Benutzer:Segeton/Ehenichtigkeit (Kirchenrecht)
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Ehenichtigkeitsgründe
Das römisch-katholische Kirchenrecht kennt drei Gründe für die Nichtigkeit einer Ehe: das Ehehindernis, den Konsensmangel und den Formmangel. Das Ehehindernis macht eine Person unfähig, eine Ehe gültig abzuschließen. Fehlt der erforderliche Ehewille bei einem oder bei beiden Ehepartnern, so kommt eine Ehe nicht gültig zustande. Wurde die vorgeschriebene Eheform nicht eingehalten, so ist die Ehe ebenfalls nicht gültig zustande gekommen.