Benutzer:Rtc/Eine Parodie der berüchtigten GFDL-Hell-FAQ

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Ich präsentiere hier meine Parodie auf die GNU FDL Highway to Hell - FAQ von Benutzer:Historiograf -- mit ernstem Hintergrund. Ich möchte zeigen, dass eine sinnvolle Auslegung der GFDL und ihres Kontextes möglich ist. Natürlich sind sicherlich viele rechtliche, rechtschreibmäßige und sonstige Fehler enthalten und die Ausführungen wertlos, schädlich, etc., aber vielleicht hilft es ja beim Diskurs und bringt einige Einsichten in mögliche Auffassungen zur GFDL, die vorher durch das irreführende Gentlemen-Agreement und die in meinen Augen unrichtige Auffassung, dass die Versionsgeschichte zum Dokument gehört, wenig offensichtlich waren. Ich habe einige Fragen von Historiograf abgewandelt, wo es notwendig war, und andere weggelassen, die mir unwichtig schienen. Die Parodie wurde als Bearbeitung der anderen FAQ gestaltet, und ich habe versucht, meine Auslegung der GFDL so gut wie möglich einzuhalten. Wenn das trotzdem das Historiografsche Urheberrecht verletzen sollte, weil ich die Versionsgeschichte nicht kopiert habe (was nach meiner Auslegung nicht notwendig ist), dann hoffe ich, dass es von den einschlägigen Schranken des Urheberrechts und den diversen Freiheiten der Grundrechte gedeckt ist. Ich bitte allerdings darum, das nicht unbedingt im Rahmen eines Musterprozesses prüfen zu lassen. ;)

Es ist nicht meine Absicht, eine juristisch möglichst wasserdichte Interpretation zu machen, wie es Historiograf versucht hat. Bei so etwas fällt der gesunde Menschenverstand meist unter den Tisch. Demzufolge sollte dies auch nicht als eine juristische Argumentation betrachtet werden, sondern als eine rationale. Wie meine Ausführungen letztendlich in Einklang mit der Lizenz zu bringen sind, überlasse ich den Juristen, aber da die GFDL in der Praxis sowieso in gewisser Weise ausgelegt werden muss, sehe ich nicht, warum meine Sichtweise in irgendeiner Form problematischer sein soll als die vorhandenen. Sie ist aber in meinen Augen die bislang rationalste.

Natürlich ist das alles nur meine persönliche Privatmeinung (der Benutzernamensraum gestattet das ja), man sollte also nicht alles für bare Münze nehmen. Kritik ist jederzeit willkommen.

Hier ist eine Zusammenfassung meiner Interpretation:

  1. Für die Arbeit innerhalb der Wikipedia ist die GFDL hauptsächlich irrelevant. Jedes Wiki funktioniert auch ohne die GFDL rechtlich einwandfrei. Und zwar deshalb, weil die Benutzer für ihre Beiträge grundsätzlich in die Nutzung und Bearbeitung innerhalb des Wikis einwilligen, auch ohne ausdrückliche Vereinbarungen – das liegt in der Natur des Wiki. Die GFDL tritt daher hauptsächlich erst dann in Erscheinung, wenn die Inhalte außerhalb des Wikis genutzt werden.
  2. Das Dokument ist im Großen und Ganzen das, was man tatsächlich mit 'Seite bearbeiten' verändern kann. Deshalb gehört die Versionsgeschichte nicht zum Dokument und sie ist insbesondere nicht mit dem Abschnitt 'History' im Sinne der GFDL gleichzusetzen. (Dies deckt sich mit der "alternative interpretation" unter [1].)
  3. Wer das Dokument außerhalb der Wikipedia nach Abschnitt 3 nutzen möchte, muss einen der Titelseite entsprechenden Hinweis erstellen, wo er die Angaben gemäß GFDL macht, insbesondere Autorennennung. Außerdem muss ein Abschnitt History erstellt werden, der die Wikipedia-Quellversion auflistet. Das Kopieren oder Verlinken der Versionsgeschichte ist weder hinreichend noch notwendig.

