Diskussion:Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 12. August 2010 um 17:08 Uhr durch imported>CopperBot(644363) (Bot: Signaturnachtrag für Beitrag von 91.35.66.56: "Letzte Änderung (Streichung Abmahnung)").
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Letzte Änderung (Streichung Abmahnung)

Servus,

hab den Satzteil "oder Abmahnungen" gestrichen, da er falsch bzw. sehr unpräzise ist.

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung stellt nach dem BGH (NJW 1986, S. 1815; Palandt BGB § 823 Rn. 132) nur in Ausnahmefällen einen Eingriff in das Recht am e. u. a. Gewerbebetrieb dar. Anders bei Abmahnungen auf Grund von Schutzrechten (z. B. Markenrechte, Patentrechte, etc.). Der Begriff unberechtigte Schutzrechtverwarnung trifft es also ganz gut.

Grüße

Christian (nicht signierter Beitrag von 91.35.66.56 (Diskussion) 18:38, 12. Aug. 2010 (CEST))