Elternwahlrecht
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 1. März 2010 um 10:31 Uhr durch imported>Anonym~dewiki(31560) (Das Lemma Lehrerempfehlung deckt das Thema prinzipiell ab, da ist der Rotlink gar nicht nötig).
Elternwahlrecht bezeichnet
- ein stellvertretendes Wahlrecht, bei dem Eltern für ihre Kinder wählen können, siehe Familienwahlrecht
- ein Recht der Eltern, über die weiterführende Schulform, die ihre Kinder besuchen, gegen pädagogische Ratschläge entscheiden zu können, siehe Lehrerempfehlung
__DISAMBIG__