Diskussion:Actus contrarius

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 23. August 2011 um 13:13 Uhr durch imported>CopperBot(644363) (Bot: Signaturnachtrag für Beitrag von 77.87.228.66: "Häufiger Fehler: Ablehnung als actus contrarius des Erlasses eines VA").
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Häufiger Fehler: Ablehnung als actus contrarius des Erlasses eines VA

Häufig wird die Actus-contrarius-Doktrin herangezogen, um der Ablehnung des Erlasses eines Verwaltungsakt ebenfalls Verwaltungsaktscharakter zuzusprechen. Hiergegen wird mitunter eingewandt, dass nicht die Ablehnung einen Gegenakt des Erlasses des Verwaltungsaktes darstellt, sondern nur die Aufhebung des Verwaltungsaktes.

Hat jemand eine passende Quelle, die das oben Gesagte belegt und die Kontroverse damit beendet, damit das Ganze in den Artikel aufgenommen werden kann? (nicht signierter Beitrag von 77.87.228.66 (Diskussion) 14:43, 23. Aug. 2011 (CEST))