Sondervermögen

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Sondervermögen steht für:

  • Sondervermögen (Investmentgesellschaft), Anlagekapital der Fondsanleger, das rechtlich vom Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt ist
  • Sondervermögen (Haushaltsrecht), im deutschen Haushaltsrecht ein wirtschaftlich verselbständigter Nebenhaushalt zur Erfüllung bestimmter Aufgaben
  • Altersvorsorge-Sondervermögen, Investmentfonds, die speziell für die Altersvorsorge aufgelegt wurden
  • Kommunales Sondervermögen, in Deutschland rechtlich unselbständige Teile der Gemeinde
  • Sondervermögen (Rente), im Bereich der Berufsständischen Versorgung Fonds zur Deckung der Rentenanwartschaften der Versicherten, geführt von den jeweiligen Versorgungswerken
  • ERP-Sondervermögen aus dem European Recovery Program (ERP) der Nachkriegszeit
  • Pekulium, im antiken Rom ein gesonderter Teil des Vermögens des pater familias, das Hauskindern oder Haussklaven zur selbständigen Bewirtschaftung überlassen wurde

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