Wikiup Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/Umschattiger

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Fragen an die Kandidaten

Hi. Von mir hier ein paar Fragen an Dich, wie du dieses Amt für die Dauer der Probezeit ausfüllen möchtest, (ggf.:) solltest du gewählt/gemeinungsbildet werden.

  1. Während der Probezeit wird das Schiedsgericht parallel zu allen bestehenden Verfahren arbeiten. Bedeutet das für Dich, das Schiedsgericht aktiv aus allen Angelegenheit herauszuhalten, die zwar formal in den Zuständigkeitsbereich fallen würden, aber augenscheinlich derzeit von einem bestehenden Verfahren erledigt werden können (beispielsweise eine klassische Copyvio, die durch die Löschung des Artikels via SLA gelöst wird)?
  2. Wie viele ArbCom-Verfahren von en.wp und den anderen Projekten mit ArbCom kennst du, welche davon gefallen Dir besonders gut?
  3. Wie stellst du Dir ein legitimes Verfahren vor, um nach dem Ende der trial period ggf. dauerhaft ein Schiedsgericht einzurichten?
  4. Wirst Du Dich aus einem Verfahren heraushalten, wenn Du von einem der Beteiligten abgelehnt wirst oder eine Besorgnis der Befangenheit/des Interessenkonfliktes geäußert wird?
  5. Sollten Deiner Meinung nach Schiedsgerichtsmitglieder über die puren Kriterien der Wählbarkeit hinaus noch Qualitäten besitzen, beispielsweise durch das Schreiben exzellenter Artikel oder Beteiligung an Real-Life-Aktivitäten?
  6. Wie willst Du dazu beitragen, daß sich das Schiedsgericht nicht zu einem Mittel entwickelt, Wikipedianer von der eigentlichen Artikel- oder Adminarbeit abzuhalten?

Danke für die Antwort auf die Fragen. -- Mathias Schindler 15:08, 29. Apr. 2007 (CEST)

Hallo Mathias
Vielen Dank für deine Fragen.

