Diskussion:Deutsches Verwaltungsblatt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 28. September 2008 um 17:04 Uhr durch imported>Hagman(272482) (?).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Mit oder ohne Punkt?

Während die meisten juristischen Fachzeitschriften sich ohne Punkt abkürzen (etwa NJW), findet sich bei diversen anderen X-Blättern die Abkürzung „X-Bl.“ mit Punkt (etwa BayVBl.) – ist es da ein Versehen, dass hier DVBl ohne Punkt angegeben wird? Immerhin gibt auch die Website der Zeitschrift selbst den Punkt mit an... --Hagman 19:04, 28. Sep. 2008 (CEST)