Dies löst die folgenden Probleme:

  1. Autorennennung
  2. Im Einklang mit der tatsächlichen Realität der Arbeitsweise
  3. Unproblematische Online- wie Offline-Nutzung ohne seitenweise Auszüge der Versionsgeschichte
  4. Nur sehr schwer als unfaire oder unbillige Lizenzinterpretation auszulegen im Gegensatz zur Historiograf-Fassung (eigentliche Autoren verschwinden in einem Meer von Kleinstedits, Altversionen von denen kein Text mehr enthalten ist, Kommentaren, Zeitangaben und vielfältigen Wiederholung von Wikipedia-Benutzernamen) und zum Gentlemen-Agreement (es hat im großen und ganzen die gleichen Probleme, nur dass die Versionsgeschichte zusätzlich noch über einen Link versteckt wird); nebenher wird auch das droit de non-paternité eingehalten.
  5. Im Einklang mit der tatsächlichen traditionellen Vorgehensweise bei der Nutzung von GFDL-Dokumenten.

Hat aber als Nachteile:

  1. Es ist inkompatibel zur Historiograf-Interpretation, aber das liegt in der Natur der Sache
  2. Es ist möglicherweise problematisch im Hinblick auf die Auffassung, dass die Titelseite die Seitenüberschrift (plus "From Wikipedia, the free encyclopedia" in der englischen Wikipedia) ist ([2]) und könnte in der Konsequenz dazu führen, dass die Autorennennung rechtlich gesehen nicht verlangt werden kann, wenn sie nicht bereits im Dokument vorhanden ist. Zudem kann man wohl strenggenommen so maximal für die fünf Hauptautoren argumentieren.
  3. Eine lizenzkonforme Nutzung erfordert die Feststellung der Autoren. Das ist eventuell aufwändig und erfordert möglicherweise Handarbeit, wenn auf der Diskussionsseite oder in der History zusätzliche Autoren, Übersetzungsquellen etc. angegeben sind. Eine vollautomatische Analyse wird wohl in einigen Fällen ungenau arbeiten.

Wieso versteht der gemeine Wikipedia-Benutzer den Text der GNU FDL schlicht und einfach nicht?

Die meisten Benutzer der Wikipedia interessieren sich für das Erstellen einer möglichst schönen Enzyklopädie, und darüber hinaus höchstens noch für die Nennung ihres Namens. Die GNU FDL ist jedoch eine Lizenz, die den Ursprung in der Free-Software-Bewegung hat, die sich hauptsächlich um einen Freiheitsgedanken dreht, und nur zweitrangig um Namensnennung. Sie beinhaltet viele Regeln, um diese Freiheit sicherzustellen, und viele Vorkehrungen politisch-strategischen Ursprungs (wie unveränderliche Abschnitte), welche die Lizenz für den unbedarften Normalwikipedianer leider recht unverständlich machen. Die Präambel beschreibt aber die grundsätzliche Idee, und die Lizenz sollte immer ihr entsprechend ausgelegt werden.

Könnte ein Musterprozess helfen?

Eher nicht. Es gibt einfachere Orientierungsmöglichkeiten, z.B. die tatsächliche Nutzung der GFDL außerhalb von Wikis, schon lange vor Wikipedia.

Ist mit einer hilfreichen neuen Version der GNU FDL zu rechnen?

Das hängt davon ab, was man unter hilfreich versteht. Mittelfristig hat die FSF angekündigt, eine neue Version zu erstellen, jedoch sollte man nicht erwarten, dass dabei große Zugeständnisse für gewisse Richtungen der Wikipedia-Kultur gemacht werden, z.B. in Richtung Annäherung an die CC-Lizenzen.

Was sind die Grundprinzipien der GNU FDL?

Das Grundprinzip der GFDL ist die Freiheit für jedermann, das Werk zu vervielfältigen und zu verbreiten, mit oder ohne Veränderungen, kommerziell oder nichtkommerziell. Diese Freiheiten und ihren Erhalt will die Lizenz sicherstellen.

