Rote Liste gefährdeter Arten

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Als Rote Liste gefährdeter Arten oder nur Rote Liste, im Original ursprünglich Red Data Book, bezeichnet man die von der Weltnaturschutzunion International Union for Conservation of Nature and Natural Resources (IUCN) veröffentlichten Listen weltweit vom Aussterben gefährdeter Tier- und Pflanzenarten und, von dieser Verwendung abgeleitet, andere Verzeichnisse gefährdeter Arten mit ähnlicher Zielsetzung. Sowohl von der IUCN als auch von anderen internationalen Organisationen, Staaten, politischen Gliederungen wie Bundesländern oder von Naturschutzverbänden werden Listen mit geographischer oder taxonomischer Beschränkung veröffentlicht, die ebenfalls Rote Liste genannt werden. Heute gibt es, neben Roten Listen gefährdeter Arten, auch solche gefährdeter Biotoptypen.

Rote Listen gelten als wissenschaftliche Fachgutachten zum Aussterberisiko von Arten, die Gesetzgebern und Behörden als Grundlage für ihr Handeln in Bezug auf den Arten-, Natur- und Umweltschutz dienen sollen. Nur in wenigen Staaten, so in der Schweiz, sind sie rechtswirksam.

Nationale und regionale Listen

Von Staaten oder Bundesländern für ihr Gebiet herausgegebene Rote Listen haben einen regionalen Bezug und dadurch eine andere Bedeutung als die internationalen Roten Listen der IUCN. Sie können auf geografische Besonderheiten eingehen und ermöglichen dem Artenschutz vor Ort eine umfassendere Darstellung.

In Deutschland werden die nationalen Roten Listen vom Bundesamt für Naturschutz in Bonn herausgegeben. Aktuell ist die seit 2009 erscheinende und auf sechs Bände angelegte Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands. Die Rote Liste der Brutvögel Deutschlands wird vom Nationalen Gremium Rote Liste Vögel im Auftrag des Deutschen Rats für Vogelschutz herausgegeben. Sie liegt in der fünften Fassung vom 30. November 2015 vor.[1] Alle Bundesländer veröffentlichen eigene Rote Listen, sie werden von den für Umwelt- und Naturschutz zuständigen Ministerien oder Landesbehörden herausgegeben. Nach dem Grundsatz „Gefährdung heißt nicht Schutz“ haben die Roten Listen in Deutschland lediglich den Status von Sachverständigengutachten, sie dienen dem Gesetzgeber und den Behörden als Informationsquelle.[2]

In Österreich werden die nationalen Roten Listen vom Umweltbundesamt herausgegeben. Mehrere österreichische Bundesländer veröffentlichen regionale Rote Listen.

In der Schweiz veröffentlicht das Bundesamt für Umwelt (BAFU) die nationalen Roten Listen. Hier sind die Roten Listen seit 1991 nach Artikel 14 Absatz 3 der Bundesverordnung über den Natur- und Heimatschutz ein rechtswirksames Instrument des Natur- und Landschaftsschutzes: „Biotope werden als schützenswert bezeichnet aufgrund (…) der gefährdeten und seltenen Pflanzen- und Tierarten, die in den vom BAFU erlassenen oder anerkannten Roten Listen aufgeführt sind“.[3]

Eine ständig zunehmende Zahl weiterer Staaten veröffentlicht nationale Rote Listen. Daneben gibt es auch Rote Listen zwischenstaatlicher Organisationen wie der Europäischen Union und der HELCOM. Die IUCN veröffentlichte bislang mehrere regional begrenzte Listen wie beispielsweise zur Süßwasserfauna Ostafrikas.

Geschichte

IUCN

1962 gab die IUCN die 1. Internationale Rote Liste heraus, diese hieß zunächst Red Data Book. Sie wurde von S. Boyle, Sir Peter Markham Scott, Bernhard Grzimek und anderen herausgebracht. Der Name Red Data Book geht auf den Versicherungskatalog für vermisste Schiffe der Londoner Versicherung Lloyds zurück. Die erste Version enthielt detaillierte Beschreibungen von 211 Säugetierarten und 312 Vogelarten.

