Diskussion:Versicherungsnehmer

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 7. November 2010 um 10:48 Uhr durch imported>KaiKemmann(435474).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Ich würde gerne noch ein paar kurze Worte zur "versicherten Person" verlieren. Denn im Zusammenhang mit dem Begriff "Versicherungsnehmer" kommt es oft zu Irritationen/Unterscheidungsschwierigkeiten vor allem im Bereich Lebensversicherungen. Deshalb wäre es vielleicht günstig ein paar Worte an dieser Stelle dazu zu verlieren. Im Artikel Versicherungsvertrag gibt es ja bereits etwas dazu. --StefanWorm 10:39, 10. Jul. 2008 (CEST)

Besser so im Artikel?--Stephan Klage 23:49, 20. Nov. 2009 (CET)



unklare Formulierungen

Die zweite Hälfte dieses Satzes scheint mir noch nicht ganz ausgereift:
"Der Versicherungsnehmer ist

  • berechtigt, die Versicherungsleistungen zu erhalten bzw. begünstigt im Falle der Erbringung gegenüber einem Dritten (zu seinen Gunsten) - so z.B. zur Befreiung von einer Haftpflicht durch Zahlung an einen Geschädigten,"

Fehlt dort was oder versteh ich's nur nicht?
Kai Kemmann Diskussion 11:48, 7. Nov. 2010 (CET)