Benutzer:Ngowatchtransparent/Integrationsverantwortung
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat den Begriff "Integrationsverantwortung" zum ersten Mal im Lissabon-Urteil verwendet.
Hintergrund
Vertrag von Lissabon und seine Anpassung an das deutsche Grundgesetz
Das BVerfGs Urteil, (2 BvE 2/08 vom 30.6.2009, Absatz-Nr. (1 - 421)) und die Definition der Integrationsverantwortung
Mit seiner Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des Lissabon-Vertrages vom 30.06.2009 hat das deutsche Bundesverfassungsgericht den Lissabon-Vertrag für verfassungsmäßig erklärt aber mit verfassungskonformer Auslegungen. Es hat auch das vorgesehene Begleitgesetz des Bundes zur Stellung von Bundestag und Bundesrat für verfassungswidrig erklärt. (cf. Wikipedia Artikel "Lissabon-Urteil")
"Integrationsverantwortung" gemäß das BVerfG
Integrationsverantwortung - des Bundestages und Bundesrates (Absatz 3.b) - der Bundesregierung (Absatz 236) - den Mitgliedsstaaten (Absatz 238)
Die Umsetzung im deutschen Gesetz
„Gesetz über die Wahrnehmung der Integrationsverantwortung der Integrationsverantwortung des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union“ 22.09.2009
Kritische Stimmen und potentielle Entwicklung
Kritik
-„Unter Karlsruher Totalaufsicht“, Christian CALLIES
Potentielle Entwicklung: Integrationsverantwortung und Mehrebenensystem
Randnummer 272 und 290 BverfGs Urteil Entwicklung eines Begriff: "Integrationsverantwortung für alle"