Diskussion:Militärgeheimnis

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Militärgeheimnisse in der Bundesrepublik Deutschland ab 1949

"Insbesondere sind Lichtbilder, auch aus der Luft, verboten."
Wie passt das mit Google Earth und ähnlichen Diensten zusammen? -- ph0nq 14:30, 2. Mär. 2011 (CET)

Da gibt es wohl keinen Vorsatz des Täters und außerdem ist ja gar nicht klar, was genau man nicht fotografieren darf... --Gnom 16:21, 2. Mär. 2011 (CET)
Wie ist dann der Satz zu verstehen, bzw. auf was bezieht sich dieses Verbot der Luftaufnahmen? -- ph0nq 19:13, 5. Mär. 2011 (CET)
Nach meiner Kenntnis bedürfen Fotoaufnahmen vom Flugzeug aus der Genehmigung der jeweiligen Landesregierung. Bei Postkarten mit Flugaufnahmen gibt es meist den Hinweis: "Mit Genehmigung der... vom... Nr. ...). Frdl. Gruß --Ulrich Waack 22:26, 5. Mär. 2011 (CET)
Aha! D.h. bei Satellitenbildern gilt besagte Reglung gar nicht? Andernfalls müssten ja Unternehmen wie Google sich von allen Landesregierungen dieser Erde die Genehmigung einholen. Oder überseh ich noch immer was? -- ph0nq 08:54, 15. Mär. 2011 (CET)