Wikiup Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/November 2009/Drahreg01

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SGO

Frage an den Kandidaten: In den letzten Wochen ist ja gelegentlich über so 'ne Art "Richtlinien für Schiedsrichter" diskutiert worden. Denkst du, eine festgelegte, aber nicht zu bürokratische Schiedsgerichtsordnung könnte die Zusammenarbeit der Schiedsrichter erleichtern? Hybscher 07:56, 9. Nov. 2009 (CET)

Sorry, sehe erst jetzt, dass hier Fragen stehen, obwohl ich die Seite natürlich auf BEO habe.
Das ist natürlich eine rhetorische Frage. Wer soll dazu "Nein" sagen? Das Meinungsbild zur Einführung des SG stellt ja jetzt schon eine Art SGO dar. --Drahreg·01RM 19:58, 12. Nov. 2009 (CET)

Konstruierter Fall

Ich konstruiere mal einfach einen Fall: Mich interessiert dabei wie Du den angehen und welche Richtlinien und Regeln Du zu Rate ziehen würdest. Der Fall ist ausgedacht, aber die Wortwahl ist Absicht (das nur als kleiner Hinweis):

  • Benutzer A wurde vor einem Jahr infinit gesperrt, die Sperrbegründung lautete: „Kein Wille zur enzyklopädischen Mitarbeit“. Der Benutzer trägt dem SG vor, daß er damals ganz ungerechtfertigt gesperrt wurde, denn er habe sich sehr wohl um die Ezyklopädie und ihren Ausbau emsig bemüht und innerhalb von 8 Monaten insgesamt 100 Artikel aus dem Themengebiet des Portals XY angelegt.
  • Nun seien es vor allem die Nutzer B und C des Portals XY gewesen, die ihn mit fiesen Maßnahmen wie Löschanträgen und Dauerdiskussionen gepiesackt hätten, ihm andauernd völlig ungerechtfertigt auf der VM Edit-Wars vorgeworfen und dann auch noch den – inzwischen allerdings inaktiven Admin D – auf ihn angesetzt hätten, um mit immer weiteren Eskalationen der Sperrzeiten sein (= As) Sperrlog zu füllen. Er weist hier eindringlich darauf hin, daß die Edit-Wars immer von B und C ausgingen, denn die hätten ihn in die Sperrung treiben wollen, weil sie neidisch auf seine viele Artikel waren. Der Admin D habe darüberhinaus mit den Kollegen E, F und G eine Admin-Mafia gebildet, was man sehr gut daran sehen könne, daß sämtliche APs gegen diese wahren Projektschädlinge sofort gelöscht und niemals archiviert wurden.
  • Daraufhin habe A, um seinen guten Willen zu zeigen, einen VA mit den Portalmitarbeitern B, C und M eröffnet, der aber von den drei Portalmitarbeitern ausschließlich dazu genutzt wurde seine (des Antragstellers A) enzyklopädisch wertvolle Beiträge mieszumachen und nur und ausschließlich darauf herumzureiten, daß er nicht genug Quellen in seinen Artikeln angegeben habe. Der VA sei schließlich eingeschlafen, weil B, C und M immer nur auf den angeblich mangelhaften, in Wahrheit aber von anerkannten Fachleuten stammenden Quellen herumgeritten, der Vermittler total parteiisch gewesen sei und As ehrliche Bemühungen um den Ausbau des Themengebiets von irgendwelchen Störern andauernd mit „unbequellter Müll“ und „Trollerei“ abgetan worden seien.
  • Schließlich sei A ausgerastet und habe im Affekt einen Löschantrag auf das Portal XY gestellt, sei deswegen von seinem hartnäckigen Verfolger C ohne Warnung und Ansprache auf der VM gemeldet worden und von dem ihm schon von vielen absolut überzogenen gegen ihn (= A) verhängten Sperren bekannten Admin-Blockwart D infinit gesperrt worden.
  • A gibt zu, daß er danach noch mehrere Monate unter IP und neu eröffneten Accounts mit absichtlichen Trollbeiträgen und Störmanövern das Portal XY aufgemischt hat, was wohl – das will er reumütig bekennen – dazu führte, daß sich die Portalmitarbeiter in die Haare gekriegt und schlußendlich der seit Jahren aktive Autor B schließlich entnervt aus dem Portal und der WP verabschiedet hat. Jetzt endlich sei also dieser Fiesling B weg und daher bittet A darum das sein Account entsperrt wird. Er habe inzwischen zwar einen neuen Account und arbeite in einem ganz anderen Themengebiet produktiv mit (bekomme sogar hin und wieder Lob für seine ausgezeichnete Arbeit), wird aber diesen neuen Account nicht offenlegen.
  • A möchte jetzt unter seinem alten Account rehabilitiert werden. Ob er wieder im Portal XY mitarbeiten wird, weiß er noch nicht. Er wird das Portal aber wohlwollend beobachten und sich evtl. für eine Mitarbeit entscheiden, um seine damals gelöschten Artikel wieder einzustellen.