In der 2. Version, die von 1966 bis 1971 erschien, wurden 528 Säugetierarten, 628 Vogelarten, 119 Reptilienarten und 34 Amphibienarten klassifiziert. Außerdem wurde erstmals die Einteilung in vier verschiedene Gefährdungskategorien vorgenommen. Die 3. Auflage erschien 1972. Die 4. Auflage erschien 1981 und enthielt 305 Säugetier-, 258 Vogel-, 90 Reptilien-, 40 Amphibien- und erstmals 193 Fischarten. Ab der 5. Auflage 1982 wurden gesonderte Listen für einzelne Tiergruppen erstellt (z. B. Primaten und Schmetterlinge). Ab der 6. Auflage 1988 wurden die Artbeschreibungen aus der Liste gestrichen. Weitere Ausgaben sind 1990, 1992, 1994 und 1996 erschienen. 1992 wurde die heute gültige Gliederung der Arten in acht Kategorien eingeführt (EX, EW, CR, EN, VU, NT, LC, DD). 1994 wurden erstmals Wirbellose eingestuft: 1205 Weichtierarten und 1184 Insektenarten.[4]

Die letzte Ausgabe in Buchform erschien 1996 und enthielt 5205 Arten, davon 1891 wirbellose Arten. Außerdem wurde erstmals die Kategorie EX aufgeführt.[5]

Die erste Onlineausgabe (nur Tiere) erschien im Jahr 1996; 1998 wurden auch erstmals Pflanzen aufgenommen. 2000 erschien die erste Rote Liste, die Pflanzen und Tiere enthielt.

Die 2007 veröffentlichte Ausgabe der IUCN enthielt 16.308 bedrohte Arten.

Ein besonderer Schwerpunkt bei der Präsentation der Roten Liste 2008 der IUCN wurde auf die Säugetiere gelegt. In der ersten umfassenden Studie dieser Art nach über zehn Jahren (an ihr waren 1800 Wissenschaftler aus 130 Ländern beteiligt) galten mindestens 1141 von 5488 Säugetierarten (21 Prozent) als „bedroht“ (Kategorien CR, EN oder VU).

Die folgende Tabelle zeigt exemplarisch, wie viel Prozent der heute bekannten Arten einer Gruppe die IUCN als bedroht einstuft:

Bedrohte Arten weltweit (Stand: Juli 2021)
Gruppe Anzahl der
untersuchten
Arten
davon bedroht
(Kategorien
CR, EN oder VU)
davon ausgestorben
oder in der Wildnis ausgestorben
(Kategorien EX oder EW)
Amphibien 07212 34,4 % 0,5 %
Säugetiere 05940 23,7 % 1,5 %
Vögel 11158 14,7 % 1,5 %
Knorpelfische 01200 29,6 % 00 %
Nesseltiere 00884 27,0 % 00 %
Höhere Krebse 03019 20,5 % 0,3 %
Koniferen 00610 33,6 % 00 %

Vier der obigen Gruppen (Amphibien, Säugetiere, Vögel und Knorpelfische) sind zugleich die einzigen, deren Bedrohungsstatus auf der Evaluierung von zumindest drei Viertel der bekannten Arten beruht.

Von den Säugetieren haben mittlerweile 5940 Arten einen eigenen IUCN-Gefährdungsstatus. 85 Arten gelten als ausgestorben (Extinct), 2 Arten gelten als in der Wildnis ausgestorben (Extinct In The Wild), leben also nur noch in Gefangenschaft (der Davidshirsch und die Säbelantilope). 225 Arten halten die Forscher dabei für akut vom Aussterben bedroht (Critically Endangered), so beispielsweise den Feldhamster, von dem behauptet wird, dass der Bestand pro Jahr um 50 Prozent zurückgeht, was zu einem Aussterben bis 2050 führen wird, wenn sich nichts ändert.[6]

