Benutzer:Apokalypse/Polizeiliche Aufgabe

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
< Benutzer:Apokalypse
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 7. August 2007 um 07:04 Uhr durch imported>Apokalypse(392225).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Die Polizeiliche Taktik ist die Vorgehensweise eines polizeilichen Handelns zur Bewältigung von Polizeieinsätzen.

Absicht

Die Taktik kann einer Vielzahl von Zielen dienen, diese werden in einem schriftlichen oder mündlichen Befehl festgelegt. Ziele einer Taktik können zum Beispiel sein: die Wahl und Menge der Führungs- und Einsatzmittel (Einsatz der Polizeibeamte und Gerät) und deren Verwendung, die Aufstellung der Polizeifahrzeuge (vor dem Abrücken, an der Einsatzstelle, Stellung einer Fahrzeugwache), das Vorgehen der Kräfte bis hin zur Öffentlichkeitsarbeit und der Wahl des Polizeiführers. Wichtig sind dabei die Führungs- und Einsatzmittel sowie ggfs. speziell geschultes Personal wie der Einsatz von Angehörigen der Spezialeinheiten oder der Verhandlungsgruppe.

Durchführung

Die Taktik ist im Idealfall lageangepaßt, geordnet, zielgerichtet und zeitnah gestaltet. Sie paßt sich an einsatzrelevante Geschehnisse, die sog. polizeiliche Lage, an. Eine Taktik ist stets verschiedenartig und kann sich beispielsweise in Geiselnahmen und mobilen Lagen komplex entwickeln. Die Taktik findet ihr Ende im Abschluß eines Ziels, z.B. der Personengewahrsam oder die Beweissicherung bei der Strafverfolgung.

Je bedeutender das gefährdete Rechtsgut und je riskanter die Lage ist, umso mehr Kräfte und Einsatzmittel müssen an den Einsatzort herangeführt werden. Da die Praxis im allgemeinen nicht geplant sein kann und Einsätze äußerst vielgestaltig sind, ist eine theoretische Ausarbeitung im vorhinein praktisch unmöglich.

Die Festsetzung der Taktik und deren Durchführung ist allein dem Einsatzleiter an der vor Ort, ersatzweise der Leitstelle, vorbehalten.

Bedeutung und Auswirkung

Dieses Handeln ist alltäglich, es wird bereits bei einfachen Einsätzen im Eingriffsrecht angewandt. Es gibt zwar schriftlich ausgearbeitete Konzepte, allerdings sind diese mehr Empfehlungen als Handlungsanweisungen. Bedeutend für eine Taktik ist die Kenntnis der Lage durch Aufklärung (Informationsgewinnung) und Weitergabe (Informationsaustausch) an Entscheidungsträger, u.U. auch an alle Einsatzkräfte

Beispiele

Nennenswert sind insbesondere

Bei größeren Lagen wie Amokläufe oder Brände in Wohnhäusern sind Einsatzleiter für die Bestimmung der Taktik verantwortlich, z.B. ein Einheits- oder Polizeiführer. Bei normalen Lagen bestimmt der Streifenführer oder die Leitstelle die Taktik. Näheres regelt innerdienstlich die Polizeidienstvorschrift 100 - Führung und Einsatz der Polizei (Ausgabe 1999).

Das Gebiet zählt in der Polizeiausbildung bzw. in der Polizeiwissenschaft zur Führungs- und Einsatzlehre (FEL).

Im weiteren Sinn zählt die Eigensicherung, das Verhalten des Beamten beim Kontakt mit dem polizeilichen Gegenüber, ebenfalls dazu. Dies ist der Fall, wenn entsprechende Verfahren angewandt werden. Beispiel: Ein Beschuldigter sitzt im Streifenwagen hinter dem Beifahrer, damit er den Fahrer nicht ohne weiteres angreifen kann.

Siehe auch

Taktik