Wie würdest Du in so einem Fall vorgehen? Gruß --Henriette 09:15, 12. Nov. 2009 (CET)

Mir scheint, das ist ein Fall, den das Schiedsgericht annehmen sollte. :-) Ich kann diesen Fall natürlich nicht pauschal "lösen", dazu müsste man sehr viel "Echtes" lesen. Dann müssten - soweit möglich - alle Beteiligten gehört werden. Ziel des Verfahrens muss es sein, das Gesamt-Projekt zu verbessern. Wenn es dabei gelingt, A und B zu gemeinsamer Arbeit zu bewegen, gut. Wenn einer oder einige der Beteiligten ihr Recht wahrnehmen zu gehen, auch gut. Wer "objektiv" recht hat, wird per SG nicht zu kären sein. --Drahreg·01RM 20:08, 12. Nov. 2009 (CET)
Hi Drahreg! Also zunächst mal ein großer Dank, daß Du so schnell geantwortet hast. Ehrlich gestanden hatte ich bei diesem Konstrukt irgendwann ab dem dritten Absatz eine echt diabolische Freude daran es möglichst knifflig zu machen – was nicht mal schwer war ;) Überhaupt bin ich beeindruckt von der Vielfältigkeit der von allen gefundenen Lösungswege: Ich wüßte nicht mal, welchen ich am Besten finde (geschweige denn selber gewählt hätte). Natürlich ist so ein konstruierter Fall nicht wirklich zu beantworten, weil die ganzen Diff.-Links fehlen und weil Du im Grunde genommen ja jede Aussage von A glauben mußtest, weil ich keine Stellungnahme von C oder einem der anderen Beteiligten konstruiert hatte. Kurze, knackige Antwort jedenfalls von Dir, die zu überzeugen vermag. Danke! --Henriette 22:39, 12. Nov. 2009 (CET)

Regelungen zum Schiedsgericht

Weil mir die Idee mit dem "fiktiven Fall" eigentlich recht gut gefällt, möchte ich allen Kandidaten ebenfalls eine hypothetische Frage stellen: Angenommen, Du könntest je eine bindende Regel zum Verhalten der Schiedsrichter und zum Verhalten der Konfliktparteien festlegen - was wäre der Wortlaut dieser beiden Regeln? Gruss, --Cú Faoil RM-RH 18:53, 13. Nov. 2009 (CET)

Ich mag weder fiktive Fälle, noch hypothetische Fragen. Einem Satz hat sich aber mE letztlich alles unterzuordnen:
Wikipedia ist ein (offenes) Projekt zum (gemeinschaftlichen) Aufbau einer Enzyklopädie aus freien Inhalten. (Ergänzungen von mir.)
Das Schiedsgericht ist nur ein Element in dem System, was in seiner Gesamtheit dazu dient, diejenigen zu schützen, die für „gemeinschaftlichen Aufbau“, „Enzyklopädie“ und „freie Inhalte“ stehen, und von den Nachteilen behindert werden, die ein „offenes Projekt“ mit sich bringt.
Gruß, --Drahreg·01RM 06:53, 15. Nov. 2009 (CET)