  1. Ich halte die Kompetenzen des Schiedsgerichts für eine Testphase für zu umfangreich und zu wenig durchdacht - deswegen ursprünglich auch mein Contra im MB. Allerdings kann es nicht Sinn des Schiedsgerichts sein, nur dort zu amten, wo bisher kein anderes Mittel vorhanden ist, schliesslich soll die Testphase ja zeigen, ob es diese ersetzen kann. Ich denke, es wird Aufgabe des Schiedsgerichts sein, zu erklären, wo es sich für zuständig erachtet und wo nicht. Der Schiedsgerichtsentscheid sollte dann dem etablierten Verfahren vorgehen, da das Schiedsgericht ein Entscheid mehrerer User beinhaltet und es sich auf eine grössere demokratisch legitimierte Basis stützen kann als viele andere Verfahren - wenn auch nicht alle. Doch deine Frage ist sehr berechtigt und nur der Test wird zeigen, wies umgesetzt werden kann und wie dann auch die Akzeptanz des Schiedsgerichts ausschauen wird. Ich hoffe, das Schiedsgericht wird bei all seinen Schritten behutsam vorgehen, mit gelegentlichem wikipedianischem Mut.
  2. Da ich mich kaum auf anderssprachigen Wikipedia aufhalte, bin ich mit anderssprachigen Arbcom-Verfahren kaum vertraut. Generell denke ich, dass die Arbeitsweise zwischen .en und .de sehr unterschiedlich sind und daher auch die Schiedsverfahren kaum verglichen werden können. Als Jurist und derzeitiger Gerichtsschreiber an einem Kantonsgericht (entspricht Oberlandesgericht in Deutschland) bin ich jedoch mit Streitverfahren bestens vertraut, ebenso den hier üblichen Wikipediamechanismen.
  3. Die Einführung eines definitiven Schiedsgerichts kann IMHO ausschliesslich per MB erfolgen, wobei die Stimmberechtigung in etwa der für diese Wahl hier entsprechen sollte. Um Sockenpuppen zu verhindern, könnte ich mir ein Standardcheckuser für alle Abstimmenden vorstellen, wobei ich mir der entsprechenden Gefahren und rechtlichen Schwierigkeiten durchaus bewusst bin.
  4. Ich kann mir vorstellen, dass jeder Beteiligte einen Schiedsrichter grundlos ablehnen kann - dann wären noch acht vorhanden. Mehr Ablehnungen müssten begründet werden und ggf. durch das Schiedsgericht entschieden werden, um zu verhindern, dass alle oder zu viele Schiedsrichter abgelehnt werden. Ausser Frage steht natürlich, dass ich automatisch aus eigenem Antrieb in den Ausstand trete, wenn ich mich als befangen betrachten muss, insbesondere bei vorgängiger Beteiligung.
  5. Ich halte es nicht für notwendig, dass ein Schiedsrichter ein guter Autor sein muss. Schliesslich ist das noch keine Gewähr, dass er auch ein guter Schiedsrichter wird. Ein Schiedsrichter sollte allerdings mit den Wikipedia-Gepflogenheiten vertraut sein, was eine gewisse Mindesterfahrung (Anmeldedatum) und Mindestanzahl Edits voraussetzt. Ideal ist es, wenn er bereits über Erfahrung in schiedsrichterlichen Verfahren verfügt, sei es im real life in der Justiz, in der Wirtschaft, im Sport, bei Mediationen oder in der Wikipedia z.B. im VA.
  6. Gar nicht. Das Schiedsgericht wird Schiedsrichter, die gleichzeitig aktive Autoren sind, von ihrer Artikelarbeit abhalten. Das geht nicht anders. Am wenigsten Aufwand macht ein Entscheid per Admin-Knopf. Deswegen ist er häufig das richtige Mittel und deswegen ist er auch so beliebt. Ein gewisses Abhalten der Schiedsrichter von der Artikelarbeit ist der notwendige Preis, um saubere Entscheide für ein besseres Arbeitsklima herbeizuführen. Letztendlich ist es besser, 10 Schiedsrichter wurden kurzfristig absorbiert und fällen einen Entscheid, den auch die unterlegene Seite akzeptieren kann - statt dass diese die Wikipedia verlassen.

Ich hoffe, mit diesen Ausführungen dir gedient zu haben. Mehr Fragen? Nur zu! ;) --Der Umschattige talk to me 15:43, 29. Apr. 2007 (CEST)

Führungszeugnis?

Hättest Du Verständnis dafür, wenn man als Wähler von einem Kandidaten ein makelloses Führungszeugnis verlangen würde, oder findest Du das falsch/irrelevant/übertrieben? Gruß, Stefan64 16:31, 29. Apr. 2007 (CEST)

Ein makelloses Führungszeugnis ist ein Indiz für einen guten Schiedsrichter, so wie Einträge darin ein Indiz für einen schlechten Schiedsrichter sind, zweifellos. Selbstverständlich kannst du mich aus diesem Grund ablehnen. Nur, vielleicht solltest du beachten, dass die indefinite-Sperre postwendend rückgängig gemacht wurde und die 2. Sperre massiv verkürzt wurde. Ich möchte alte Wunden nicht unnötig aufreissen, dir jedoch zur Lektüre die entsprechenden Diskussionsseiten (die Links findest du im Archiv meiner Benutzerdiskussion und im Sperreintrag) ans Herz legen. Meine damalige Benutzersperrung wurde unverzüglich von einem anderen Admin wieder rückgängig gemacht, was über die Korrektheit der Massnahme eigentlich meiner Meinung nach schon fast alles aussagt. Wirklich absolut alles ist gesagt, wenn du mal das Sperrlogbuch meiner damaligen Kontrahentin ansiehst. Und übrigens: Im richtigen Leben werden ungerechtfertigte Strafuntersuchungen aus dem Register entfernt - nur hier nicht. However, ich bin und war nie eine Person, die den Konflikt scheut, vor allem dann nicht, wenn es um elementare rechtsstaatliche Prinzipien geht (wie im damaligen leidigen Fall). Ob nun ein Kandidat, der die Willkür hier drin am eigenen Leibe erfahren musste, ungeeignet ist, genau solches zu verhindern und Schiedsrichter zu werden, oder ob ihn genau solche Erlebnisse besonders qualifizieren ist dein Entscheid. Dass mir der zu schnelle Adminfinger von Benutzer:Mnh mal zum Nachteil gereichen könnte, war mir bei meiner Kandidatur übrigens klar. Allerdings stehe ich zu meinem Hintergrund. Die (widerrufenen) Sperren sind lange her. Zeit genug, eine wählbare Sockenpuppe zu installieren. Ich habe trotzdem keine. --Der Umschattige talk to me 16:48, 29. Apr. 2007 (CEST)

