Diskussion:Einkommenssteuer
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Was soll denn dieser Blödsinn mit dem Fugen-S? Das Ding heißt Einkommen_steuer. Bitte zurücksetzen und in Zukunft unterlassen. --Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 20:34, 9. Feb. 2007 (CET)
- was soll denn der blödsinn ohne Fugen-S? das Ding heit Gesetz und das Vorlage: also "Gesetzvorlage"? oder doch eher Gesetzesvorlage? oder Anwalt und Kanzlei. Also Anwaltkanzlei? oder doch eher Anwaltskanzlei?.. bitte blick mal in den Duden; auch online: http://www.duden.de auch der Zwiebelfisch bzw. das Buch Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod...Sicherlich Post 21:46, 11. Feb. 2007 (CET)
- und wo ich gerade mal auf deine Benutzerseite geblickt habe Nis Randers: Seenotrettungskreuzer? hmm heißt es nicht Seenotrettung und Kreuzer? ...Sicherlich Post 21:53, 11. Feb. 2007 (CET)
- So wie Kaufhaussbrand und Autostür? Oder Hundeskot? Fahrradskette? Flaschensverschluss? Lokomotivsführer? Und vielleicht auch Seenotsrettung? SCNR. Mir wäre neu, dass der Duden ((früher mal) maßgeblich in Rechtschreibfragen) in Fachfragen als Autorität in gleichem Maße "maßgeblich" ist. --Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 00:19, 12. Feb. 2007 (CET) PS: Check it out.
- Im Gesetz heißt das Ding nun einmal Einkommensteuer, und zwar im ganzen deutschsprachigen Raum. Das mag unschön oder grammatisch falsch sein, ist aber die fachlich zutreffende Bezeichnung, unter der es der Kenner auch in wikipedia suchen wird. Für Nichtkenner sollte es daher den redirect von dem fachlich falschen Begriff der Einkommenssteuer her geben.--Diebu 10:24, 12. Feb. 2007 (CET)
- Interessant: Weil in Gesetzen und im Amtsverkehr aufgrund einer Hausorthographie durchgehend abweichend von der korrekten Hauptschreibweise für "Einkommenssteuer" geschrieben wird, übernimmt Wikipedia die von Ämtern willkürlich eingeführte Hausorthographie ohne Fugen-s, anstatt weiter die auch im Duden anzutreffende Hauptschreibweise mit Fugen-s anzuwenden? Was ist das bitte für ein Argument? Wikipedia ist weder eine staatliche Institution, noch müssen hier orthographische Fehlleistungen von regulierungswütigen Spracheinebnern hirnlos wiederholt werden. Rechtschreibung wird nicht von Ämtern bestimmt, und solange es nicht um eine möglichst gefällige Steuererklärung geht, sind wir alle gute beraten, die offizielle und korrekte Hauptschreibweise zu verwenden: Einkommenssteuer --RedSpy 04:02, 19. Mär. 2010 (CET)
- Es handelt sich eben nicht um Hausorthographie, sondern um die amtliche und übliche Schreibweise. Este 20:08, 19. Mär. 2010 (CET)
Just for the sake of it:
- Bertelsmann neue deutsche Rechtschreibung (1996) - Einkommensteuer
- Brockhaus Universal-Lexikon (2003) - Einkommensteuer
- Und schon etwas älter: Das große Duden-Lexikon (1965) - Einkommensteuer
- In keinem der drei genannten Werke taucht die Alternative auch nur als möglich auf.
- Meines Wissens (stammt aus erster Hand) sind "auch"-Varianten im Duden durchaus keine falschen Varianten, sondern voll zulässig (Stichwort Schulkorrektur).
- Der hochwissenschaftlichste Nachweis überhaupt ;-) : Faktor 3,5.
- Bastian Sick schreibt sehr hübsche Texte, die ich immer wieder mit großer Freude lese. Aber auch seine Autorität in diese Frage mag mir nicht ganz einleuchten.
