Benutzer:Bueber/Triton Null

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Der Seebefehl Triton Null auch bekannt als Laconia-Befehl wurde vom Befehlshaber der Unterseeboote (B.d.U) Großadmiral Karl Dönitz handschriftlich verfasst und herausgegeben. Der Befehl wurde am 17. September 1942 nach dem Laconia Zwischenfall im Boulevard Suchet in Paris ausgearbeitet um die U-Boot-Kommandanten von ihrer künftigen Verantwortung bei einer Schiffsversenkung zu befreien.

Überlegung

Die fortwährende Verbesserung in der Flugzeugtechnik und der Waffensysteme bei den Alliierten führte dazu, dass die Flugzeuge immer schneller flogen und wesentlich weiter vom Festland operierten. Neuartige Geräte an Bord der alliierten Flugzeuge, wie z. B. das SC317-10-cm-Radar, das die Deutschen nicht kannten, verschärfte die Gefahrensituation um ein weiteres. Auch die höhere Gewichtszuladung von Bomben jeglicher Art und Anzahl machte die alliierte Luftwaffe für die deutschen U-Boote gefährlich.

Großadmiral Karl Dönitz wusste als ehemaliger Seefahrer das es jeher Seemannstradition war Schiffsbrüchige von torpedierten Schiffen zu retten. Er wusste auch, dass die Moral der Seemannschaften darunter leiden würde, wenn anderslautende Befehle ausgegeben worden wären. Seine Überlegung war vor dem Hintergrund der immer perfekter funktionierenden Allierten Seeraumüberwachung und der Tatsache, dass nach einer Schiffsversenkung keine abgeschlossenen Kampfhandlungen sichtbar waren, dass sich die U-Boote auf die Vernichtung von Schiffsraum konzentrieren sollten. Letztendlich bestand unablässig Gefahr für Boot und Mannschaft bei Rettungsarbeiten selbst versenkt zu werden.

Triton Null

1. Jeglicher Rettungsversuch von Angehörigen versenkter Schiffe, also auch Auffischen von Schwimmenden und Anbordgabe auf Rettungsboote, Aufrichten gekenterter Rettungsboote, Abgabe von Nahrungsmitteln und Wasser haben zu unterbleiben. Rettung widerspricht den primitivsten Forderungen der Kriegsführung nach Vernichtung feindlicher Schiffe und Besatzungen.

2. Befehle über Mitbringung Kapitäne und Chef-Ingenieure bleiben bestehen.

3. Schiffbrüchige nur retten, falls Aussagen für Boot von Wichtigkeit.

4. Hart sein. Daran denken, daß der Feind bei seinen Bombenangriffen auf deutsche Städte auf Frauen und Kinder keine Rücksicht nimmt.

Nürnberger Prozesse

Allierten versuchen vor Gericht den Befehl als Kriegsverbrechen dazustellen

Ableitung aus dem ständigen Befehl Nr. 158

Genfer Konventionen regeln die humanitäre Hilfe auf See

Befehle wurden häufig von Kommandanten, insbesondere nach Belehrung von einem dienstgradhöheren Vorgesetzten, falsch verstanden (s. Fall Eck)

Dönitz nicht als Kriegsverbrecher zum Tode verurteilt.

Abschließende Betrachtung

nur die Rettung italienischer (Bundesgenossen) Kriegsgefangener. Dieser Umstand führt zu Spekulationen

totaler Krieg auf See. Verschärfte Kriegsführung auf See

Vorgehensweise Kriegsgegner ist auch nicht anders.

U-Boot nicht ausgelegt um Schiffbrüchige in großer Zahl aufzunehmen und umfassend zu versorgen

Allierte sollen Personalknappheit, die Besatzung Furcht auf den Handelsschiffen bekommen, wenn es nach einem U-Boot Angriff keine Überlebenden gibt.