Diskussion:Ausbilder-Eignungsverordnung

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Abkürzung

Die Verordnung hat in der amtlichen Veröffentlichung (BGBl. 2009 I S. 88) keine amtliche Abkürzung erhalten. Die Abkürzung AusbEignV dürfte von der Firma JURIS stammen und ist damit nicht authentisch. Die Abkürzung AEVO ist ganz falsch, denn das war die amtliche Abkürzung der Arbeitserlaubnisverordnung (inzwischen außer Kraft getreten). --Opihuck 22:01, 13. Feb. 2011 (CET)

Wenn sie keine amtliche Abkürzung hat ist jede tatsächlich verwendete Abkürzung genauso "richtig" wie "falsch". Ich habe bisher meistens die Abkürzung AEVO gelesen. Und diese Abkürzung scheint nicht unbedingt von eine privaten Firma zu stammen, sondern auch "im Amt" üblich zu sein, z.B. hier: "... beantragt eine Befreiung von der Nachweispflicht gem. § 6 Abs. 2 oder 3 AEVO" oder hier: "Das soll die Wiedereinführung der überarbeiteten Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO), die..." Das BMBF ist das zuständige Ministerium, wenn ich nicht irre... ;)
Also "stufe" bitte mal von der "abkürzungtechnischen Amtsanmaßung" ein bischen zurück in deiner Bewertung... ;) --Shahrzad 10:52, 14. Feb. 2011 (CET)
Hallo Shahrzad, danke für deine Hinweise.
In der Infobox sollte vorrangig die amtliche Abkürzung verwendet werden. Gibt es eine solche – wie hier – nicht, kann eine allgemeingültige Abkürzung eingetragen werden. Da du selbst mehrere Abkürzungen eingetragen hast, wird es schwierig mit der Allgemeingültigkeit.
Ich gebe dir aber darin Recht, dass eine Abkürzung, die das zuständige Ministerium selbst verwendet, schon ein starkes Argument ist. Dass das Ministerium diese Abkürzung nicht in die eigene Verordnung aufgenommen hat (hätten sie ja tun können!), wundert mich allerdings kaum. Denn für Gesetzesabkürzungen gibt es eine von der Bundestagsverwaltung vorgegebene Kasuistik. AEVO hätte da keine Chance, eher schon die von JURIS verwendete AusbEignV.
Kurzum: Ich würde in der Infobox das Feld für Abkürzungen frei lassen, da es eine allgemeingültige Abkürzung aus meiner Sicht nicht gibt. Die gebräuchlichen Abkürzungen (AEVO und AusbEignV) würde ich in den Fließtext einarbeiten. Das kann eigentlich niemand beanstanden. Noch ein Hinweis: Das Feld "Abkürzung" in der Infobox ist wohl feststehend und nicht um die Pluralform erweiterbar. Macht ja auch Sinn; es soll dort grundsätzlich nur die amtliche Abkürzung eingetragen werden :-) Gruß --Opihuck 18:59, 14. Feb. 2011 (CET)
Daß im Einleitungsabsatz nichts stand, hat mich auch gewundert. Ich würde allerdings den Absatz ABkürzung in der Infobox nicht freilassen, sondern kursiv und in Klammern "(keine amtl. Abk.)" reinschreiben. Und dann eben nach deinem Vorschlag die gängigen Abk. in den Einleitungsabsatz. Ist das konsensfähig? --Shahrzad 19:40, 14. Feb. 2011 (CET)
Warum so kompliziert? Es gibt keine amtliche und keine allgemeingültige Abkürzung und es besteht kein Zwang, alle Merkmale der Infobox auszufüllen. --Opihuck 20:13, 14. Feb. 2011 (CET)
Ich finde eher dein ganzes Herangehen unnötig kompliziert. Mach die Änderung, wie du möchtest oder lass es wie es ist. --Shahrzad 23:01, 14. Feb. 2011 (CET)
Es ist dein Artikel, der auf der Qualitätssicherungsseite steht, und mit so einer pampigen Antwort verdirbst du es dir mit jedem, der beabsichtigt, zu einer Verbesserung des Artikels beizutragen. Ich jedenfalls habe die Seite gerade von meiner Beobachtungsliste genommen. Dann noch viel Glück! --Opihuck 22:47, 15. Feb. 2011 (CET)

Es ist nicht mein Artikel. --Shahrzad 01:17, 16. Feb. 2011 (CET)