Erst an zweiter Stelle steht die Autoren- und Herausgebernennung.

Warum sind gelöschte Artikel ein Problem?

Sie sind bei lizenzkonformer Nutzung kein Problem. Zwar können Administratoren diese Versionen noch lesen, jedoch wird dabei nicht gegen die GFDL verstoßen. Die Rechte der Vervielfältigung und Verbreitung aus der GFDL sind keine Pflichten. Wer keine Kopie eines GFDL-Dokuments besitzt, kann niemanden dazu zwingen, ihm eine solche herauszugeben und der Urheber kann dies auch nicht verlangen. Auch die bei manchen umstrittene Anti-DRM-Klausel spricht lediglich von "You may not use technical measures to obstruct or control the reading or further copying". Nach der Löschung wird nur der Zugriff kontrolliert, nicht das Lesen oder die weitere Vervielfältigung durch Zugriffsberechtigte. Man sollte hier den gesunden Menschenverstand einschalten und sich vor Augen halten, wie diese Klausel gemeint war.

Bei nicht lizenzkonformen Nachnutzungsformen mit Links auf Versionsgeschichten (z.B. Gentlemens agreement) können durchaus Probleme auftreten. Da die Nutzung aber sowieso schon nicht lizenzkonform ist, liegt das nur in der Natur der Sache.

Besteht ein Zugangsrecht zu gelöschten Artikeln?

Nein.

Wieso ist das Verbot der technischen Zugangshürden ein Problem?

Es ist kein Problem. Richard Stallman hat eindeutig Position dazu bezogen, dass diese Klausel sich ausschließlich auf DRM bezieht[3] und sie kann im Kontext auch nur so verstanden werden. Man kann in der Theorie immer die aberwitzigsten Fälle aus ein paar leicht unvorsichtig formulierten Stellen konstruieren, aber man sollte in der Praxis ihre ursprüngliche Bedeutung im Auge behalten. Jemand, der solche Ungenauigkeiten tatsächlich gerichtlich ausnutzen möchte, sollte sich im klaren sein, dass in einer Gerichtsverhandlung denkende Menschen sitzen und keine Maschinen.

Auch bezieht sich However, you may accept compensation in exchange for copies selbstverständlich auch auf kostenpflichtige Online-Angebote. Nur darf der zahlende Nutzer nicht gehindert werden, die erhaltenen Kopien selbst gemäß der GFDL weiterzuverwenden, insbesondere nicht mit DRM-Maßnahmen.

Werfen Artikelsperrungen ein Problem mit der GNU FDL auf?

Sowieso nicht.

Sind Verschiebungen von Artikeln ein Problem?

Nicht für die Lizenzkonforme Nutzung.

Ist Copy und Paste ein Problem?

Es ist kein Problem, aber es ist gegebenenfalls notwendig, die Lizenz einzuhalten, wenn man sich auf die GFDL berufen möchte, denn hier werden zwei unabhängige Dokumente kombiniert. Man sollte zumindest die notwendigen Schritte gemäß Abschnitt 4 der GFDL durchführen. Wenn es sich jedoch nur um kleine Teile handelt und sie sich einem Urheber zuordnen lassen, wird es im Rahmen der Wikiarbeit ausreichen, auch einfach nur diesen als zusätzlichen Autor aufführen.

Ist Copy und Paste bei Diskussionsseiten erlaubt?

Es stellt sich die Frage, ob Diskussionsseiten überhaupt unter die GFDL fallen.

Respektiert die Wikipedia die berechtigten Autorenrechte ihrer Benutzer?

Ja. Auch bei Wikis, die ihre Inhalte nicht weiterlizensieren, besteht trivialerweise implizit die Erlaubnis der angemessenen Nutzung und Bearbeitung im Rahmen des Wikiartikels selbst. Wenn eine Lizenz hinzukommt, besteht diese unabhängig davon bzw. zusätzlich dazu. Nur so lassen sich die Tatsachen vernünftig auffassen.

Was sind Urheberrechtsvermerke?