Weitere Fragen

Meiner Ansicht nach verfügt der ideale Kandidat für das Schiedsgericht unter anderem über folgende Eigenschaften/Kenntnisse/Erfahrungen:

  1. Ausreichend Zeit, um sich der Aufgabe zu widmen
  2. Vertiefte Kenntnisse im Konfliktmanagement und praktische Erfahrung darin, zum Beispiel IRL (=im wirklichen Leben) in der Mediation, Schlichtung, in Gerichts-/ anderen juristischen Verfahren oder als Führungskraft mit Personalverantwortung; notfalls auch nur entsprechende Online-Erfahrung, zum Beispiel durch längerfristige Führung einer Online-Community oder Sysop einer moderierten Diskussionsgruppe.
  3. Fähigkeit und Bereitschaft, ohne Ansehen der Personen vorurteilsfrei handeln zu wollen (wirklich vorurteilsfrei ist niemand, auf die Bereitschaft aber kommt es an)
  4. Geduld, eine freundlich zugewandte Grundeinstellung und ein angenehmer, aber sachlicher und bei der Sache bleibender Umgangston, also ohne Neigung zur allzu ausgedehnten "Plauderei".

Wie schätzt Du Dich diesbezüglich ein? Vielen Dank für Deine Antwort. --RoswithaC | DISK 18:41, 29. Apr. 2007 (CEST)

Danke für deine Fragen.

  1. Ich habe einen normalen Bürojob, der mich nicht voll auslastet (Beamter...;-)). Ich habe keine Hobbys, die mir sämtliche Freizeit rauben würden, habe also Wikipediazeit (die ich auf die deutsche und alemannische Wikipedia aufteile). Ich lasse mir aber von der Wikipedia auch nicht alle Freizeit nehmen. Quintessenz: Genügend Zeit, auch kurzfristig ein paar Stunden, wenn es die Umstände erfordern.
  2. Ich habe einen juristischen Hochschulabschluss (mit Auszeichnung), Erfahrung an mehreren Gerichten (vornehmlich Verfahrensrecht, Strafrecht, Zivilrecht, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht). Ich bin sysop bei der alemannischen Wikipedia und Moderator mehrerer Foren. Ich würde sagen, ich habe viel Erfahrung.
  3. Dieses Prinzip muss ich schon von Berufs wegen haben. Mir ist es egal, wer beteiligt ist, für mich zählt nur die Sache. Aber wie du sagst, ich bin keine Maschine und habe natürlich auch Gefühle. Ich bin es mir allerdings gewohnt, diese nicht in mein Urteil einfliessen zu lassen.
  4. Ich bin ziemlich geduldig, aber es gibt sicherlich geduldigere Leute. In den meisten Themen bin ich gelassen und sachlich. Bei einigen wenigen Reizthemen/-artikeln kann ich mit grosser Vehemenz und Direktheit auftreten. Da ich in solchen wenigen Fällen aber nicht objektiv wäre, würde ich dann jedoch ohnehin sofort in den Ausstand treten, womit dies für das Schiedsgericht keinen Einfluss hat.

