird, in denen die üblichen Konfliktvermeidungsverfahren (z.B. ein Vermittlungsausschusss) gescheitert sind. Insofern ist aus meiner Sicht das Problem des aktiven Heraushaltens nicht gegeben. Da es sowieso nach dem Prinzip "wo kein Kläger da kein Richter" agieren sollte bin zumindest ich nicht für das Heranreißen von Fällen zu haben.
- Nach der Probephase gehe ich davon aus, dass erneut ein Meinungsbild durchzuführen wäre und zwar ein mehrstufiges, da insbesondere die letzten Kompetenzpunkte ja umstritten sind.
- Ich kenne ArbCom-Verfahren (abgesehen von dem Beispielsverfahren) nicht. Allerdings ausbildungs- und berufsbedingt reale Verfahren. Sowohl der streitigen, als auch der einvernehmlichen Komfliktbewältigung. Letzteres allerdings zugegebenermaßen in geringerem Umfang.
- Nur wegen einer irgendwie geäußerten Befangenheitsvermutung werde ich mich nicht heraushalten, allerdings werde ich prüfen, ob ich an der fraglichen Angelegenheit beteiligt war - auch ggf. ohne derartige Vermutungen. Dann werde ich mich allerdings raushalten.
- Das Schreiben exellenter Artikel halte ich für weniger wichtig, als die Fähigkeit zu Teamwork (worauf RL-Aktivitäten u.a. hindeuten können) und die Fähigkeit besonnen und sachlich zu bleiben und deeskalierend zu wirken.
- Da ich das Schiedsgericht als "letzte Instanz" in Angelegenheiten halte, wo Konflikte die Beteiligten sowieso an der eigentlichen Artikelarbeit hindern halte ich das Schiedsgericht gerade für eine Möglichkeit die Artikelarbeit zu fördern.
So, ich hoffe das war es erstmal. Falls Du weitere Fragen hast stell sie ruhig.--Kriddl Diskussion Mentorenprogramm 15:54, 29. Apr. 2007 (CEST)
Weitere Fragen
Meiner Ansicht nach verfügt der ideale Kandidat für das Schiedsgericht unter anderem über folgende Eigenschaften/Kenntnisse/Erfahrungen:
- Ausreichend Zeit, um sich der Aufgabe zu widmen
- Vertiefte Kenntnisse im Konfliktmanagement und praktische Erfahrung darin, zum Beispiel IRL (=im wirklichen Leben) in der Mediation, Schlichtung, in Gerichts-/ anderen juristischen Verfahren oder als Führungskraft mit Personalverantwortung; notfalls auch nur entsprechende Online-Erfahrung, zum Beispiel durch längerfristige Führung einer Online-Community oder Sysop einer moderierten Diskussionsgruppe.
- Fähigkeit und Bereitschaft, ohne Ansehen der Personen vorurteilsfrei handeln zu wollen (wirklich vorurteilsfrei ist niemand, auf die Bereitschaft aber kommt es an)
- Geduld, eine freundlich zugewandte Grundeinstellung und ein angenehmer, aber sachlicher und bei der Sache bleibender Umgangston, also ohne Neigung zur allzu ausgedehnten "Plauderei".
Wie schätzt Du Dich diesbezüglich ein? Vielen Dank für Deine Antwort. --RoswithaC | DISK 18:29, 29. Apr. 2007 (CEST)
- Im Augenblick habe ich die Zeit, nicht ohne Grund sind meine Editzahlen der letzten paar Monate relativ hoch. Wie ich schon antwortete habe ich einige Erfahrungen aus der realen forensischen Praxis, was Schlichtungen betrifft, schon weil seit der letzten ZPO-Reform jeder zivilrechtlichen Verhandlung noch Einigungsversuche vom Gericht vorzunehmen sind. Was die Vorurteile betrifft stimme ich Dir zu, dass hier eine Bereitschaft bestehen muss ohne solche zu entscheiden. Insofern ist auch gerade Sachlichkeit wichtig. Wie aus den Löschdiskussionen, an denen ich doch relativ regelmäßig teilnehme, wie auch den anderen Diskussionen hier in der WP ersichtlich ist bemühe ich mich zumindest um einen sachlichen Tonfall. Ob mir das immer gelingt sollte nicht ich, sondern besser der Wähler beurteilen.--Kriddl Diskussion Mentorenprogramm 18:40, 29. Apr. 2007 (CEST)
Fallbeispiel
Hallo, mal angenommen, du wuerdest gewaehlt und haettest ueber folgenden Fall zu entscheiden:
- Benutzer:Aasen beschwert sich a) daruueber ungerechtfertigt gesperrt worden zu sein und b) ueber die ungerechtfertigte Entfernung und Löschung ihrer Schiedsgerichtkandidatur und bittet um eine Revision dieser beiden Adminentscheidungen.
