Vorlage Diskussion:Zeitleiste Bürgermeister von Berlin seit 1951
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In Berlin gibt es keinen 1. und 2. Bürgermeister. Es gibt den Regierenden Bürgermeister und (im amtierenden Senat Wowereit III) zwei Bürgermeister; nach Art. 56 der Verfassung von Berlin sind beide Bürgermeister Stellvertreter des Regierenden, ich weiß jedoch nicht wo geregelt ist wer im Zweifel die Leitung der Regierungsgeschäfte übernimmt? Gruß --Rapober 09:15, 14. Jan. 2010 (CET)
- Du hast Recht, habe die Bezeichnungen bereits geändert. In den Senaten Diepgen V bis Wowereit III gab/gibt es in der tat zwei Bürgermeister. ich habe mir dieselbe Frage gestellt wie du. Ich gehe aber davon aus, dass dies im derzeitig amtierenden Senat der Bürgermeister des Koalitionspartners ist. Vielleicht weiß jemand genaueres? --TobiasT. 18:45, 14. Jan. 2010 (CET)
Ich hab gerade mal ein wenig recherchiert... In der Geschäftsordnung des Senats wird auf einen "Vertretungsplan" verwiesen, also ich denke, es wechselt, wer wann dafür verantwortlich ist Gruß --Jakob T K 01:43, 3. Feb. 2011 (CET)
- Wieso ist nur einer der beiden Bürgermeister in der Liste erwähnt? -- Benedikt2008 09:04, 26. Nov. 2011 (CET)