Diskussion:Suizidversuch

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Sogenannte Lebensverträge dürften aufgrund ihres Verpflichtungscharakters nicht zulässig sein und dürften nicht geeignet sein, einen Behandlungserfolg herbeizuführen. Sie sollen nach meiner Ansicht lediglich die behandelnden Ärzte von einer Verantwortung für einen eventuell erfolgreichen Suizid freizeichnen. −−83.135.195.146 01:31, 24. Apr. 2008 (CEST)

nein, das ist durchaus vielschichtiger. auch während der behandlung lässt es den arzt ruhiger schlafen wenn er sich im zweifelfall einreden kann das seine patienten sich nix antun. er muss ja auch mal pause machen können, emotional. auch kann ein vertrag einen labilen patienten uU davon abhalten einen neuen versuch zu begehen bevor die behandlung überhaupt wirken kann. andererseits löst ein solcher vertrag oft enorm viel druck auf den patienten aus - das kann, wenn kein bilanzsuizid sondern eine affekthandlung vorlag, genau gegenteilig wirken und die behandlung erschweren, teilweise bis hin zum nächsten versuch. entsprechend werden diese verträge meines wissens auch nicht so "immer" abgeschlossen wie das im artikel steht, ein guter arzt sollte sich da jeden patienten anschauen und individuell einschätzen wie belastbar er ist und wie sehr man ihn zum leben "verpflichten" kann. --89.27.214.150 23:14, 17. Jul. 2008 (CEST)


Kann einer was zur Strafbarkeit von Suizidversuchen in div. Ländern schreiben? 79.224.175.123 (16:13, 15. Nov. 2009 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Siehe hier: http://www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/110495.html --JARU Sprich Feedback? 01:05, 1. Dez. 2009 (CET)