Diskussion:Synode von Frankfurt 1027

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 3. November 2011 um 22:31 Uhr durch imported>Roland.M(149594).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

„Hauptkirche“ Frankfurts?

Laut dem Artikel zum Kaiserdom St. Bartholomäus müßte die Frankfurter Hauptkirche zur Zeit der Synode von 1027 noch die im 9. Jahrhundert ausgebaute Salvatorkirche gewesen sein (siehe auch Königspfalz Frankfurt). Hat jemand Literatur, die das bestätigt – oder könnte man diese Information ohne weitere spezifische Belege in den Artikel übernehmen? — frank 14:02, 26. Mai 2010 (CEST)

Laut Wolter, Synoden, S. 332, fand die Synode in der Tat in der Pfalzkapelle statt; ich habe die Verlinkung geändert. --WAH 22:11, 2. Jul. 2010 (CEST)

Sitzordnung

Nachdem man mit der Begründung "alter Schinken" meine Ergänzung so ohne weiteres revidieren kann, stelle ich den Abschnitt zur Diskussion:

Die Sitzordnung dieser Synode war wie folgt <ref> Eduard Machatschek: ''Geschichte der Bischöfe des Hochstiftes Meissen in chronologischer Reihenfolge (...)''. Dresden 1884. S. 46-48. </ref> : Auf der Ostseite der Kirche saß Aribo mit neun Suffraganen: Gotthard, Bischof Werner von Straßburg, Bruno von Augsburg, Meinwerk von Paderborn, Eberhard von Bamberg, Meginhard von Würzburg, Branthog von Halberstadt, Wigger von Verden und Azecho von Worms. Auf der Westseite saß der König und zu seiner Rechten saßen Erzbischof Pilgrim von Köln, Bischof Siegbert von Minden, Siegfried von Münster und Bernulf von Utrecht. Zur Linken des Kaisers saßen Erzbischof Humfried von Magdeburg mit seinen vier Suffraganen, den Bischöfen Dietrich von Meißen, Hildeward von Zeitz, Bruno von Merseburg und Luizo von Havelberg. Auf der Südseite saßen außerdem noch die Bischöfe Rambrecht von Verdun, Rudolf von Schleswig, Hildolf von Mantua und Reinhold von Oldenburg. (nicht signierter Beitrag von PeterBraun74 (Diskussion | Beiträge) )

Das Buch von Eduard Machatschek erfüllt leider die Kriterien von Wikipedia:Literatur nicht. Es ist weder für die Synode noch für den Gandersheimer Streit einschlägig, und zudem ist es wahrlich nicht mehr ganz taufrisch. Einschlägig wäre Heinz Wolter: Die Synoden im Reichsgebiet und Reichsitalien von 916-1056, Paderborn 1988. Ich versuche, mir das Buch zu beschaffen. Gruß --WAH 12:48, 29. Jun. 2010 (CEST)
Ich habe Wolter jetzt im Artikel nachgetragen. Die Passage über die lt. Wolter wohl unübliche Sitzordnung befindet sich auf S. 333f. Primärquelle ist i.ü. die Vita Godehardi episcopi posterior, MGH SS 11, c. 23, 208. Ich muss jetzt was arbeiten, man könnte sich aber Gedanken machen, ob und wenn ja, wie man das in unserem Artikel aufnehmen könnte. Gruß --WAH 13:32, 29. Jun. 2010 (CEST)

Obacht, Peter, Du verwässerst Armins Eigentum! <ironie off> WP-konformes Vorgehen seitens Armin wäre wohl gewesen, den Abschnitt zu belassen und den Autor zu ersuchen, aktuellere Belege beizubringen, oder noch besser, diese selbst beizusteuern. Abwertendes Revertieren schadet der WP und ihren Lesern. Gruß --SML 13:49, 30. Jun. 2010 (CEST) P. S.: Danke an WAH für die maßvolle und relativ konstruktive Intervention. Und bin schon gespannt, wodurch sich die Wolter'sche von der Machatschek'schen Sitzordnung unterscheidet...

Wo die Informationen herkommen, die in einen Beitrag der Wikipedia eingeflossen sind, soll erwähnt werden und dadurch nachprüfbar sein. Daher sind grundsätzlich wissenschaftliche Publikationen, insbesondere Standardwerke und Review-Artikel, die für das Fachgebiet des jeweiligen Lemmas relevant sind, zu bevorzugen. Dabei sollte darauf geachtet werden, möglichst aktuelle Ausgaben zu verwenden, um keine veralteten oder überholten Informationen in die Wikipedia einzuarbeiten. und: Die Pflicht, Informationen zu belegen, liegt bei dem, der sie im Artikel haben möchte, nicht bei dem, der sie in Frage stellt. In strittigen Fällen können unbelegte Inhalte von jedem Bearbeiter jederzeit unter Hinweis auf diese Belegpflicht entfernt werden. -- Armin 15:38, 30. Jun. 2010 (CEST)

Nun, die Woltersche Sitzordnung unterscheidet sich von der Machatschekschen schlicht dadurch, dass sie vollständig ist. Machatschek bietet nur die Bischöfe, so dass gerade der besondere Witz der Sache nicht deutlich wird – das für den zeitgenössischen Verfasser der Vita Godehards besonders ansprechende und angemessene Gesamtbild, das Kaiser, Laien, Bischöfe, Äbte, Kleriker usw. abgaben.
Falls man die Sitzordnung aufnehmen möchte, bedarf es einer erläuternden einführenden Bemerkung, da die Information ohne Kontext wertlos ist. Etwa so vielleicht:
Wolfhere schildert in seiner zeitgenössischen Lebensbeschreibung des Bischofs Godehard von Hildesheim ausführlich die Sitzordnung der Synode. Sie erschien ihm als besonders zweckmäßig und schön.“ Dann könnte man die Sitzordnung ausführlich darstellen, wobei man sich eben nicht nur auf die Bischöfe beschränken darf. Als Quelle gehörte in einer Fußnote die Vita Godehardi zitiert (ist via digitale MGH leicht einsehbar), als Literatur Wolter. Aber vorerst müsste geklärt werden, ob das in dieser Ausführlichkeit auch sinnvoll ist. Gruß --WAH 22:06, 2. Jul. 2010 (CEST)
Bravo, WAH, und danke für Deine verbessernden und ergänzenden Anregungen. So stelle ich mir konstruktive WP-Arbeit im Sinne der Leser (und der Mitautoren) vor. Gruß --SML 18:36, 3. Jul. 2010 (CEST) P. S.: Die entsprechenden Online-MGH habe ich leider (noch) nicht gefunden.