Unterschriftenautomat

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Unterschriftenautomat der US-Regierung, 1917

Ein Unterschriftenautomat (auch Unterschriftenmaschine, Signiermaschine, Handschriftensystem) ist eine Maschine zum Kopieren von Unterschriften, die Anfang des 20. Jahrhunderts entwickelt wurde. Da für den Unterschriftenautomaten eine eigene Vorlage vom Inhaber der Unterschrift angefertigt werden muss, wird er in der Regel nur mit dessen Einverständnis verwendet.

Der Vorläufer des Unterschriftenautomaten war der von Thomas Jefferson genutzte Polygraph.

Diese mechanischen Unterschriftenautomaten dienen dazu, den Winkel, in dem der Stift bei der Unterschrift gehalten wird, sowie den Druck der jeweils ausgeübt wird, in einer „Trainingsphase“ festzuhalten und bei der Reproduktion wiederzugeben. In der Trainingsphase messen Sensoren Druck und Winkel. Diese Messdaten werden gespeichert und bei der Wiedergabe in Druck und Winkel umgesetzt.[1]

Als Adolf Hitler durch den Fortschritt seiner Parkinson-Erkrankung nicht mehr imstande war, eine leserliche Unterschrift anzufertigen, benutzte er ab 1943 einen Unterschriftenautomaten.[2]

Der Unterschriftenautomat wird häufig zur massenhaften Vervielfältigung von Autogrammen berühmter Persönlichkeiten auf Autogrammkarten verwendet. Darüber hinaus wird er von Politikern und Personen, die viele Unterschriften anfertigen müssen, verwendet. Der ehemalige amerikanische Verteidigungsminister Donald Rumsfeld gab 2004 zu, zur Unterzeichnung von Kondolenzbriefen an die Angehörigen gefallener Soldaten einen Unterschriftenautomaten eingesetzt zu haben.[3]

In Deutschland wurde die Verwendung solcher Geräte durch die Flick-Affäre[4] und den Steuerfall Steffi Grafs bekannt.[5]

Als der US-Kongress am 26. Mai 2011 die zeitlich befristeten Überwachungsbefugnisse des Antiterrorgesetzes Patriot Act verlängerte, ließ US-Präsident Barack Obama, der am G8-Gipfel in Deauville 2011 teilnahm, die ihm obliegende Unterzeichnung des betreffenden Gesetzes noch am selben Tag von einem Unterschriftenautomaten in Washington vornehmen. Dieses zuvor noch nie praktizierte Verfahren wurde für notwendig erachtet, um ein Auslaufen der genannten Überwachungsbefugnisse mit dem 26. Mai 2011 und eine daraus folgende Gefährdung der nationalen Sicherheit der USA zu vermeiden.[6][7]

Quellen

  1. Sascha Schimke: Suche in on-line erfassten digitalen Handschriftdokumenten. (Memento vom 9. Februar 2015 im Internet Archive) Dissertation, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, 2009, ISBN 3-640-30492-6, S. 35–36 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche)
  2. Hans-Ulrich Thamer: Verführung und Gewalt. Deutschland 1933–1945. Siedler, Berlin 1994, S. 767.
  3. Entrüstung im Kongress: Rumsfeld ließ Kondolenzbriefe vom Automaten unterschreiben. In: Spiegel Online. 20. Dezember 2004, abgerufen am 30. April 2020.
  4. Reise ins Ungewisse. In: Der Spiegel. Nr. 20, 1990 (online).
  5. Das ist nicht von mir. In: Der Spiegel. Nr. 42, 1995 (online).
  6. Matthias Rüb: „Patriot Act“ gilt weiter. In: FAZ.net. 27. Mai 2011, abgerufen am 9. Februar 2015.
  7. Obama lässt Gesetz von Automat unterschreiben. In: welt.de. 27. Mai 2011, abgerufen am 9. Februar 2015.