Weichhaariger Mannsschild
Weichhaariger Mannsschild | ||||||||||||
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Weichhaariger Mannsschild (Androsace pubescens) | ||||||||||||
Systematik | ||||||||||||
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Wissenschaftlicher Name | ||||||||||||
Androsace pubescens | ||||||||||||
DC. |
Der Weichhaarige Mannsschild (Androsace pubescens) ist eine Pflanzenart aus der Gattung Mannsschild (Androsace) in der Familie der Primelgewächse (Primulaceae).
Merkmale
Der Weichhaarige Mannsschild ist eine ausdauernde, niedrige, in flachen lockeren Polstern wachsende Pflanze. Sie ist mit einfachen oder gabeligen, weichen und bis 0,4 Millimeter langen Haaren bedeckt. Die Laubblätter sind in Rosetten angeordnet. Sie sind 4 bis 10 Millimeter lang, bis 2,5 Millimeter breit, spatelig bis lanzettlich, stumpf und am Rand sowie auf beiden Seiten abstehend behaart.
Die einzelnen Blüten entspringen den Achseln der Rosettenblätter und überragen diese kaum. Die Blütenstiele sind bis 5 Millimeter lang. Der Kelch ist 3 bis 5 Millimeter lang und bis zu Mitte geteilt. Die Krone ist 4 bis 6 Millimeter breit und weiß, selten auch rötlich gefärbt. Der Schlund ist gelb. Die Zähne sind abgerundet oder gestutzt. Die Kronröhre ist kürzer als die Kelchzähne.
Die Blütezeit reicht von Juni bis Juli.
Die Chromosomenzahl beträgt 2n = 40.[1]
Vorkommen
Der Weichhaarige Mannsschild kommt in den Pyrenäen, in den Westalpen von den Grajischen Alpen bis zu den Berner Alpen und in der Ostschweiz in der Pizolgruppe vor. Die Art wächst auf Kalk und Kalkschiefer auf Schutt und in Felsspalten in der alpinen Stufe in Höhenlagen von 2000 bis 3700 Meter.
Belege
- Xaver Finkenzeller, Jürke Grau: Alpenblumen (= Steinbachs Naturführer.). Neue, bearbeitete Sonderausgabe. Mosaik-Verlag GmbH, München 1996, ISBN 3-576-10558-1.
Einzelnachweise
- ↑ Konrad Lauber, Gerhart Wagner: Flora Helvetica. Flora der Schweiz. Verlag Paul Haupt, Bern, Stuttgart, Wien, 1996, ISBN 3-258-05405-3, S. 446.
Weblinks
- Androsace pubescens DC. In: Info Flora, dem nationalen Daten- und Informationszentrum der Schweizer Flora. Abgerufen am 16. Januar 2016.