Urheberrechtsvermerke (Copyright notices) sind Urheberrechtsvermerke. So wie sie in der GFDL beschrieben sind. Im allgemeinen enthalten Wikipedia-Artikel keine Urheberrechtsvermerke, denn ein Generalvermerk befindet sich bereits unter Wikipedia:Lizenzbestimmungen, nebst Hinweis am unteren Ende jeder Seite ("Ihr Inhalt steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation").

Warum sind die Vorschriften über "Modifications" so unendlich rätselhaft?

Sie sind nicht rätselhaft, solange man sie vernünftig liest. Wenn jemand einen Artikel nimmt und verändert, muss er die Bedingungen dieses Abschnitts beachten. Da das Editieren des Artikels in der Wikipedia im Großen und Ganzen unabhängig von der GFDL stattfindet, hat dieser Abschnitt für die alltägliche Arbeit kaum Bedeutung. Er wird nur relevant bei Übersetzungen und gegebenenfalls bei Copy+Paste.

Was hat diese Sicht für praktische Konsequenzen?

Das bedeutet, dass die Artikelversionsgeschichte und die Diskussionsseite entgegen weitläufiger irriger Ansicht kein Teil des Dokuments sind. Sie muss folglich nicht mitkopiert oder verlinkt werden oder ähnliches, andererseits stellt eine Kopie auch nicht die Lizenzkonformität bezüglich Autorennennung her.

Sind größere lizenzkonforme Offline-Nutzungen bekannt?

Da zum Begriff 'lizenzkonform' in der Wikipedia völlig unterschiedliche, sich gegenseitig ausschließende Interpretationen geläufig sind, lässt sich diese Frage nicht vernünftig beantworten. Diejenige Umsetzung bezüglich Autorenfrage, die mir bislang am besten gefallen hat, ist [4].

Wie sind Übersetzungen aus anderen Wikipedia-Sprachversionen zu beurteilen?

Sie werden in Abschnitt 8 der Lizenz behandelt. Hauptsächlich steht dort, dass Abschnitt 4 eingehalten werden muss.

Wie ermittelt man die Hauptautoren eines Wikipedia-Artikels?

Es geht relativ leicht mit automatisierten Werkzeugen wie Wikipedia:Hauptautoren und etwas Handarbeit.

Was hat es mit der fünf Hauptautoren-Regel auf sich?

Man kann eine Kopie nur lizenzgemäß nach Abschnitt 3 nutzen, wenn sie eine Titelseite enthält. Diese Titelseite muss man erstellen, falls sie nicht existiert. Dabei entsteht natürlich eine Modified Version, wobei Abschnitt 4 einzuhalten ist, unter anderem, dass auf der Titelseite die fünf Hauptautoren eingetragen werden.

Man wird aber sinnvollerweise alle Autoren mit signifikanten Beiträgen angeben, um sich nicht mit der Frage plagen zu müssen, wer ein Hauptautor ist, solange es der Platz zulässt.

Ist die Wikipedia Urheber?

Nein, die Wikipedia kann nicht Urheber sein, denn Urheber ist alleinig der Schöpfer eines Werkes. Ob die Wikipedia Schutzrechte für eine "einfache Datenbank" beanspruchen kann, ist unklar, da diese Situation in der Rechtsprechung bislang noch nicht behandelt wurde.

Auch ob die Wikimedia Foundation Verleger (Publisher) ist oder sein möchte, ist unklar. Im Zweifelsfall sollte man bei ihr nachfragen.

Können Mängel bei der Umsetzung der GNU FDL böswillig ausgenutzt werden?

Ja. Graf's Law ist durchaus im Grundsatz richtig. Allerdings sollte man auch beachten, dass der böswillige Ausnutzer solcher Mängel ein hohes Risiko trägt. Wenn jemand eine negative Feststellungsklage anstrengen sollte und mit der Vernunft auf seiner Seite gewinnen sollte, kann das sehr zum Nachteil des Ausnutzers enden. Auch sollte man nicht außer Acht lassen, dass es erheblich aussichtsreichere Möglichkeiten der erfolgreichen Abmahnung bei Wikipedia gibt als das Ausnutzen der GFDL.

