Diskussion:Personalunion

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Dänemark - Norwegen

Die Staatenverbindung zwischen Dänemark und Norwegen steht als Beispiel der Realunion auf der dazugehörigen Seite (1509–1814 Realunion Dänemark-Norwegen), aber auch hier als ein Beispiel der Personalunion mit leicht unterschiedlichem Datum (Union zwischen Dänemark und Norwegen 1521–1814). Kann mir das irgendjemand mal erklären? (nicht signierter Beitrag von 92.230.55.132 (Diskussion) 11:59, 17. Sep. 2010 (CEST))

änderung

Kann mir mal jemand erklären warum meine Änderungen rückgängig gemacht worden sind??? Würde mich sehr, sehr interessieren. 213.54.145.3

Litauen

Was bedeutet "Parlamentarische Republik"? Ich weis es nähmlich nicht und ich muss es unbedingt wissen wehre sehr schön wenn jemand es mir erklären würde danke

Parlamentarische Republik = Republik, in der Regierung (Exekutive) vom Parlament (Legislative) gewählt wird. Gegensatz: Parlamentarische Monarchie bzw. Präsidiale Republik. --Pelagus 23:27, 21. Apr. 2007 (CEST)

Unterschied zwischen Personalunion und Realunion fehlinterpretiert

Die für eine Personalunion gegebenen Beispiele sind meist Realunion!

Beispielsweise ist der derzeitge Papst nicht "zufällig" oder "ausversehen" (=Personalunion) auch Bischof von Rom, sondern von der Institution her ist jeder Papst Bischof von Rom (=Realunion).

Umgekehrt ist es richtig: Nicht der Papst ist Bischof von Rom, sondern der Bischof von Rom ist Papst! (nicht signierter Beitrag von 195.88.117.32 (Diskussion) 09:27, 7. Jan. 2011 (CET))

Eine Personalunion ist immer auf eine konkrete Position bezogen: Beispiel die derzeitige Personalunion zwischen CDU-Vorsitz und Bundeskanzlerschaft.

+1 Die Beispiele unter "Vereinigung von Funktion" hinken - nicht nur beim Papst(s.u.) - sondern auch an anderer Stelle. Bei einer Personalunion vereinen sich eigentlich eigenständige Ämter und Funktion in einer Person. Bei einer Realunion sind die Ämter und Funktionen tatsächlich miteinander verbunden. Die Bezeichnung Papst ist an das Amt des Bischofs von Rom gebunden, wer das eine ist, ist automatisch auch das andere. Genauso beim deutschen Kaiser, das Amt war an das Amt des preussischen Königs gebunden. Wer qua Amt mehrere Funktionen hat, bildet somit noch keine Personalunion. Diese wird erst gebildet wenn eine Person mehrere eigenständige Ämter/Funktionen auf sich als Person vereinigt. --MMG (Diskussion) 21:56, 29. Apr. 2014 (CEST)

UK

Ich hab mal die Stellen rausgenommen, die in verschiedenen Konstellationen eine Personal- oder Realunion innerhalb des Vereinigten Königreiches behauptet haben. Eine solche scheitert daran, daß durch die Acts of Union die Staatlichkeit der einzelnen Bestandteile beseitigt wurden. Es gibt kein "Königreich England und Wales", "Königreich Schottland" und "Königreich Nordirland" mehr, die in Personal- oder Realunion von einer Person regiert werden, deren Herrschaftsgebiet als Vereinigtes Königreich bezeichnet wird. Es gibt nur noch einen originären Staat, eine Krone und ein Königreich, nämlich das Vereinigte Königreich. Das ergibt sich direkt aus den Acts of Union, darum wird aber etwa hier nur von der Königin als König des UK gesprochen. Blur4760 22:06, 7. Jun. 2007 (CEST)

Noch eine Definition?

Der Artikel startet derzeit mit dem Satz:

Unter Personalunion versteht man auch die Ausübung verschiedener Ämter [...]

