Benutzer Diskussion:Schlaubii
Ich habe gesehen, dass du angefangen hast, dich an der Wikipedia zu beteiligen. Weil deine Diskussionsseite noch leer ist, möchte ich dich kurz begrüßen.
Für den Einstieg empfehle ich dir das Tutorial und Wie schreibe ich gute Artikel. Wenn du neue Artikel anlegen willst, kannst du dich an anderen desselben Themenbereichs orientieren. Wichtig sind dabei immer Quellenangaben, welche deine Bearbeitung belegen.
Auf der Spielwiese ist Platz zum Ausprobieren. Bitte beachte, dass die Wikipedia ausschließlich der Erstellung einer Enzyklopädie dient und zur Zusammenarbeit ein freundlicher Umgangston notwendig ist.
Fragen stellst du am besten hier, die meisten Wikipedianer und auch ich helfen dir dort gerne. Akute Hilfe findest du in der Betreuung neuer Wikipedianer. Solltest du bestimmte Wörter oder Abkürzungen nicht auf Anhieb verstehen, schaue mal ins Glossar.
Wenn du Bilder hochladen möchtest, achte bitte auf die korrekte Lizenzierung und schau mal, ob du dich nicht auch in Commons anmelden möchtest, um die Bilder dort zugleich auch den Schwesterprojekten zur Verfügung zu stellen.
Ein Tipp für deinen Einstieg in die Wikipedia: Sei mutig, aber respektiere die Leistungen anderer Benutzer. Herzlich willkommen!
P.S. bitte lese obiges mal in Ruhe durch, ellenlange Quelltexte, wie z.B. in Rettungsassistentengesetz sind so innerhalb einer Enzyklopädie nicht sehr sinnvoll.--LKD 13:39, 6. Jun. 2007 (CEST)
Ähm.. Danke ;)
Hey.. Mit Quelltexte meinst du da die Angabe des Gesetzes? Sollte ich das also lieber löschen und nur verlinken?
MfG Nico
--Schlaubii 14:04, 6. Jun. 2007 (CEST)
- Ahoi, bitte unterschreibe in Diskussionen.
- Orientiere dich am besten an bestehenden Artikeln. Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland) listet z.B. ein paar auf. Arbeitsplatzschutzgesetz, Bundesbeamtengesetz oder Erneuerbare-Energien-Gesetz können Beispiele sein, das Artikel zu Gesetzen im Regelfall besser ohne den Gesetzesquelltext daherkommen.--LKD 13:50, 6. Jun. 2007 (CEST)
- Ja.. Jeder fängt mal an.. Danke für deine Hilfe...
- Ich habs ma ein bisschen geändert.. So besser ? *g*
- --Schlaubii 14:04, 6. Jun. 2007 (CEST)
Servus
Einen edit von dir habe ich wieder revertiert. Ein ärztlicher Leiter kann in D keine Medikamente freigeben. Er kann seine MA schulen, er kann ihnen Zertifikate ausstellen. Er kann also dafür sorgen das der Notkompetenzgrundsatz "beherrscht, gekonnt, trainiert" gilt, aber er kann definitiv keine Medikamente freigeben. Auch wenn im RD das öfter so kommuniziert wird. Faktum ist das rechtlich gesehen nur ein Arzt Medikamente applizieren darf. Ein Ra wird wie jeder andere Bürger auch immer nur in eigenverantwortlicher Notkompetenz handeln. Egal wieviel "Freigaben" er hat. --Dachrisblubber 16:13, 6. Jun. 2007 (CEST)
- Hallöchen..
- Habe folgendes zu Grunde gelegt..
- -welche Analgetika der Rettungsassistent/die Rettungsassistentin auf Grund eigener Entscheidung applizieren darf, ist individuell - und damit nicht als generalisierte Delegation an alle - vom Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) des Rettungsdienstbereiches zu entscheiden. Jede Applikation muß dokumentiert (z.B. Rettungsdienst-Protokoll der DIVI) und einzeln überprüft werden. Dem ÄLRD steht ein Auswahl- und Ausschlußrecht zu.