Werfen Versionen und Diff-Darstellungen Probleme auf?

Nicht wirklich. Die Lizenz stellt eindeutig klar, dass bearbeitete Versionen als solche gekennzeichnet werden. Dadurch wird die Problematik des droit de non-paternité zumindest entschäft, da eine gewisse Distanzierung vorgenommen wird. Problematisch könnte eine tendenziös bearbeitete Version werden, bei der Kritikabschnitte gelöscht werden, deren Autoren sonst keinen anderen Teil des Artikels verfasst haben, aber dann immer noch aufgelistet werden -- ohne Versionsgeschichte kann man das nicht nachvollziehen. Hier gibt es in der Tat kleinere Rechtsunsicherheiten. Deshalb ist bei solchen Bearbeitungen besondere Vorsicht geboten.

Kann ein Autor verlangen, dass er aus der Autorenliste für eine Artikelversion entfernt wird, für die er keinen Beitrag geleistet hat?

Das hängt von der konkreten Situation und der jeweiligen nationalen Rechtslage ab. Ein Autor wird es aber im allgemeinen zumindest nicht in sittenwidrigen Fällen hinnehmen müssen, noch auf der Titelseite des genannt zu werden, siehe oben.

Da die Artikelversionsgeschichte keine Autorenliste ist, kann jedoch keine Entfernung aus dieser verlangt werden, egal wie die aktuelle Version aussieht. Denn dort wird auch die tatsächliche Bearbeitung eindeutig zugewiesen und für sich nicht der Eindruck erweckt, es bestünde noch eine Beziehung zur aktuellen Version. (Dies geschieht erst bei lizenzwidrigen Nutzungen wie z.B. Gentlemen-Agreement, wo die Versionsgeschichte fälschlicherweise als Autorenliste bezeichnet wird). Im Gegenteil wäre eine solche Löschung der Änderungen eines Autors aus der Versionsgeschichte sehr problematisch, da dadurch seine Änderungen den jeweils nachfolgenden Benutzern untergeschoben werden.

Kann man sich nachträglich zu einem anonym abgespeicherten Text bekennen?

Ja, selbstverständlich.

Kann jemand die Entfernung eines Benutzernamens aus Versionsgeschichten verlangen?

Nein, aber eine zwangsweise Umbenennung des Benutzernamens kann man durchführen, wenn dieser falsch und irreführend ist und andere damit in ihren Rechten verletzt werden.

Darf man im Artikeltext oder am Ende des Artikels angebrachte Urhebervermerke entfernen?

Es kommt darauf an. Wer den Text auf Basis der GFDL nutzt, darf dies selbstverständlich nicht. Anders sieht es bezüglich der Wiki-Arbeit aus. Hier wird man gegebenenfalls mit Richtlinien klarstellen müssen, wie die bislang lediglich ungesprochene Nutzungserlaubnis für das Wiki aussehen soll und ob sie eine solche Entfernung im Interesse des Artikels zulassen soll. Momentan kann man sowohl für als auch gegen eine solche Erlaubnis argumentieren; einerseits sind solche Vermerke unüblich, andererseits drückt der Nutzer durch sie bereits aus, dass er sie möglichst nicht entfernt haben möchte. Auf jeden Fall wäre eine Richtlinie möglich, welche das Einfügen von solchen Vermerken untersagt und es mit der Revertierung der Änderung sanktioniert. Dabei gehen zwar auch alle anderen von dem Benutzer in dieser Änderung gemachten Beiträge verloren, aber es wäre eine rechtlich wohl sehr unproblematische Lösung.

Warum ist ein Urheberrechtshinweis auf der Diskussionsseite bei Textspenden ungenügend?

Weil das natürlich nicht so bequem mit den Autorenlisten-Werkzeugen symphatisiert. Man sollte solche Hinweise deutlich im Dokument anbringen, mindestens als HTML-Kommentar.

