Personengesellschaft mit beschränkter Haftung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet von BVBA)

Die Personengesellschaft mit beschränkter Haftung (z. T. auch Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz PGmbH oder GmbH, im flandrischen Teil Belgiens als Besloten Vennootschap met Beperkte Aansprakelijkheid (BVBA), im französischsprachigen Teil als Société Privée à Responsabilité Limitée (SPRL)) ist eine Körperschaft des belgischen Rechts: Sie bezeichnet eine Personengesellschaft, die aber anders als die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland) (GbR), wie bei der deutschrechtlichen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) allein mit ihrem Gesellschaftsvermögen haftet. Nach deutschem Recht kann eine der PGmbH vergleichbare GbR mbH nicht gegründet werden (vgl. BGH NJW-RR 2005, 400), die Haftungsbeschränkung nur auf Individualvereinbarung begründet werden. Die PGmbH kann durch einen Alleingesellschafter gegründet werden. Der Gründungsakt ist notariell zu beurkunden.

Die Stammeinlage muss mindestens 18.550 Euro betragen, davon muss ein Drittel auch eingezahlt werden. Der Gesellschaftsvertrag wird beim zuständigen Registergericht eingetragen.

Siehe auch

Weblinks