Bahnstrecke Bad Kreuznach–Wallhausen

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Bad Kreuznach–Wallhausen
Zug der Kleinbahn auf dem Holzmarkt in Bad Kreuznach 1906
Streckenlänge:10,9 km
Spurweite:750 mm (Schmalspur)
Maximale Neigung: 14 
Höchstgeschwindigkeit:25 km/h
Zweigleisigkeit:nein
0,0 Umladebahnhof
0,5 Bad Kreuznach Güterbahnhof bis 1908: Stadtbahnhof
1,1 Bad Kreuznach Eisenbahnbrücke
1,6 Bad Kreuznach Stadthaus
2,0
0,0
Bad Kreuznach Holzmarkt
0,7 Bad Kreuznach Weinbauschule ehemals: Neumorgen
0,9 Bad Kreuznach Kleinbahnhof
1,5 Bahnstrecke Bad Kreuznach–Winterburg
1,8 Lohrer-Mühle Straßenübergang
3,6 Hargesheim
4,6 Roxheim bis 1898 Haltepunkt
6,5 Gutenberg
8,9 Wallhausen (Kreis Kreuznach)

Die Bahnstrecke Bad Kreuznach–Wallhausen war eine schmalspurige Bahnstrecke von Bad Kreuznach nach Wallhausen, die von 1896 bis 1936 betrieben wurde.

Technische Parameter

Die Strecke bildete zusammen mit der von ihr am Gleisdreieck Lohrer Mühle abzweigenden Bahnstrecke Bad Kreuznach–Winterburg das Streckennetz der Kreuznacher Kleinbahnen. Die Spurweite betrug 750 mm[Anm. 1], die maximale Steigung 14 ‰.[1] In Bad Kreuznach lagen die Gleise, ähnlich denen der Kreuznacher Straßenbahn, mit denen sie sich kreuzten, im Straßenplanum. Außerhalb der Stadt führte die Strecke durch das Gräfenbachtal.

Geschichte

Die Baugenehmigung erteilte die Regierung Koblenz am 1.[2] oder 10.[3] Mai 1895, eröffnet wurde die Strecke am 15. August 1896.[4] Der Güterverkehr wurde am 7. September 1896 aufgenommen.[5]

1909[6] und erneut 1921[7] wurde die Elektrifizierung der Strecke erwogen, jedoch nicht durchgeführt.[7] Die einsetzende Wirtschaftskrise der Inflationszeit traf die Bahn hart. Die Betreiberin, seit 1900 die Westdeutsche Eisenbahn-Gesellschaft (WEG), stellte 1922 den Antrag, die Strecke stilllegen zu dürfen, was der Regierungspräsident am 17. Juni 1922 genehmigte. Der Landkreis Bad Kreuznach und die Anliegergemeinden zahlten daraufhin der Gesellschaft Zuschüsse, damit sie dieses Vorhaben nicht umsetzte.[8]

Eine wachsende Bedrohung für den Bestand der Bahn war der Aufschwung des Straßenverkehrs. So war der 31. Juli 1936 letzter Betriebstag der Kreuznacher Kleinbahnen, die am folgenden Tag stillgelegt wurden. Den Verkehr stellten von da ab vier Omnibusse und ein Lastkraftwagen der Deutschen Reichsbahn sicher.[9] Die Strecke wurden unmittelbar danach zurückgebaut.[10]

Betrieb

Personenverkehr

Die Fahrzeit von Bad Kreuznach nach Wallhausen betrug etwa eine halbe Stunde. Die Züge boten anfangs die 2. und 3. Klasse, einige Züge zusätzlich noch die 4. Klasse.[11]

Güterverkehr

Frachten mussten von der und auf die normalspurige Staatsbahn im Güterbahnhof von Bad Kreuznach umgeladen werden. Normalspurige Güterwagen konnten auf der Schmalspurbahn auf Rollböcke befördert werden.[12] Güterabfertigungen hatten die Stationen Bad Kreuznach, Hargesheim, Roxheim, Gutenberg und Wallhausen.[5]

Literatur

  • Rudolf Brumm: Die Kreiznacher Kleenbahn 1896–1936. Ein ausführlicher Bericht über Planung Bau und Betrieb der Kreis Kreuznacher Kleinbahnen Bad Kreuznach – Winterburg Bad Kreuznach – Wallhausen. Bad Kreuznach 1977.
  • Eisenbahnatlas Deutschland. 10. Auflage. Schweers + Wall, Köln 2017, ISBN 978-3-89494-146-8.
  • Gerd Wolff: Deutsche Klein- und Privatbahnen – Band 1: Rheinland-Pfalz/Saarland. EK Verlag, Freiburg 1989, ISBN 3-88255-651-X

Anmerkungen

  1. Wolff gibt zwar Meterspur an, Brumm erläutert aber explizit, warum diese verworfen wurde.

Einzelnachweise

  1. Brumm: Die Kreiznacher, S. 34.
  2. Brumm: Die Kreiznacher, S. 27.
  3. Brumm: Die Kreiznacher, S. 25.
  4. Brumm: Die Kreiznacher, S. 59.
  5. a b Brumm: Die Kreiznacher, S. 61.
  6. Brumm: Die Kreiznacher, S. 157.
  7. a b Brumm: Die Kreiznacher, S. 90.
  8. Brumm: Die Kreiznacher, S. 160.
  9. Wolff, S. 54.
  10. Brumm: Die Kreiznacher, S. 184.
  11. So: Brumm: Die Kreiznacher, S. 60; gem. den Angaben auf S. 81f. gab es aber nur Wagen der 2. und 3. Klasse.
  12. Eisenbahndirektion Mainz (Hg.): Amtsblatt der Königlich Preußischen und Großherzoglich Hessischen Eisenbahndirektion in Mainz vom 18. Dezember 1915, Nr. 62. Bekanntmachung Nr. 819, S. 399.