Diskussion:Entgangener Gewinn

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 24. Juni 2010 um 19:13 Uhr durch imported>Asurnipal(799276) (Neuer Abschnitt →‎Transnationales Recht).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Im gesamten Kontext ist der Beitrag nicht zutreffend. Der Vermögensschaden setzt sich zusammen aus dem entgangenen Gewinn und den fixen Kosten (entgangener Deckungsbeitrag), der einem Unternehmen im Falle einer Betriebsunterbrechung entsteht.

Erläuterung: Mit dem Umsatz erwirtschaftet ein Unternehmen seine: 1. variablen Kosten 2. fixen Kosten 3. den Gewinn

Führt nun eine Unterbrechung des Betriebes zu einem Umsatzausfall, dann fallen die variablen Kosten nicht mehr an. Diese sind nicht ersatzpflichtig. Die fixen Kosten laufen jedoch weiter und müssen daher ersetzt werden. Gleiches gilt für den entgangenen Gewinn, der nun nicht mehr erwirtschaftet werden kann.

Das im Artikel genannte Beispiel trifft in der Praxis in dieser Form nicht zwingend zu. Bei der Feststellung der Schadenhöhe muss immer berücksichtigt werden, inwieweit der Produktionsausfall nachgeholt werden kann. Erfolgt das nämlich im Rahmen der betriebsüblichen Arbeitszeit und ein Umsatzausfall entsteht nicht (z.B. weil Lagerbestände den Produktionsausfall puffern), dann ist dem Unternehmen kein Vermögensschaden entstanden.

Ist das Unternehmen jedoch gezwungen, den Produktionsausfall zu kompensieren um einen Umsatzausfall zu verhindern und hierbei entstehen Kosten (z.B. durch bezahlte Überstunden oder Zukauf bei Fremdunternehmen), dann sind die entstehenden Mehrkosten zu ersetzen. In der Versicherungswirtschaft spricht man dann von "Schadenminderungskosten".

Sollte das Unternehmen versäumen, durch geeignete Schadenminderungsmaßnahmen einen Umsatzausfall (und damit den Vermögensschaden in Höhe des entgangenen Deckungsbeitrags) zu verhindern oder zu mindern, dann richtet sich die SChadenhöhe nach dem niedrigeren Wert.

All das gilt analog im Schadenersatzrecht.

Quellen: Ludolphy/Henke: Summenermittlung für die Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung (VVW Karlsruhe); Harald Brachmann: Der Unterbrechungsschaden (Fritz Knapp Verlag);...

Ralf Möbius, Lengerich (nicht signierter Beitrag von 79.196.49.31 (Diskussion | Beiträge) 08:49, 29. Dez. 2009 (CET))

Transnationales Recht

Hallo 134.95.101.80. Deinen Beitrag von habe ich zurückgesetzt. Der Link zu http://www.trans-lex.org/ und auf das Dokument 948500 ist ohne Quellenangabe und so nicht verständlich, auf was sich dieses Zitat bezieht. Auch ist nicht klar, ob das Zitat von www.trans-lex.org/ überhaupt urheberrechtlich freigegeben ist. Bitte Beiträge und Zitate "Oma-tauglich" einfügen und Urheberrecht zuvor abklären (auf der Webseite des Links fehlt eine diesbezügliche Angabe, soweit ich es gesehen habe). --Asurnipal 21:13, 24. Jun. 2010 (CEST)