Diskussion:Warnstreik
Ein Warnstreik verletzt das Ultima-Ratio-Prinzip, oder?
Das Ultima-Ratio-Prinzip sagt doch, dass ein Streik erst nach gescheiterter Verhandlung und gescheiterter Schlichtung rechtmässig ist. Aktuell steht im Artikel, dass der Warnstreik den Druck bei Verhandlungen erhöht - dies ist wohl auch nicht richtig, da in der Verhandlungszeit auch nicht gestreikt werden darf. Der Druck soll wohl vor (!) den Verhandlungen erhöht werden, die erst beginnen, wenn sich die Tarifgegner an einen Tisch gesetzt haben. --piwo, 01.02.08
Dauer
Wie lang darf man denn (warn-)streiken? Könnte ein Arbeitnehmer das ganze Jahr streiken und trotzdem Geld kriegen? --Abdull 19:19, 1. Mär. 2008 (CET)
- Wie kommst Du darauf, daß die Geld kriegen, während sie streiken? --JensMueller 00:56, 9. Mär. 2008 (CET)
Im Hauptartikel Streik steht das ein Warnstreik max. 0,5 - 2h dauert. Ist das richtig? -- Fiesel 00:58, 28. Nov. 2009 (CET) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 87.169.72.81 (Diskussion | Beiträge) )
Quellenangabe
"BAG GS v. AP Nr.43 zu Art. 9 GG" - kann mir das jemand übersetzen? --JensMueller 22:24, 8. Mär. 2008 (CET)
Aussperrung?
Darf auf einen Warnstreik mit Aussperrung reagiert werden? --213.39.152.58 08:52, 21. Apr. 2008 (CEST)