Eine Fallbeschreibung findest du in den Beitraegen des Benutzers, auf Wikipedia_Diskussion:Schiedsgericht/Wahl#Ich_freue_mich, meiner Diskussionsseite und im Sperrlog. Hintergruende zum Fall gibt es hier. Wie wuerde dein Urteil lauten, a) in Bezug auf Benutzer:Aasen und b) in Bezug auf die anderen beteiligten Akteure? --Elian Φ 13:18, 5. Mai 2007 (CEST)
- Zunächst würde ich mich auf den Fall Aasen beschränken, da die entsprechende Anfrage Aasens darauf abzielte und die Ausweitung auf eventuelles Fehl- oder sonstiges Verhalten Dritter IMHO dem Schiedsgericht nicht zusteht - sonst bestünde wirklich die Gefahr des Missbrauchs der z.T. weitgehenden Kompetenzen.
- Also zur ungerechtfertigten Sperre und zur Entfernung der Kandidatur: Selbstverständlich steht es jedem frei sich, wenn er die formellen Kriterien der Wahlberechtigung erfüllt auch selbst zur Wahl zu stellen. Auch dann, wenn erst durch eine große kurzfristige Anstrengung die notwendige Anzahl von Edits kurz vor dem entscheidenden Stichpunkt erreicht wurde. Ob die Kandidatur dann aussichtsreich ist steht auf einem anderen Blatt. Allerdings sind selbstverständlich rechtmäßig gesperrte Benutzer ausgeschlossen (womit beide Fallfragen zusammenhängen). Um das zu klären wäre zunächst mal eine "Beweisaufnahme" notwendig - ergibt Check-User eine Identität der Accounts Aasen/Analytikerin (et al)? Gibt es sonstige Hinweise? Hierzu wäre insbesondere eine Anfrage bei Gardini als sperrenden Admin notwendig, aus welchen Tatsachen er auf Identität schloss.
- Ich gehe jetzt (fiktiv) davon aus, dass die annahmen der Identität sich bestätigt finden würde. Falls nicht müsste man von einer fehlerhaften, wenn auch möglicherweise irrtümlichen, Sperrung ausgehen. Aasen wäre zu entsperren und ggf. zu prüfen, ob die Wahl zu wiederholen wäre. Komplizierter ist der andere Fall.
- Vorgeworfen wurde ja die Teilnahme an verschiedenen Abstimmungen, wobei sich in der Diskussion die Frage stellte, ob eine Teilnahme mit unterschiedlichen Accounts nicht dann unproblematisch sei, wenn an den jeweiligen abstimmungen jeweils nur ein account teilnimmt. Dies ist mittlerweile aber nicht die Frage (wenn der Vorschlagende Account auch ein Nebenaccount ist), dann ist der Fall der Manipulation einer Abstimmung mit der Aufstellung zur Schiedsgerichtswahl erfolgt, indem ein Nebenaccount die Wahl unterstützte und so die notwendigen fünfzehn Unterstützer leichter zusammenkommen. Gerade bei "frisch" die Wählbarkeitsgrenze überschreitenden Kandidaten, die noch dazu umstritten sind kann es in dieser Phase aber auf jede Unterstützerstimme ankommen.
- Das sind meine Überlegungen dazu.--Kriddl Diskussion Mentorenprogramm 14:19, 5. Mai 2007 (CEST)
- Factfinding: Die Checkuser mischen sich ein und bestaetigen, dass die Accounts Bronfman und Aasen nicht derselben Person gehoeren. Wie weiter? --Elian Φ 14:29, 5. Mai 2007 (CEST)
- O.K. (aber sonst Identität bei den alten Accounts?, sonst wäre der Fall ja als unberechtigte Sperre gelöst - s.o.). Zunächst würde ich eine Abstimmung im Schiedsgericht über die "Rechtsfrage" anstreben, ob das Abstimmen mit unterschiedlichen Accounts in unterschiedlichen Wahlen als Missbrauch zu betrachten ist. Übrigens eine Frage, über die auch ich noch nachdenken müsste, aus dem Bauch heraus würde ich eher zu nein tendieren, wenn keine Beteiligung an derselben Abstimmung (einschließlich der an der Abstimmung hängenden Diskussionen) stattfand. Aber das müsste noch geklärt werden. Gehen wir vom schwereren Fall aus, Es ergibt sich eine Mehrheit für eine Zulässigkeit eines derartigen Verhaltens (sonst läge schon eine Beeinflussung vor und der Fall wäre schon wieder gelöst).
- Dann käme es nun darauf an, ob in der Vergangenheit Abstimmungen manipuliert wurden - also kommt das mühsame Durchflöhen der alten Abstimmungs- und Diskussionsbeteiligungen daran. Ergäbe das keine Beeinflussung, dann wäre Aasen zu entsperren; ergäbe es Beeinflussungen wäre die Sperre aufrecht zu erhalten.--Kriddl Diskussion Mentorenprogramm 14:44, 5. Mai 2007 (CEST)