Diskussion:Landesverfassung (Österreich)/Archiv1

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Dies ist ein offizieller Beitrag zum Artikelsonntag.--Zoris Trömm 03:19, 10. Dez. 2006 (CET)

Es ist schon erstaunlich, mit welcher Vehemenz offenkundig falsche Behauptungen immer wieder aufgestellt werden. Unwissenheit ist in Ordnung, man kann nicht alles wissen. Nicht in Ordnung ist allerdings, sich der Behebung eigener Wissenslücken zu verweigern. Es ist schlechterdings unverschämt, die Korrektur falscher Behauptungen zu revertieren, anstatt sich die Mühe zu machen, sich zu informieren. Auch hier gilt der Satz: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Der amtliche Gesetzestitel lautet "Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)". Mehr als zu einer solchen Frage das BGBl. zu zitieren (hier: BGBl. 1994/1013) kann man eigentlich nicht tun. In Übereinstimmung mit dem BGBl. wird das B-VG auch im RIS (unter der Gliederungsnr. 10/01) als "Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)" bezeichnet. Das gibt es nichts zu diskutieren. -- 134.76.3.51 15:47, 24. Feb. 2007 (CET): Ach aber ein BVG gibts jetzt doch auch? Na wenn das RIS sagt es heißt Bundes-Verfassungsgesetz, dann stimmt das schon vom Gesetzteswortlaut her, aber, dass das ein deutsches Wort ist kann mir aber auch keiner erklären, im Bundesministerien Gesetz heißt es ja auch Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten undt trotzdem sagt und schreibt man der Kürze halber Außenminister. Ich stelle mich eben af den standpunkt, dass Bundes-Verfassungsgesetz ein rechtlich, aber kein sprachlich korrekter Begriff ist. Dass es mit B-VG abgekürzt wird stand nie außer Zweifel, aber ein BVG giebt es eben auch entgegen deiner ursprünglichen Behauptung. --Zoris Trömm 17:25, 24. Feb. 2007 (CET)

Ich verweigere mich ja nicht der Diskussion, beharre nur auf meinen Äußerungen. Dass die Rechtschreibung von Bundes-Verfassungsgesetz falsch ist, bejahe ich auch. Nach den amtlichen Regeln müsste es in der Tat Bundesverfassungsgesetz heißen. Aber diese falsche Rechtschreibung ist die amtliche und daher auch zu akzeptieren, solange der Bundesgesetzgeber sie nicht ändert, was allerdings zu begrüßen wäre. Er tut es vielleicht deswegen nicht, weil Bundesverfassungsgesetz der Oberbegriff für alle Bundesgesetze ist, die verfassungsrechtliche Normen enthalten, wie das Atomausstiegs-BVG u.ä. Das Verfassungsrecht ist in Österreich zersplittert, es gibt kein Inkorporationsgebot wie Art. 79 Abs. 1 S. 1 GG. Die Rechtschreibung des Begriffs Bundes-Verfassungsgesetz soll vielleicht nur zum Ausdruck bringen, dass es sich um das Kernstück der Bundesverfassung handelt. Auch Wörter in falscher Rechtschreibung sind m. E. deutsche Wörter. -- 134.76.3.54 11:38, 25. Feb. 2007 (CET)

Ein Dokument namens "Österreichische Bundesverfassung" existiert nicht! Begreifst du das denn nicht? Das im Eintrag konkret zitierte Gesetz heißt "Bundes-Verfassungsgesetz", auch wenn dir das nicht passt. -- 134.76.3.3 13:27, 15. Mär. 2007 (CET)

