Hergarten

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Hergarten
Stadt Heimbach
Koordinaten: 50° 37′ 14″ N, 6° 32′ 36″ O
Höhe: 341 (320–370) m ü. NHN
Fläche: 7,79 km²
Einwohner: 516 (31. Dez. 2020)[1]
Bevölkerungsdichte: 66 Einwohner/km²
Eingemeindung: 1. Juli 1969
Postleitzahl: 52396
Vorwahl: 02446
Ortslage Hergarten mit der Kirche St. Martinus
Neuromanisches Wegekreuz (um 1900)

Hergarten ist ein Ortsteil der Stadt Heimbach im Kreis Düren. Der Ort hat etwa 500 Einwohner.

Lage

Hergarten liegt im Süden der Stadt Heimbach auf dem waldreichen Höhenzug Kermeter im Naturpark Nordeifel. Der Ort liegt auf einer Höhe zwischen 320 und 390 m ü. NHN. Die alte Römerstraße Reims-Zülpich-Köln führte nahe am heutigen Ort vorbei.

An Hergarten grenzen Düttling und Vlatten.

Geschichte

Erste Besiedlungen sind bereits zur Zeit der Römer erfolgt. Die erste Erwähnung erfolgt als Herigarda im Jahre 864 in einer Tauschurkunde des fränkischen Königs Lothars II. Da immer wieder militärische Verbände in diesem Bereich lagerten, entwickelte sich der Name „Heergarten“. Aus der alten Sprachform „Herigarda“ wurde im 14. Jahrhundert „Hergarden“ und danach „Hergarten“.[2]

1603 verfügte Herzog Johann Wilhelm von Jülich, dass der Pfarrbezirk Hergarten zur Abtei Mariawald gehören sollte.

Die Gemeinde Hergarten gehörte seit dem 19. Jahrhundert zur Bürgermeisterei Bleibuir im Kreis Schleiden, aus der 1928 das Amt Bleibuir wurde.[3] Dieses wurde 1949 mit dem Amt Eicks zum Amt Hergarten zusammengeschlossen. Zum Amt Hergarten gehörten neben dem Amtssitz Hergarten noch die Gemeinden Berg, Bleibuir, Eicks, Floisdorf, Glehn, Hostel und Vlatten.[4][5] Am 1. Juli 1969 erfolgte der Zusammenschluss der Gemeinde Hergarten mit der Stadt Heimbach.[6]

Die Stadt Heimbach kam mit allen Stadtteilen am 1. Januar 1972 vom Kreis Schleiden zum Kreis Düren und wurde in die Stadt Nideggen eingegliedert.[7] Am 4. August 1972 entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster, dass Heimbach wieder eine eigenständige Kommune wurde. Hergarten blieb Heimbach zugeordnet.[7]

Kirche

St. Martinus (Hergarten), Außenansicht von Osten

Die römisch-katholische Kirche St. Martinus steht direkt neben der Ortsdurchfahrt der Bundesstraße 265.

Verkehr

Durch Hergarten verläuft die Bundesstraße 265.

Der öffentliche Personennahverkehr wird durch Busse der AVV-Linie 231 des Rurtalbus sichergestellt. Bis zum 31. Dezember 2019 wurde diese Linie vom BVR Busverkehr Rheinland bedient. Zusätzlich verkehrt wochentags ein Bürgerbus.

Linie Verlauf
231 Froitzheim – Ginnick – Embken – Wollersheim – Vlatten – Heimbach Bf – (Hasenfeld – Schwammenauel – Kermeter – Urfttalsperre/Hastenbach / Abtei Mariawald) / (Hergarten – Düttling) – Wolfgarten – Gemünd – Nierfeld – Olef – Schleiden
BBH Bürgerbus Heimbach:
Düttling – Hergarten (– Vlatten) – Heimbach Volksbank (– Kloster Mariawald) – Heimbach Bf – Hasenfeld

Sonstiges

  • 1997 konnte sich Hergarten im Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ auf Kreisebene platzieren.
  • Am Ortsrand befindet sich seit Ende der 1990er Jahre ein 3 ha großes Gewerbegebiet.
  • Die ehemalige Schule wurde zum Nationalpark-Gästehaus umgebaut.

Weblinks

Commons: Hergarten – Sammlung von Bildern

Einzelnachweise

  1. Einwohner nach Ortsteil Stadt Heimbach 2020. Anzahl der Einwohner der Stadt Heimbach unterteilt nach Ortsteilen zum Stichtag 31.12.2020. In: offenedaten.kdvz-frechen.de. Stadt Heimbach, abgerufen am 12. April 2021.
  2. Hergarten ist „einer der ältesten Orte der Eifel“. In: Aachener Zeitung. 3. September 2014, abgerufen am 20. Oktober 2014.
  3. territorial.de: Bürgermeistereien und Gemeinden im Kreis Schleiden
  4. GenWiki: Amt Bleibuir
  5. Stadtarchiv Mechernich: Findbuch Hergarten
  6. Martin Bünermann: Die Gemeinden des ersten Neugliederungsprogramms in Nordrhein-Westfalen. Deutscher Gemeindeverlag, Köln 1970, S. 100.
  7. a b Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 306 f.