Warum auch? Gibt es eine weitere Definition? --Abdull 17:14, 1. Apr. 2008 (CEST)

Ja, verstehe ich auch nicht. Der Satz macht auch darüber hinaus keinen Sinn (der Inhalt der Klammer passt nicht in den Satz) und erklärt mir das Ganze auch nach mehrmaligem Lesen nicht besser. Da sollte jemand lieber zwei bis drei verständliche Sätze draus machen. -Matzedi 13:03, 25. Apr. 2008 (CEST)


Heiliges Römisches Reich

Wie steht es mit König- und Kaisertum im HRR? Zumindest bei den frühen (ost-)fränkischen und deutschen Königen (bis etwa 11. Jahrhundert) bestand doch keine Zwangsläufigkeit, dass das Kaisertum nur über dieses Amt zu erreichen ist. Es hatte ja vorher durchaus auch ein paar westfränkische und italienische Kaiser gegeben. Ist in dieser Zeit von einer Personalunion zwischen Königtum und Kaisertum zu sprechen? Eine wirkliche Realunion besteht dann m.E. erst ab Maximillian I., der verordnete mit der Königserhebung auch gleich den Kaisertitel zu führen.--MacX85 07:46, 16. Apr. 2011 (CEST)

"aus in der Person liegenden Gründen"

"aus in der Person liegenden Gründen" steht hier in der Einleitung als charakteristisch für eine PU und zur Differenzierung von Realunion und Doppelhut. Die angegebenen Beispiele stehen dem entgegen, wie etwa dass Franziskus nach seiner Papstwahl automatisch zum Bischof von Rom wurde ist nicht in seiner Person, sondern dem Papstamt begründet. Dazu auch der Duden, der zwei Varianten kennt. Werde das bei ausbleibenden Widerspruch entsprechend ändern. Myrios (Diskussion) 15:27, 5. Mai 2013 (CEST)

Papst

Der Papst als Beispiel ist ungluecklich gewaehlt; die Funktion des Papstes ergibt sich notwendig und zwingend verbunden aus der Funktion des Bischofs von Rom, und auch der Hl. Stuhl sowie die Herrschaft über den Vatikan sind zwingend damit verbunden; eine Trennung der Ämter ist nach geltender Verfassung/Regeln nicht möglich und auch nicht vorgesehen. Hier sind nicht mehrere eigenständige Ämter und Funktion in einer Person zusammengefallen, sondern diese Ämter und Funktionen sind per se untrennbar miteinander verknüpft. Ich nehme das Beispiel daher raus. - Beste Gruesse --84.176.49.159 21:41, 29. Apr. 2014 (CEST)

Andorra?

"Die einzige bis heute bestehende Personalunion zwischen Staaten ist diejenige zwischen den 16 Commonwealth Realms", so gemäss Artikel. Was ist mit dem Kofürsten von Andorra? --Filzstift (Diskussion) 14:39, 28. Mär. 2019 (CET)

Im Prinzip richtig, aber... schwierig zu formulieren. Wie würdest Du es machen, bitte schlag' mal was vor! --Roxanna (Diskussion) 18:06, 14. Apr. 2019 (CEST)

Willy Brandt und Helmut Schmidt

Wenn ich mich recht erinnere, war zur Zeit der Kanzlerschaft Helmut Schmidts Willy Brandt der Vorsitzende der SPD. Also auch hier keine Personalunion. 83.254.137.115 21:48, 17. Jun. 2019 (CEST)

Oh ja, ich bessere es aus. Danke für die Erinnerung. --Roxanna (Diskussion) 22:36, 18. Jun. 2019 (CEST)

Weitere Beispiele

In der Beispielliste fehlt noch die Personalunion zwischen Schweden und Norwegen von 1814 bis 1905.

Wennn die Union zwischen Russland und Kongresspolen im Artikel als vollwertige Personalunion gewertet wird, dann dürfte auch die Verbindung zwischen Russland und Finnland (1809 - 1917) den Kriterien genügen. (nicht signierter Beitrag von 2003:E5:9706:8400:161:C038:766C:BB06 (Diskussion) 18:41, 9. Jan. 2020 (CET))