Adelsmatrikel

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Adelsmatrikeln (auch Adelsbücher genannt) waren unter anderem in Bayern, Finnland, Kurland, Österreich, Russland, Schweden und Württemberg amtliche, von besonderen Behörden geführte Verzeichnisse, in die sich sämtliche Adelsgeschlechter des Landes eintragen lassen mussten, um anerkannt zu werden. Die Adelsmatrikeln sollten die Adelsusurpierung wie Adelsanmaßung oder Selbstadelung verhindern.

In Finnland und Schweden wurden (und werden immer noch) diese Matrikeln vom Ritterhaus des jeweiligen Landes geführt, in Österreich dem k.u.k. Adelsarchiv im Innenministerium, in Ungarn dem Ungarischen Ministerium in Wien. In Russland gab es in jedem Gouvernement ein besonderes Amt, die „Landschaft“ (Sjemstwo), das die Verzeichnisse der adligen Geschlechter führte. In Preußen (wo mehrere Anläufe einer Matrikulierung des Adels letztlich scheiterten) war das Heroldsamt für Adelsfragen zuständig.

Nach der Aufhebung des Adels und der Abschaffung der Heroldsämter 1918–1920 gab es in Deutschland mehrere private Initiativen, Adelsmatrikeln fortzuführen oder zu erstellen. Führend war dabei die Deutsche Adelsgenossenschaft, die seit 1920 neben der adeligen Abstammung auch den Nachweis nichtjüdischer Vorfahren verlangte. Die Adelsbücher wurden bis 1939 im Gothaischen Taschenbuch und ab 1949 im Genealogischen Handbuch des Adels, seit 2015 unter dem Titel Gothaisches Genealogisches Handbuch, veröffentlicht. Ähnliche Bestrebungen gibt es nach 1990 in Polen, Tschechien und Ungarn nach der Neubildung der Adelsverbände dieser Länder.

Literatur

  • Andrea Schwarz: Das Königlich Bayerische Reichsheroldenamt und die Adelsmatrikel. In: Herold-Jahrbuch. Neue Folge, Bd. 3, 1998, ISSN 1432-2773, S. 159–182.

Weblinks