Warum ist das Gentlemen Agreement für Online-Nutzungen fragwürdig?

Das Gentlemen Agreement, wie auch in extremerer Form die Hell-FAQ, sind der offenkundige Versuch, die CC-BY-SA in die GFDL hineinzulesen. Beide führen zu absurden Konsequenzen, die nicht im Sinne der GFDL sind.

Sind Interpretationen der GNU FDL in der Wikipedia rechtlich bindend?

Nein. Die GFDL ist Privatsache der Autoren. Das schlimme am Gentlemen Agreement oder der Hell-FAQ ist, dass sie durchaus eine gewisse Bedeutung in einem Gerichtverfahren bekommen könnten und Grundlage für die Interpretation der GFDL werden könnte, insbesondere wenn sie von einer der Parteien angeführt werden. Das wurde der FSF sicherlich überhaupt nicht gefallen, da sie ausdrücklich nur die eigene Präambel als Auslegungsgrundlage akzeptiert sehen möchte. Außerdem hätte es absurde Konsequenzen für die bereits vor Wikis vorhandene normale GFDL-Lizensierung.

Ist die Versionsgeschichte die Sektion History der GNU FDL?

Die Wikimedia Foundation äußert sich ausdrücklich und mit gutem Grund zu dieser Frage nicht: Die Wikimedia Foundation hat mit der GFDL selbst nichts zu tun. Lizenzauslegungsfragen sind alleine Sache der Autoren und von denjenigen, welche die Inhalte benutzen. Die Wikimedia Foundation ist nicht verantwortlich dafür, sondern stellt lediglich die Plattform bereit. Deshalb ist es für sie irrelevant, ob die Sektion History die Versionsgeschichte ist oder nicht.

Wenn man jedoch nur irgendwie die GFDL vernünftig und im historischen Kontext korrekt interpretieren will, dann ist man gezwungen, die Versionsgeschichte nicht als History im Sinne der GNU FDL anzusehen, denn alles andere führt schnell zu schweren Widersprüchen:

  • Vernünftigerweise ist das Dokument im Sinne der GFDL im Großen und Ganzen das, was man mit "Seite bearbeiten" verändern kann. Die History ist also nicht Teil des Dokuments. Würde man den Begriff des Dokuments auf verlinkte Metadaten wie die Versionsgeschichte und ähnliches ausweiten, bestünde zudem kein Grund mehr, nicht auch die Diskussionsseite und weitere verlinkte Dinge als Teil zu sehen.
  • Die Versionsgeschichte entspricht nicht der für die Sektion History von der GFDL vorgeschriebenen Form. Sie listet Datum, Uhrzeit, Bearbeiter und einen Bearbeitungskommentar auf. Die GFDL fordert "at least the title, year, new authors, and publisher". Allerhöchstens sind hier "year" und "new authors" vorhanden.
  • Diese Sicht widerspricht im Kern der tatsächlichen historisch üblichen Nutzung der GFDL. Schon immer wurden GFDL-Dokumente in öffentlich zugänglichen Versionskontrollsystemen wie CVS verwaltet, die ebenfalls eine Versionsgeschichte bieten. Niemand wäre auf die Idee gekommen, darin den Abschnitt History zu sehen. Ein Beispiel ist das GNOME 2.14 Desktop System Administration Guide, das selbstverständlich nicht die Versionsgeschichte als Abschnitt History in der Bedeutung der GFDL interpretiert. Die rechtliche Interpretation sollte sich nach den Gegebenheiten richten, nicht umgekehrt. Es ist zwar üblich, bei Quelltexten ein Changelog beizufügen, das in manchen Projekten automatisch aus der Versionsgeschichte erzeugt wird, aber diese werden in der Regel nicht abgedruckt. Manche Dokumente beinhalten auch eine informelle "Revision History", ein auf signifikante Änderungen gestutzter Auszug aus der Versionsgeschichte,[5] wobei unklar ist, ob damit die History im Sinne der GFDL gemeint ist.