Ich hoffe, dir mit diesen Antworten gedient zu haben --Der Umschattige talk to me 18:56, 29. Apr. 2007 (CEST)

Fallbeispiel

Hallo, mal angenommen, du wuerdest gewaehlt und haettest ueber folgenden Fall zu entscheiden:

  • Benutzer:Aasen beschwert sich a) daruueber ungerechtfertigt gesperrt worden zu sein und b) ueber die ungerechtfertigte Entfernung und Löschung ihrer Schiedsgerichtkandidatur und bittet um eine Revision dieser beiden Adminentscheidungen.

Eine Fallbeschreibung findest du in den Beitraegen des Benutzers, auf Wikipedia_Diskussion:Schiedsgericht/Wahl#Ich_freue_mich, meiner Diskussionsseite und im Sperrlog. Hintergruende zum Fall gibt es hier. Wie wuerde dein Urteil lauten, a) in Bezug auf Benutzer:Aasen und b) in Bezug auf die anderen beteiligten Akteure? --Elian Φ 13:21, 5. Mai 2007 (CEST)

Hallo Elian
Ich liebe Sockenpuppen und Mehrfachaccounts! Wie langweilig wäre es doch ohne sie... (/Ironie). Vorweg: Ich habe mich jetzt nur oberflächlich mit diesem fiktiven Fallbeispiel beschäftigt, alles zu lesen und auch nachzuprüfen erachte ich für dieses Beispiel als etwas viel Aufwand. Entsprechend ist mein Urteil u. U. auch ein Vorurteil. Würde dieser Fall an mich als Schiedsrichter herangetragen, würde ich mich zuerst einmal eingehend mit dem Fall beschäftigen und einlesen ("Aktenstudium"), ohne mit den beteiligten Benutzern Kontakt aufzunehmen. Anschliessend Beratung mit den anderen Schiedsrichtern.

Mein Antrag an das urteilende Gremium wäre im vorliegenden Fall wohl folgender: Aufhebung der Benutzersperren gegen Aasen und Bronfman, Wiederherstellung der Kandidatur, formlose Ermahnung (nicht: Verwarnung) an S1, der die Wahlseite gelöscht hat, Verwarnung und temporäres Verbot an Rax, Benutzer zu sperren (sollten weitere frühere Verfehlungen des Benutzers vorliegen, was ich nicht geprüft habe, ggf. stärkere Sanktionen), Verwarnung von Tinz, der die "Protestsocke" gesperrt hat, Entzug der Stimmberechtigung aller beteiligten Socken des Antragsstellenden/Kandidierenden mit Ausnahme eines Accounts.