Die Zahl der tatsächlich bedrohten Säugetier-Spezies könnte sogar noch höher sein, da zu 845 weiteren Arten nicht genügend Informationen vorliegen (Data Deficient). Damit wäre es möglich, dass bis zu 38 Prozent aller von der IUCN beschriebenen Arten von Säugetieren bedroht sind.[7]

Die Roten Listen der IUCN werden in unregelmäßigen Abständen, mindestens aber zweimal jährlich, aktualisiert und fortgeschrieben. Die zum jeweiligen Zeitpunkt aktuelle Rote Liste ist über die Website der IUCN abrufbar.[8]

Entwicklung in Deutschland

Erste kommentierte Verzeichnisse gefährdeter Pflanzen- und Vogelarten wurden in Deutschland 1951,[9] 1966[10] und 1967[11] veröffentlicht. Sie enthielten Schutzanweisungen und können als Vorläufer der Roten Listen angesehen werden.

1971 wurde die erste als solche bezeichnete Rote Liste in Deutschland veröffentlicht: Es handelte sich um eine Liste der Deutschen Sektion des Internationalen Rates für Vogelschutz.[12] 1974 erschien die erste Rote Liste der Blütenpflanzen.[13] 1977 wurde die erste Rote Liste der Tiere und Pflanzen der Bundesrepublik als Sammelwerk publiziert.[14]

Die Roten Listen Deutschlands nutzten seit den 1970er Jahren weitgehend die Gefährdungskriterien der IUCN. Seit 1986 wurde wiederholt darüber diskutiert, das verwendete Kriteriensystem anzupassen. Es sollte nicht nur das aktuelle Aussterberisiko einer Art im Sinne einer Zustandsbeschreibung aufgezeigt werden, sondern auf Artebene eine umfassende Gefährdungsanalyse unter Einschluss langfristiger Entwicklungen vorgenommen werden. Die Weiterentwicklung der bei der Erstellung Roter Listen angewandten Methodik führte seit den 1990er Jahren dazu, dass sich die Roten Listen Deutschlands von jenen der IUCN in weit stärkerem Maß unterscheiden, als dies die unterschiedlichen Bezeichnungen der Gefährdungskategorien ausdrücken.

In den Jahren 1996 (Pflanzen) und 1998 (Tiere) wurden die beiden letzten bundesweiten Roten Listen in jeweils einem Band herausgegeben, sie sind teilweise noch gültig. Die Liste der Pflanzen umfasste erstmals im Sinne eines Inventars alle vorkommenden Arten, unabhängig von ihrem Gefährdungsstatus.

Die ab 2009 herausgegebene achtbändige Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands ist auch für alle Artengruppen der Tiere und Pilze ein umfassendes Artenverzeichnis. Es wurden erstmals über alle Organismengruppen hinweg einheitliche Gefährdungskriterien angewendet, die sich deutlich von jenen der IUCN unterscheiden. Auf Artebene werden erstmals kurzfristige Bestandstrends als Hilfe für die Beurteilung von Maßnahmen des Artenschutzes, die Verantwortung Deutschlands für den Schutz in globalem oder europäischem Maßstab, die letzten Nachweise ausgestorbener oder verschollener Arten, und ihr Status als Neobiota dargestellt. Darüber hinaus sind für viele Arten auch Angaben zum Gefährdungsstatus in den Bundesländern und den naturräumlichen Großregionen enthalten. Mehrere Artengruppen, so die Raubfliegen, Hundertfüßer, Tausendfüßer, Asseln und Regenwürmer, wurden erstmals bewertet.

Heute wird in Deutschland sowohl für die nationalen Roten Listen als auch für die der Bundesländer ein Erscheinen im Abstand von etwa zehn Jahren, für Brutvögel von fünf Jahren angestrebt.[2] Eine Aufstellung der jeweils aktuellen nationalen Roten Liste findet sich auf der Website des Bundesamts für Naturschutz.[15]

Entwicklung in der Schweiz

Die erste Rote Liste der Schweiz erschien 1977 mit der Roten Liste der Vögel. 1982 wurden neben einer Revision dieser Liste auch Rote Listen der Amphibien und Reptilien und der Gefäßpflanzen veröffentlicht. Bis 1990 folgten Listen der Segetal- und Ruderalpflanzen, der Schnaken, Tagfalter, Libellen und Fische und Rundmäuler. Alle diese Listen wurden von Fachleuten erarbeitet und als Broschüren oder wissenschaftliche Publikationen veröffentlicht.