Nur weil es kein Inkorporationsverbot giebt, heißt das nicht, dass keine Bundesverfassung im formellen Sinne existiert. Zu diesem Zweck wurden ja die Begrifflichkeiten BVG und B-VG eingeführt. Von ersterer hast du ja behauptet, dass es sie nicht giebt, ich epfehle wiederholt den Blick ins RIS. Die Bundesverfassung im Materiellen Sinn gesteht also aus BVG und B-VG, im Formellen Sinn aus allen Bundes-Verfassungsgesetzen. Da das nun klargestellt ist, möchte ich nun noch einmal auf die Syntax und die orthographische Formalität hinweisen. Bundes-VErfassungsgesetz it kein Wort, das das Österreichische Wörterbuch kennt, daher auch ein nach den Regeln der Rechtschreibung falsches Wort, nach den Regelndes Rechts ein richtiges. Ich trete daher im Sinne der sprachlichen Korrektheit, vor allem deshalb für die drei (!) von mir vorgelegten Kompromissangebote dir gegenüber ein. Akzeptier es, oder lass es bleiben. --Zoris Trömm 14:51, 15. Mär. 2007 (CET)
Also noch einmal: Es gibt keine Rechtsnorm, die "Bundesverfassung" heißt. Das österreichische Bundesverfassungsrecht setzt sich aus einem Stammgesetz, dem "Bundes-Verfassungsgesetz", und weiteren bundesverfassungsrechtlichen Regelungen zusammen, die teils als Einzelnormen in anderen Bundesgesetzen verstreut sind ("Verfassungsbestimmungen"), teils ganze Bundesgesetze ausmachen ("Bundesverfassungsgesetze"). Auch die Bundesgesetze zur Änderung des B-VG werden als "Bundesverfassungsgesetz" bezeichnet. Man kann die Gesamtheit dieser zersplitterten verfassungsrechtlichen Lage als "Bundesverfassung" oder "Bundesverfassungsrecht" bezeichnen, wenn man allgemein auf die Rechtslage Bezug nimmt. Wenn man aber konkrete Artikel zitiert (hier Art. 99 Abs. 1 B-VG), muss man natürlich das jeweilige Gesetz angeben, in dem der Artikel steht. Deshalb ist die Formulierung "Art. 99 Abs. 1 der Österreichischen Bundesverfassung" falsch. Was die Rechtschreibung von "Bundes-Verfassungsgesetz" anbetrifft, ist schon oben ausgeführt, dass sie nicht den amtlichen Rechtschreibregeln entspricht. Das ist unbestritten. Es ist aber nun einmal die vom Bundesgesetzgeber getroffene amtliche Schreibweise des Gesetzestitels. Wir können nicht den Titel ändern, nur weil er den amtlichen Rechtschreibregeln nicht entspricht. Insofern gibt es hier keine Kompromisse. -- 134.76.3.89 16:19, 15. Mär. 2007 (CET)


"Artikel 10. (1) Bundessache ist die Gesetzgebung und die

Vollziehung in folgenden Angelegenheiten: 1. Bundesverfassung, insbesondere Wahlen zum Nationalrat, Volksabstimmungen auf Grund der Bundesverfassung; Verfassungsgerichtsbarkeit;"

"Artikel 15. (1) Soweit eine Angelegenheit nicht ausdrücklich durch die Bundesverfassung der Gesetzgebung oder auch der Vollziehung des Bundes übertragen ist, verbleibt sie im selbständigen Wirkungsbereich der Länder."

Da das Bundes-Verfassungsgesetz den Begriff Bundesverassung mehrfach nennt, kann mir keiner erzählen, dass es sowas nich giebt. Alle anderen Begründungen wurden bereits genannt. --Zoris Trömm 18:28, 15. Mär. 2007 (CET)


Artikel 99 B-VG nennt das betreffende DOKUMENT im übrigen selbst, genaso wie elf andere Bundes-Verfassungsgesetzte, also lass Bundesverfassung jetzt endgültig stehen! Zuerst die Behauptung es gebe kein BVG sondern nur ein B-VG, dann dass es keine Bundesverfassung gibt. Ich denke ich habe hier lange genug diskutiert.

  • 1.Nachdem ich das B-VG als solches zitiert hatte, wurde es ausgeschrieben, der Hinweis, dass das Wort Bundes-Verfassungsgesetz zwar legistisch richtig, aber grammatikalisch und orthographisch bestenfalls unschön ist, wurde ignorriert.
  • 3.Dass hier ein Gesetz zitiert wird war von anfang an klar, deshalb wurde es auch mit B-VG bezeichnet, wie in dutzenden anderen Artikeln ebenfalls, wer auf die Besonderheit zwischen B-VG und BVG eingehen will ist herzlich eingeladen den Betreffenden Artikel Bundesverfassung (Österreich) zu lesen. Hier ist nicht der Ort um jedes Gesetz auszuschreiben weil irgendwer das gerne hätte.

Ich beende die Diskussion hiermint mit der feststellung, dass ich jede weitere Änderung in diesem Bereich des Artikels Kommentarlos löschen werde, wenn nicht weitere Argumente vorgelegt werden die hier festgehaltenen Tatsachen widerlegen.

  • Artikel 99. (1) Die durch Landesverfassungsgesetz zu erlassende
  • Landesverfassung kann, insoweit dadurch die Bundesverfassung nicht
  • berührt wird, durch Landesverfassungsgesetz abgeändert werden.

Weiters:

§/Artikel/Anlage Art. 3 Inkrafttretedatum 19830701 Außerkrafttretedatum 99999999 Index 10/02 Novellen zum B-VG, Ämter der Landesregierungen

  • Artikel III
  • (1) Dieses Bundesverfassungsgesetz tritt mit 1. Juli 1983 in

Kraft.

