Bezirksausschuss (Begriffsklärung)
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Als Bezirksausschuss bezeichnet man:
- ein Organ einer Gemeinde zur Wahrung der Interessen eines Stadtbezirks oder Ortsteils, s. Bezirksausschuss,
- ein Organ eines bayerischen Bezirks,
- historisch: in Preußen ein staatliches Organ auf Ebene der Regierungsbezirke zur Beratung des Regierungspräsidenten und auch zur juridischen Abhandlung verwaltungsrechtlicher Streitfälle (Administrativjustiz)
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