Offizielle Anerkennung erlangten die Roten Listen Ende der 1980er Jahre mit der Gründung des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), einem Vorläufer des heutigen Bundesamts für Umwelt (BAFU), und 1991 mit dem neuen Biotopschutzartikel der Natur- und Heimatschutzverordnung, der Biotope wegen ihrer in den Roten Listen aufgeführten Arten als schützenswert charakterisiert. Unter diesen neuen Rahmenbedingungen wurde 1991 vom Bundesamt eine Rote Liste der Farne und Blütenpflanzen veröffentlicht. 1994 folgte ein Sammelband mit elf Roten Listen, die 2400 Wirbellose und 376 Wirbeltierarten erfasste.

Seit 1999 ist die Erstellung der Roten Listen der Schweiz im Rote-Listen-Programm des Bundesamts für Umwelt (BAFU) zusammengefasst, und seit 2000 werden einheitlich die Kriterien der IUCN angewendet. Damit wurde, ohne die Qualität früher erschienener Listen in Frage zu stellen, eine Vergleichbarkeit der Roten Listen für verschiedene Staaten oder Organismengruppen angestrebt.

Bis zum Jahr 2010 wurden von den 45.890 bekannten Arten der Schweiz 10.350 für die Roten Listen bewertet, davon wurden 3741 als gefährdet oder regional ausgestorben eingestuft, das sind 36 Prozent. Zu diesem Zeitpunkt lagen 27 Rote Listen vor, neben allen Klassen der Wirbeltiere wurden 15 Gruppen wirbelloser Tiere, Gefäßpflanzen, Moose, Armleuchteralgen, Großpilze, Baumflechten und Bodenflechten beurteilt.

Im Unterschied zu Deutschland und Österreich wurden in der Schweiz nur wenige kantonale oder regionale Rote Listen erstellt, so 1983 für das Aletschgebiet und 1986 für den Kanton Aargau. Bis 2010 wurden für die Kantone Basel-Stadt, Basel-Land, Waadt, Genf, Aargau, Schaffhausen und Zürich eine oder mehrere Rote Listen veröffentlicht. Die Gründe für den weitgehenden Verzicht auf regionale Rote Listen war zunächst die geringe Größe des Landes und die Berücksichtigung der Regionen in den ersten nationalen Roten Listen. Heute gilt die Tatsache, dass die Gefährdungskriterien der IUCN an größere räumliche Einheiten angepasst sind, als wesentlicher Grund.

In Anlehnung an die Roten Listen wurde in der Schweiz seit 1998 auch eine Blaue Liste der erfolgreich erhaltenen oder geförderten Tier- und Pflanzenarten mit geförderten und von der Roten Liste entfernten Arten angestrebt, die einzige im Rahmen eines Pilotprojekts erarbeitete und veröffentlichte Blaue Liste umfasste die Kantone Aargau, Schaffhausen und Zürich. Die Zielrichtung bestand darin zu zeigen, dass sich die Förderung der Biodiversität lohnt und Erfolge erzielt werden können. Das Konzept selbständiger Blauer Listen hat sich nicht durchgesetzt, der Grundgedanke wird jedoch durch Hinweise auf Entwicklungen gegenüber früheren Ausgaben in die Roten Listen integriert.[3]

Biotoptypen

Zu den wichtigsten und rechtsverbindlichen Listen der europaweit bedrohten Biotoptypen gehören die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz FFH-Richtlinie) und die Vogelschutzrichtlinie der EU, deren Intention neben dem klassischen Artenschutz primär der Schutz der Biotope ist. Dabei sind zum einen die Biotope, welche die Habitate der Arten der FFH- und Vogelschutzrichtlinie bilden, zu schützen und zum anderen die in Anhang I der FFH-Richtlinie gelisteten Biotoptypen – in der deutschen Version der Richtlinie als Lebensraumtypen bezeichnet – als solche, unabhängig vom Schutz der Arten, die mit dem jeweiligen Biotoptyp verbunden sind.