  • (2) Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die
  • Bundesregierung betraut.
  • Gesetzesnummer 10000764
  • Dokumentnummer NOR12010543
  • Alte DokNr N1198311832H


--Zoris Trömm 18:59, 21. Mär. 2007 (CET)

Es wurde doch schon oben ausgeführt, dass "Bundesverfassung" ein Oberbegriff ist, der gleichbedeutend mit "Bundesverfassungsrecht" ist. Der Begriff meint alle Rechtsnormen, die Verfassungsrang besitzen. Das sind mehrere Bundesgesetze, die zusammen - wenn man so will - die Bundesverfassung bilden. Eine umfassende, kodifizierte Verfassungsurkunde existiert in Österreich hingegen nicht. Der zitierte Art. 99 befindet sich in einem Bundesgesetz, das "Bundes-Verfassungsgesetz" heißt. Weder im Bundesgesetzblatt noch in Schäffer oder Bydlinski findet sich ein Text mit Namen "Bundesverfassung". -- Patroklos 19:09, 21. Mär. 2007 (CET)

Der von dir zitierte Auszug aus dem RIS ist ein Bundesverfassungsgesetz zur Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes (BGBl. 1983/175). Die Änderungsgesetze zum B-VG werden als Bundesverfassungsgesetze bezeichnet. Das wurde schon oben erwähnt!!! Lies den Diskussionsbeitrag von 16:19, 15. März 2007 -- Patroklos 19:22, 21. Mär. 2007 (CET)


Ich stelle hiermitt abschließend fest:

  • Es gibt ein Dokument namens Bundesverfassung, was daraus hervorgeht, dass im Falle der Suchbegriffeingabe im RIS 144 Funde in verschiedenen Gesetzten angezeigt werden.
  • Die Bundesverfassung als Dokument ist vom inkorporierten Verfassungsgesetz(Bundesverfassungsgesetz) dadurch zu unterscheiden, dass das entsprechende Gesetze als Bundes-Verfassungsgesetz bezeichnet werden.
  • Die korrekte ausgeschriebene Bezeichnung des strittigen Textteiles lautet Artikel 99. Bundes-Verfassungsgesetz, abgekürzt Art. 99. B-VG.
  • Durch die Klassifizierung der Bundesverfassung als Sammlung aller gesetzte die die Kurzbezeichnung B-VG tragen bevorzuge ich aus grammatikalisch-orthographischen Überlegungen die ausgeschriebenen Varianten:
  • Artikel 99. der österreichischen Bundesverfassung
  • Artikel 99. B-VG
  • Es gibt den Artikel Bundesverfassung (Österreich), jegliche Kritik die gegen die Existenz des Dokumentes Bundesverfassung gerichtet ist, sollte auf der entsprechen Diskussionsseite besprochen werden, dies ist nicht der geeignete Ort.
  • Ich werde in diesem Artikel, der von mir angelegt wurde und den ich deshalb beobachte, den Begriff Bundes-Verfassungsgesetz (der wie ich wiederholt festgestellt habe legistisch richtig ist) nicht dulden da er gegenn die Regeln der deutschen Rechtschreibung verstößt und es entsprechend passendere Bezeichnungen gibt (siehe oben).
  • Ich wende mich entschieden gegen persönliche Angriffe in denen mir vorgeworfen wird, dass ich angebliche Selbstverständlichkeiten des Studiums der Rechtswissenschaften nicht beherrsche. Der von mir in der Löschbegründung verwendete Begriff "Scheiß" war nicht gegen den Autor dieser Anschuldigung, sondern gegen die Aussage selbst gerichtet, die ich als unprofessionell und untergriffig empfunden habe.

Dem ist substanziell nichts mehr hinzuzufügen, für weitere Angriffe auf meine Prson bitte ich die oben getätigte Aussage zu beachten. --Zoris Trömm 20:31, 21. Mär. 2007 (CET)

Der Begriff "Bundes-Verfassungsgesetz" ist zu dulden, da er der amtliche Gesetzestitel ist. "Bundesverfassung" ist kein Ersatz, da er etwas anderes bedeutet (= Bundesverfassungsrecht, d. h. Gesamtheit aller verfassungsrechtlichen Normen auf Bundesebene). Es gibt nur ein Bundesgesetz, das "B-VG" abgekürzt wird, nicht mehrere. Das andere sind die einzelnen "Bundesverfassungsgesetze", abgekürzt "BVG". Ein kodifiziertes Verfassungsdokument namens "Bundesverfassung" wird im RIS nicht erwähnt und existiert auch nicht. Dass der Artikel von dir angelegt wurde ist unerheblich. Man muss lernen, dass bei Wikipedia alle gleichberechtigt sind und auch eigene Artikel abgeändert wertden. Das muss man aushalten.-- Patroklos 20:41, 21. Mär. 2007 (CET)


Ich habe den Vermittlungsausschuss angerufen. Wikipedia:Vermittlungsausschuss/ Landesverfassung (Österreich)

Auch der Vermittlungsausschuss kann nichts an den Gesetzestiteln ändern, die der Gesetzgeber festgelegt hat. Die Titel stehen nicht zur Disposition der einzelnen Nutzer. Bei Wikipedia sind amtliche Bezeichnungen zu nutzen, nicht ausgedachte Erfindungen, die einem Nutzer "passender" erscheinen. -- Patroklos 15:05, 22. Mär. 2007 (CET)