Diskussion:Código Civil (Spanien)
Ursprung
Von wann ist der Código Civil Español jetzt genau? Im Artikel steht derzeit 1889, im Artikel Florencio García Goyena finden sich Infos, die etwa 50 Jahre weiter zurückgehen. --Atomsgiven 16:46, 4. Mai 2008 (CEST)
- Es gab einen ersten Entwurf für ein gesamtspanisches Zivilgesetzbuch bereits 1851, der aber von dem ein Vierteljahrhundert später verwirklichten Projekt stark abwich. 1876 erfolgte durch die neue spanische Verfassung der erneute Auftrag zur Schaffung eines solchen Gesetzbuches. Es wurde am 24.7.1889 verkündet und trat drei Tage später in Kraft. Für derartige Gesetzeswerke gilt in der Regel das Datum der Verkündung als Stichtag, das maßgebliche Jahr ist also 1889. Keine Sorge, diese Infos werde ich in Kürze auch in den Artikel einbauen. --Jordi 18:27, 4. Mai 2008 (CEST)
Werktitel und Lemma
Der Titel lautet nach herrschender Praxis in der vergleichenden Rechtswissenschaft nicht Código Civil Español, sondern einfach Código Civil. Er wird häufig (so handhabt es etwa die deutsche Ausgabe von Peuster) auch eingedeutscht und als "spanisches Zivilgesetzbuch" oder (wenn man aus dem Kontext schon weiß, dass Spanien gemeint ist) "Zivilgesetzbuch" bezeichnet. "Spanisch" bzw. "Español" gehört demzufolge nicht zum Titel und als fremdsprachiger Ausdruck auch nicht ins Lemma. Auch in Spanien selbst wird das Gesetzbuch in amtlichen Texten nur Código Civil genannt, allgemeinsprachlich oder in der Literatur sind auch Código Civil Español oder (häufiger) Código Civil de España (so lautet übrigens auch das entsprechende Lemma in der spanischen WP) geläufig, wenn es darum geht, es von den gleichnamigen Gesetzbüchern anderer spanischsprachiger Länder zu unterscheiden. Da ein deutschsprachiges Lemma (also Zivilgesetzbuch (Spanien)) im Grundsatz zwar unproblematisch, aber aus bestimmten systematischen Gründen nicht praktikabel erscheint (es gibt einfach zu viele Zivilgesetzbücher oder Bürgerliche Gesetzbücher auf der Welt und dazu entstünde die Frage, warum man manche als Zivilgesetzbuch und andere als Bürgerliches Gesetzbuch bezeichnen soll, da es exakt dasselbe bedeutet und in der Literatur ein wenig uneinheitlich und von Land zu Land verschieden gehandhabt wird, wobei sich für den romanischen Rechtskreis die Bezeichnung Zivilgesetzbuch allerdings fest etabliert hat -Zu-Langer-Exkurs-Ende ;-)) und deswegen hier der ausgangssprachliche Titel als Lemma zu verwenden ist, bleibt als einzige akzeptable Lösung mE nur Código Civil (Spanien). Dann lassen sich auch Artikel über andere spanischsprachige Zivilgesetzbücher problemlos hinzufügen (etwa Código Civil (Chile)) und unter Código Civil eine BKL anlegen. Wird also bald zurückverschoben. --Jordi 18:27, 4. Mai 2008 (CEST)