Diskussion:Einzelunternehmen

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Hallo,

für den in Deutschland gültigen Teil steht: ,,nach deutschem Recht ein Unternehmen eines voll haftenden Einzelkaufmanns"

Aber geht ein Einzelunternehmen zwangsläufig mit einer Kaufmannstätigkeit einher? Das HGB sagt ,,§1I Kaufmann [....] ist wer ein Handelsgewerbe betreibt". Der nachfolgende Artikel sagt auch,,Das Einzelunternehmen ist die ein­fachste, billigste und schnellste Möglichkeit einer Existenzgründung für Kleingewerbetreibende, Handwerker, Dienstleister und Freie Berufe."

Ich würde daher folgende Formulierung vorschlagen:

,,Einzelunternehmen, ist nach deutschem Recht eine natürliche Person die ein Gewerbe betreibt."

Wenn niemand Einwände hat würde ich das ändern. (nicht signierter Beitrag von Fchristian (Diskussion | Beiträge) 15:47, 7. Okt. 2009 (CEST))