Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

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Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) mit Sitz Berlin ist eine gewerbliche Berufsgenossenschaft in Deutschland und somit Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.[1] Sie ging am 1. Mai 2005 aus der vollzogenen Fusion von sieben regionalen Bau-Berufsgenossenschaften und der Tiefbau-Berufsgenossenschaft hervor.[2] Hintergrund der Fusion war der enorme Anstieg der Beiträge aufgrund der immer geringeren Zahl von Beschäftigten bei gleich bleibenden umzulegenden Kosten der Wiedervereinigungslasten und Altfälle.

Ein weiteres Problem stellt der Versicherungsschutz für Schwarzarbeiter dar, der, da ihm keine Einnahmen gegenüberstehen, von den ordnungsgemäß tätigen Unternehmen mitzufinanzieren ist.[3]

Als deutscher Sozialversicherungsträger betreut sie im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung bundesweit (örtliche Zuständigkeit) im Wesentlichen Unternehmen der Bauwirtschaft (sachliche Zuständigkeit). Die BG BAU ist – vorbehaltlich des § 129 Absatz 1 Nummer 3 SGB VII – darüber hinaus auch zuständig für private, nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten gemäß § 129 Abs. 1 Nr. 3 SGB VII.

Im gewerblichen Bereich betreut die BG BAU rund drei Millionen Arbeitnehmer in etwa 430.000 Unternehmen des Hoch- und Tiefbaus, des Ausbaugewerbes sowie verschiedener Dienstleistungsbranchen wie Schornsteinfeger und Gebäudereiniger.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Überblick über die Unfallversicherung. In: Soziale Sicherung – Gesetzliche Unfallversicherung, 24. Juli 2019. Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Auf BmAS.de, abgerufen am 17. Oktober 2020.
  2. Satzung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, beschlossen von den Vertreterversammlungen der Bau-Berufsgenossenschaft Hamburg, Bau-Berufsgenossenschaft Hannover, Bau-Berufsgenossenschaft Rheinland und Westfalen, Bau-Berufsgenossenschaft Frankfurt am Main, Südwestlichen Bau-Berufsgenossenschaft, Württembergischen Bau-Berufsgenossenschaft, Bau-Berufsgenossenschaft Bayern und Sachsen, Tiefbau-Berufsgenossenschaft. März 2005 (PDF; 386 kB). Auf BGbau.de, abgerufen am 17. Oktober 2020.
  3. Zum Begriff der Schwarzarbeit. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Auf DGUV.de, abgerufen am 17. Oktober 2020.