- - auf Grund der speziellen Vorgaben der BÄK zum ÄLRD kann diese Aufgabe auch nur von entsprechend qualifizierten und vom Träger des Rettungsdienstes bestellten ÄLRD und nicht von in anderer Weise dem Rettungsdienst verbundenen Ärzten übernommen werden.
- also muss es doch freigegeben werden. Und zwar nicht dem gesamten RettAss-Pool, sondern nur denen, denen der ÄLRD es bescheinigt, oder??
- Nachzulesen auf AGSN --Schlaubii 16:26, 6. Jun. 2007 (CEST)
- Das ist zwar nett, aber Handlungsrichtlinien können bestehende Gesetze nunmal nicht aushebeln. Soll heissen ein Medikament (und dazu zählt schon eine Infusion) fällt direkt unter die Abgabevorschriften für Arzneimittel. Das wiederum heisst das jede Applikation automatisch von nichtärztlichen Personal unter die Notkompetenz fallen würde. Solange sie nicht delegiert ist z.B. Krankenhaus. Ein Arzt kann aber definitiv nicht pauschal delegieren. z.B. ärztlicher Leiter und RD...Es kann also auch keine Rede von Freigabe sein. Ich finde das Wort Freigabe insofern gefährlich, da es impliziert das Handlungskompetenzen vorliegen die durchaus so nicht gegeben sind. --Dachrisblubber 21:45, 6. Jun. 2007 (CEST)
- PS: Auch jemand der (bei uns heisst das Ding Medikamentenkompetenz) hat, hat nicht automatisch eine Freibrief. Das heisst nur das du Wissen dazu hast. Eine Freigabe aus juristischer Sicht ist damit garantiert nicht verbunden. Soll heissen mit oder ohne dem Wisch wird die Applikation juristisch gleich behandelt. Man hat halt was in der Hand womit man sein Wissen nachweisen kann, und ein Richter dürfte auch dadurch freundlicher gestimmt werden das es die Ärztekammer empfiehlt. Es ist und bleibt aber Notkompetenz. Obige Thematik ist aber ein Trugschluss den extrem viele im RD haben. --Dachrisblubber 21:52, 6. Jun. 2007 (CEST)
- Ja - aber selbst wenn.. Die Aussage, das "nicht-opiode Analgetika" nicht in jedem Landkreis freigegeben ist (und wenn es noch so oft in der Notkompetenz steht) ist doch korrekt? Also können wir uns doch darauf einigen, das dass dort stehen bleibt... Oder wie siehst du das? -- Schlaubii 00:16, 7. Jun. 2007 (CEST)
- PS: Auch jemand der (bei uns heisst das Ding Medikamentenkompetenz) hat, hat nicht automatisch eine Freibrief. Das heisst nur das du Wissen dazu hast. Eine Freigabe aus juristischer Sicht ist damit garantiert nicht verbunden. Soll heissen mit oder ohne dem Wisch wird die Applikation juristisch gleich behandelt. Man hat halt was in der Hand womit man sein Wissen nachweisen kann, und ein Richter dürfte auch dadurch freundlicher gestimmt werden das es die Ärztekammer empfiehlt. Es ist und bleibt aber Notkompetenz. Obige Thematik ist aber ein Trugschluss den extrem viele im RD haben. --Dachrisblubber 21:52, 6. Jun. 2007 (CEST)
- Das ist zwar nett, aber Handlungsrichtlinien können bestehende Gesetze nunmal nicht aushebeln. Soll heissen ein Medikament (und dazu zählt schon eine Infusion) fällt direkt unter die Abgabevorschriften für Arzneimittel. Das wiederum heisst das jede Applikation automatisch von nichtärztlichen Personal unter die Notkompetenz fallen würde. Solange sie nicht delegiert ist z.B. Krankenhaus. Ein Arzt kann aber definitiv nicht pauschal delegieren. z.B. ärztlicher Leiter und RD...Es kann also auch keine Rede von Freigabe sein. Ich finde das Wort Freigabe insofern gefährlich, da es impliziert das Handlungskompetenzen vorliegen die durchaus so nicht gegeben sind. --Dachrisblubber 21:45, 6. Jun. 2007 (CEST)
- Nachzulesen auf AGSN --Schlaubii 16:26, 6. Jun. 2007 (CEST)