Für Deutschland gibt das Bundesamt für Naturschutz eine Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen heraus.[16] Nur mehr ein Viertel (25,1 %) der Biotoptypen können in Deutschland als ungefährdet angesehen werden. Dem stehen 72,2 % gefährdete Biotoptypen gegenüber, wobei 48,4 % als stark gefährdet oder von vollständiger Vernichtung bedroht eingestuft werden mussten.[17]

Neben der deutschlandweiten Gefährdungseinstufung haben auch einzelne Bundesländer Rote Listen der Biotoptypen aufgelegt, beispielsweise Baden-Württemberg[18] oder Sachsen-Anhalt.[19]

In Österreich wird vom Umweltbundesamt die „Rote Liste Biotoptypen in Österreich“ herausgegeben. Die jüngste Ausgabe erschien im Dezember 2015 und stellt dabei für die zuordenbaren Biotoptypen einen Bezug zu den Lebensraumtypen der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie her.[20] Neben der österreichweiten Gefährdungseinstufung haben auch einzelne Bundesländer Rote Listen der Biotoptypen aufgelegt, beispielsweise Kärnten bereits 1998[21] mit Aktualisierung im Jahr 2012.[22]

Gefährdungskategorien

Seit der zweiten Ausgabe des Red Data Book der IUCN von 1966 wurde der Gefährdungsgrad einzelner Arten durch deren Einordnung in verschiedene Gefährdungskategorien dargestellt. Die ersten nationalen oder regionalen Roten Listen verwendeten meist eigene Kategorien, wodurch die Vergleichbarkeit weder zwischen verschiedenen Staaten oder Regionen, noch zwischen verschiedenen taxonomischen Gruppen gegeben war. Mittlerweile wird vielfach eine Vereinheitlichung der Gefährdungskategorien angestrebt, so werden die Kategorien der IUCN in vielen nationalen Roten Listen verwendet, und die Roten Listen Deutschlands und der deutschen Bundesländer verwenden ein einheitliches Kategoriensystem. Das langfristige Beibehalten einmal eingeführter Kategorien vereinfacht den Vergleich ermittelter Gefährdungsgrade über lange Zeiträume.

Siehe auch

Literatur

  • Miloš Anděra, Vladimir Zadraž: Bedrohte Tiere. Werner Dausien, Hanau 1998, ISBN 3-7684-2800-1.
  • Evzen Kus, Vaclav Pfleger: Seltene und bedrohte Tiere. Gondrom, Prag 2000, ISBN 3-8112-1830-1.
  • Dietmar Mertens: Ausgestorbene und bedrohte Tiere. Tessloff, Nürnberg 2005, ISBN 3-7886-0296-1 (Was ist was. Band 56).
  • Francesco Salvadori, Pierro Cozzaglio: Seltene Tiere. Unipart, Stuttgart 1992, ISBN 3-8122-3077-1.
  • Kerstin Viering, Roland Knauer: Bildatlas Bedrohte Tierarten. Naumann & Gobel Verlagsgesellschaft mbH, Köln 2012, ISBN 978-3-625-13359-9.

