Diskussion:Prälatur

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IMHO widersprechen sich Definition als "Amt oder Wohnung" und das Beispiel "Orden als Prälatur". --Andrsvoss 08:13, 18. Feb 2004 (CET)


ich sehe auch einen widerspruch zwischen der ersten definition als amt oder wohnung eines prälaten und danach wird es dann als strukturform tituliert o.o ferner wird zumindest mir nicht klar was jetzt personalprälaturen und territorialprälaturen ausmacht und unterscheidet

Evangelische Prälatur

Es gibt auch evangelische Prälaturen, z.B. in Ulm.--Greenhorn 20:12, 10. Mär 2006 (CET)

Stimmt, in den Evangelischen Kirchen von Baden und Württemberg gibt es den Begriff der Prälatur, siehe Prälat.--Roterraecher 22:14, 23. Jun 2006 (CEST)

Die Neuschaffung weiterer Personalprälaturen scheint man umgehen zu wollen.

Gibt es ernsthafte Belege für diese nicht so ganz Wikipedia-gemäße Aussage? Túrelio 20:31, 11. Mär 2006 (CET)

weiterhin Unklar

Mir ist der Begriff "Prälatur" oder "Personalprälatur" auch weiterhin nicht klar. Kann da nicht mal jemand etwas allgemeinverständliches Schreiben

Wirklich nur eine Personalprälatur?

Am 28.11.1982 wurde die Priesterliche Gesellschaft vom Heiligen Kreuz und Opus Dei die erste und bislang einzige Personalprälatur.

Es wird immer behauptet, das Opus Dei wäre die einzige Personalprälatur, aber ist es doch nicht eigentlich so: daß es davon ganze 37 gibt? Als da wären:
  • natürlich das Opus Dei,
  • die 35 Militärordinariate, die eigentlich alle Eigenschaften einer Personalprälatur erfüllen (oder nicht?) und nur halt diesen Namen haben,
  • und die Apostolische Personaladminstration St. Johannes Maria Vianney zu Campos/Brasilien, die sogar ebenfalls das "Personal-" im Namen hat, eben eine Personal-Prälatur in der Form einer für dauerhaft errichteten Apostolischen Administratur, wie ich das, obgleich kirchenjuristisch unkundig, mit den Begriffen ausdrücken würde.
Gibt es nun einen Grund, warum es sich bei den letzteren juristisch nicht um Personalprälaturen handeln sollte? --84.154.110.230 12:10, 20. Jan. 2008 (CET)