Begründung: Ich mag Sockenpuppen/Mehrfachaccounts nicht besonders. Allerdings sind sie zulässig. Und dann ist streng zu trennen zwischen allenfalls verwirrendem Einsatz von Mehrfachaccounts und Sockenpuppenmissbrauch. Missbräuchlich ist die Verwendung von Sockenpuppen u.a. dann, wenn in Meinungsbildern, Wahlen etc. eine natürliche Person mit mehreren Accounts abstimmt oder in (Lösch-)Diskussionen den Arschein erweckt, eine Vielzahl von Personen vertrete diese Meinung. Im vorliegenden Fall ist nicht vorgeschrieben, dass eine fremde (natürliche) Person einen Kandidaten vorschlagen muss, man kann sich ja sogar selbst vorschlagen. Wer sich durch eine eigene Sockenpuppe vorschlagen lässt, handelt unfein, aber nicht verboten. Zumal es ja lediglich ein Vorschlag ist. Hätte eine oder mehrere Sockenpuppen des Kandidaten dann aber den Wahlvorschlag bestätigt, dann wäre es ein Sockenpuppenmissbrauch gewesen. Doch soweit kam es ja nicht, die Seite wurde vorher gelöscht. Dass S1 die Seite gleich gelöscht hat, statt auf die fehlende Vorschlagsberechtigung hinzuweisen, halte ich für ungeschickt, zumal die nötige Editzahl ja dann erreicht worden ist (wenn auch mit fraglichen Mitteln, aber auf zulässige Art und Weise). Somit haben sich die Mehrfachaccounts formal korrekt verhalten. Toll finde ich das Verhalten nicht, aber solangs zulässig ist... Gewählt worden wäre der Benutzer ja wohl ohnehin nicht. Für mich ist allerdings klar, dass Mehrfachaccounts vorhanden sind, entsprechend ist die Stimmberechtigung bei gewissen Accounts zu entziehen. Zum Verhalten von Rax: Ich hätte es bei einer Verwarnung belassen, hätte er nur eine Sperre vollzogen. Er hat aber beide Benutzer (bzw. Accounts) - Kandidat wie Antragssteller - gesperrt, obwohl er sehen musste, dass dies ein heikler Fall ist. Zudem war er vorbefasst. Ohnehin sind Benutzersperrungen das letzte Mittel, da dem Gesperrten seine Verteidigungsmöglichkeit genommen werden (was ich selber schon erfahren musste). Daher sollte Rax für einen gewissen Zeitraum (z.B. 1 Monat) verboten werden, Benutzer zu sperren. Weitere Sanktionen nur, wenn er schon "vorbelastet" wäre. Tinz, der eine "Protestsocke" gesperrt hat, ist zu verwarnen. Wenn sich ein gesperrter Benutzer einer Socke bedient, um - sachlich! - gegen seine in seinen Augen ungerechtfertigte Sperrung zu demonstrieren, muss das zulässig sein, zumal ja die Benutzersperrung selbst sehr schnell durchgeführt wurde. Anders wäre es bei per MB gesperrten Benutzern. Es kann nicht sein, dass man sich der Kritik dadurch entzieht, dass man Kritiker mundtot macht. Stefan64, der die Wahlseite erneut gelöscht hat, ist nicht zu belangen, da er - nachdem Rax gesperrt hatte - zu Recht annehmen durfte, dass ein gesperrter Benutzer einen ebenfalls gesperrten Benutzer nicht vorschlagen durfte.

Ich hoffe, dir damit gedient zu haben. An Kritik (positiv wie negativ) an diesem Urteilsvorschlag bin ich sehr interessiert --Der Umschattige talk to me 14:14, 5. Mai 2007 (CEST)

Nachtrag: Obiges Statement geht davon aus, dass die beteiligten Sockenpuppen/Mehrfachaccounts vorher keine Verfehlungen begangen haben oder ihnen zumindest nichts nachweisbar ist. Haben diese aber ein entsprechendes Vorleben (was anzunehmen ist), ist die Sperrung/Löschung zwar trotzdem falsch, allerdings wären über eine Verwarnung hinausgehende Massnahmen gegen Administratoren unangebracht. Das ist eben die Krux, wenn man nur oberflächlich (vor)urteilt. --Der Umschattige talk to me 16:06, 5. Mai 2007 (CEST)

PPS. Und sollte es sich bei dem Streichelzoo tatsächlich um Hans-Bug-Reinkarnationen handeln, dann ändert das an meinem Urteil nichts. Ausser dass ich sauer wäre. Aber das ist der Preis der Rechtsstaatlichkeit. --Der Umschattige talk to me 19:23, 5. Mai 2007 (CEST)

Nachtrag: Mein Antrag steht im Einklang mit den englischen Sockenpuppenregeln. Es ist mir bekannt, dass diese in der deutschen Wikipedia nicht gelten. Jedoch gelten auch nicht andere, sondern einfach gar keine klaren Regeln. Das ist auch nicht besser. --Der Umschattige talk to me 16:23, 6. Mai 2007 (CEST)