Weblinks

Deutschland

Österreich

Schweiz

Italien

USA

Japan

übrige Länder

Einzelnachweise

  1. Christoph Grüneberg, Hans-Günther Bauer, Heiko Haupt, Ommo Hüppop, Torsten Ryslavy, Peter Südbeck: Rote Liste der Brutvögel Deutschlands, 5. Fassung, 30. November 2015. In: Deutscher Rat für Vogelschutz (Hrsg.): Berichte zum Vogelschutz. Band 52, 2015, S. 19–67.
  2. a b Margret Binot-Hafke et al.: Einleitung und Einführung in die neuen Roten Listen. In: Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands (= Naturschutz und Biologische Vielfalt, Heft 70 (1)), Bundesamt für Naturschutz (BfN), Bonn 2009, S. 9–18.
  3. a b Francis Cordillot, Gregor Klaus: Gefährdete Arten in der Schweiz. Synthese Rote Listen, Stand 2010, Bundesamt für Umwelt (BAFU), Bern 2011 Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven: @1@2Vorlage:Toter Link/www.bafu.admin.ch (PDF; 5,7 MB), abgerufen am 15. Dezember 2013.
  4. Evžen Kůs, Václav Pfleger: Seltene und bedrohte Tiere. S. 7, ISBN 3-8112-1830-1 Verlag Gondrom 2000, dt. 2001.
  5. Miloš Anděra, Vladimir Zadraž: Bedrohte Tiere Werner Dausien. Hanau 1998, S. 14–17, ISBN 3-7684-2800-1.
  6. Feldhamster (Cricetus cricetus) in der Roten Liste 2021 der IUCN
  7. mbe/ddp/dpa: Rote Liste: Jede vierte Säugetierart ist vom Aussterben bedroht. In: Spiegel Online. 6. Oktober 2008, abgerufen am 12. April 2020.
  8. The IUCN Red List of Threatened Species. International Union for Conservation of Nature and Natural Resources
  9. W. Kreh (1951): Verlust und Gewinn der Stuttgarter Flora im letzten Jahrhundert. Jahreshefte des Vereins für vaterländische Naturkunde in Württemberg 106: 69–124.
  10. R. Drost (1966): Liste der Deutschland besonders zu schützenden Vogelarten. Berichte der Deutschen Sektion des Internationalen Rates für Vogelschutz 6: 47–49.
  11. W. Erz (1967): Besonders gefährdete Vogelarten in Nordrhein-Westfalen. Ornithologische Mitteilungen 19, S. 133–138.
  12. Deutsche Sektion des Internationalen Rates für Vogelschutz (DSIRV) (1971): Die in der Bundesrepublik Deutschland gefährdeten Vogelarten und der Erfolg von Schutzmaßnahmen. Berichte der Deutschen Sektion des Internationalen Rates für Vogelschutz 11: 31–37.
  13. Herbert Sukopp (1974): „Rote Liste“ der in der Bundesrepublik Deutschland gefährdeten Arten von Farn- und Blütenpflanzen (1. Fassung). In: Natur und Landschaft 49: 315–322.
  14. Josef Blab, Eugeniusz Nowak, Herbert Sukopp, Werner Trautmann (Hrsg.): Rote Liste der gefährdeten Tiere und Pflanzen in der Bundesrepublik Deutschland. Naturschutz aktuell 1, Kilda-Verlag, Greven 1977.
  15. Rote Listen gefährdeter Biotoptypen, Tier- und Pflanzenarten sowie der Pflanzengesellschaften, Bundesamt für Naturschutz (BfN).
  16. U. Riecken, P. Finck, U. Raths, E. Schröder, A. Ssymank (2006): Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands, 318 S. (Zusammenfassung als PDF)
  17. Rote Liste gefährdeter Biotoptypen – Aktuelle Gefährdungssituation, Übersichtstabelle (Memento vom 20. Oktober 2016 im Internet Archive), Bundesamt für Naturschutz, 2007.
  18. Rote Liste der Biotoptypen Baden-Württemberg, Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg, 2002 (PDF).
  19. J. Schuboth, J. Peterson: Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Sachsen-Anhalts. In: Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 39, 2004 (PDF).
  20. Informationsseite zur Roten Liste Biotoptypen in Österreich. Umweltbundesamt (2015)
  21. Petutschnig, W. (1998): Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Kärntens, 13 S. (PDF)
  22. C. Keusch, G. Egger, H. Kirchmeir, M. Jungmeier, W. Petutschnig, S. Glatz, S. Aigner: (2012) Aktualisierung der Roten Liste gefährdeter Biotoptypen Kärntens, S. 31 (zobodat.at [PDF; 506 kB])