„Strafprozessordnung (Deutschland)“ – Versionsgeschichte

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    18. Juli 2022

    • AktuellVorherige 17:0717:07, 18. Jul. 2022imported>Gesetzesfreak(2485651) 11.125 Bytes +11.125 Bytes Abschnitt Geltungsbereich gelöscht, vgl. Diskussion von 2011/2012. Da Deutschland 1990 wiedervereinigt wurde, gibt es hinsichtlich des Geltungsbereichs keine besonderen Probleme mehr. Deutsche Gerichte entscheiden immer nach der StPO, auch wenn die Tat im Ausland begangen wurde und im Inland abgeurteilt wird. Luftraum und Meer sind für die StPO irrelevant, da die Gerichte an Land tagen. Markierung: Visuelle Bearbeitung