- Summa summarum: Einkommenssteuer als (einzig) korrektes Hauptlemma zu etablieren geht in Richtung WP:TF. Korrekt wäre eine Rückverschiebung nebst Bot-Auftrag für die verbliebenen Fugen-S-Verweise. --Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 10:39, 12. Feb. 2007 (CET)
- und die deutsche Wikipedia schreibt nur über deutschsprachiges Recht? Ein Nichtkenner wird im Artikel zum deutschen Recht auch die Rechtsform finden. Ein Kenner des Rechts und Nichtkenner des Fugen-S wird erkennen, dass die deutsche Sprache das eine oder andere für ihn bereit hält. ... @ Nis Randers: ich empfehle dir dringend das o.g. Buch zu lesen. Dort werden die Geheimnisse der deutschen Sprache und auch die des Fugen-S erläutert. Und um entsprechend zu antworten; Mir wäre neu, dass das deutsche Recht in Fragen der deutschen Sprache maßgeblich ist. Für Fachbegriffe des deutschen Rechts vielleicht. Aber die Wikipedia geht, wie bereits angedeutet, über den deutschsprachigen Raum hinaus. ...Sicherlich Post 10:43, 12. Feb. 2007 (CET)
- Mitnichten Theoriefindung; das Wort besteht. Beschreiben die o.g. Werke eigentlich das deutsche Recht oder trauen sie sich einen Blick über die Grenze hinaus? ...Sicherlich Post 10:45, 12. Feb. 2007 (CET)
- und die deutsche Wikipedia schreibt nur über deutschsprachiges Recht? Ein Nichtkenner wird im Artikel zum deutschen Recht auch die Rechtsform finden. Ein Kenner des Rechts und Nichtkenner des Fugen-S wird erkennen, dass die deutsche Sprache das eine oder andere für ihn bereit hält. ... @ Nis Randers: ich empfehle dir dringend das o.g. Buch zu lesen. Dort werden die Geheimnisse der deutschen Sprache und auch die des Fugen-S erläutert. Und um entsprechend zu antworten; Mir wäre neu, dass das deutsche Recht in Fragen der deutschen Sprache maßgeblich ist. Für Fachbegriffe des deutschen Rechts vielleicht. Aber die Wikipedia geht, wie bereits angedeutet, über den deutschsprachigen Raum hinaus. ...Sicherlich Post 10:43, 12. Feb. 2007 (CET)
- Dir ist offensichtlich zumindest die Provenienz der obersten Literaturangabe entgangen – seinerzeit übrigens als vom Kultusministerium empfohlenes Lehrerexemplar (nicht an mich) verkauft worden. Der Brockhaus-Artikel ist allgemein gehalten, ohne sich auf deutsches Recht zu kaprizieren.
- Offensichtlich führst du die Diskussion (ich hab es nicht nachgesehen, aber der Bearbeitungskommentar von Este erweckt diesen Eindruck) auch nicht zum ersten Mal, ohne weitere Argumente bringen zu können, während dein Hauptargument als zumindest zur Dokumentation einer Vorrangstellung untauglich anzusehen ist. --Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 11:01, 12. Feb. 2007 (CET)
- Nun regt euch wegen so einer Kleinigkeit nicht auf. Wenn ihr mal zur offizielen EU und zu den Gesetzen in Deutschland nachschauen würdet, findet ihr nur das Wort: "Einkommensteuer". Gruß --Elkawe 13:45, 12. Feb. 2007 (CET)
- Ganz recht. Die Einkommensteuer ist ein Rechtsbegriff und sollte daher auch in erster Linie mit dem in der Recht(s)sprache richtigen Lemma besetzt werden. Wer daneben noch nach einem soziologischen, geschichtlichen, international gültigen Begriff o.ä. sucht, sollte an die vorgefundenen rechtlichen gegebenheiten anknüpfen, auch wenn ihm die Fachsprache des Rechts nicht gefällt (andere Fächer haben auch ihre unschönen Sprachprodukte).--Diebu 14:40, 12. Feb. 2007 (CET) Siehe auch Grunderwerbsteuer, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Vergnügungsteuer usw.
- Ich denke, man sollte hier mal langsam in medias res gehen und die Rückverbastelungen anpacken. --Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 00:40, 14. Feb. 2007 (CET)
- Ganz recht. Die Einkommensteuer ist ein Rechtsbegriff und sollte daher auch in erster Linie mit dem in der Recht(s)sprache richtigen Lemma besetzt werden. Wer daneben noch nach einem soziologischen, geschichtlichen, international gültigen Begriff o.ä. sucht, sollte an die vorgefundenen rechtlichen gegebenheiten anknüpfen, auch wenn ihm die Fachsprache des Rechts nicht gefällt (andere Fächer haben auch ihre unschönen Sprachprodukte).--Diebu 14:40, 12. Feb. 2007 (CET) Siehe auch Grunderwerbsteuer, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Vergnügungsteuer usw.