Auch ist die Sicht abwegig, dass die Versionsgeschichte eine Aneinanderreihung von Urheberrechtsvermerken darstellt, da weder die Form darauf schließen lässt noch man hier von einer derartigen Intention des Bearbeiters sprechen kann. Zudem wäre es unsinnig, drei aufeinanderfolgende Bearbeitungen als drei Urheberrechtsvermerke anzusehen. Ein Dokument wird im Allgemeinen höchstens einen Vermerk pro Rechteinhaber beinhalten.

Zudem ist es gar nicht notwendig, den Abschnitt History als Versionsgeschichte zu sehen, weil Bearbeitungen im Wiki nicht auf der GFDL basieren, sondern auf der bei jedem Wiki auch ohne Lizenz vorhandenen impliziten Einverständnis, dass das Dokument innerhalb des Wiki ohne größere Einschränkungen und Formalitäten bearbeitet werden kann und dort abrufbar ist. Das liegt in der Natur des Wiki. Im Großen und Ganzen macht also erst eine Verwendung außerhalb des Wikis die GFDL überhaupt erst relevant. Es liegt dann in den Händen des Nachnutzers, eine Titelseite zu erstellen, dort die Autoren zu nennen und einen Abschnitt History anzulegen, wo ein Eintrag über die Wikipedia-Version vorgenommen wird, auf der das ganze basiert.

Eine Kopie der Versionsgeschichte ist also weder notwendig noch hinreichend. Ein gutes Beispiel für die Realisierung bietet der Hinweis, der bei der Übernahme der Nupedia-Artikel in die Wikipedia vorgenommen wurde.[6]

Werfen Haftungsausschlüsse Probleme auf?

Ja, die Haftungsausschluss-Bausteine sind eindeutig ein Disclaimer im Sinne der GFDL. GFDL-Nutzer dürften sie nicht entfernen. In der Wikipedia ist die Entfernung jedoch aufgrund der Gepflogenheiten eher unproblematisch.

Sind kleinere Änderungen zu vernachlässigen?

Ob eine Änderung als klein markiert ist oder nicht, hat keine rechtliche Relevanz. Diese Funktion dient alleine der Übersicht.

Wie könnte man die strikte Einhaltung der GNU FDL praktikabler gestalten?

Man kann seine Autorennennung in das Dokument schreiben, ggfs. als HTML-Kommentar. So haben Nachnutzer eventuell weniger Arbeit.

Export und Import von Versionsgeschichten und ihre Änderungsmöglichkeit sind hingegen unsinnig, weil die Versionsgeschichte keine rechtliche Relevanz hat.

Was sind transparente/opake Kopien?

Transparente Kopien können mit einem Programm sinnvoll verarbeitet werden, das unter einer freien Lizenz steht. Bei Opaken ist das nicht der Fall.

Wann liegen große Stückzahlen vor?

Die GFDL spricht von mehr als 100 Kopien. Falls man keine großen Stückzahlen verbreitet, z.B. für Freunde kopiert, kann man auf die liberaleren, ungezwungenen und unkomplizierteren Regelungen des Abschnitts 2 zurückgreifen. Bei Web-Veröffentlichungen muss man allerdings von großen Stückzahlen ausgehen.

Was hat es mit den Aggregationen (Sektion 7) auf sich?

Aggregation ist das Verbreiten von GFDL-Dokumenten auf Datenträgern zusammen mit anderen Werken, die selbst nicht unter kompatiblen Lizenzen stehen. Es ist davon auszugehen, dass auch das Einbetten von Bildern unproblematisch ist, selbst wenn es direkt im GFDL-Dokument stattfindet, solange das Bild nicht essentiell für den Text ist oder umgekehrt.

Muss bei einem Abdruck eines Artikels wirklich die ganze GNU FDL mitabgedruckt werden?

Ja.

Bezieht sich die GNU FDL auf andere Rechte als das Urheberrecht?

Nein, die GFDL stellt das mehrmals mit der ausdrücklichen Bezugnahme auf das Copyright klar. Andere Rechte bleiben also unberührt. Jedoch ist in zukünftigen Versionen damit zu rechnen, dass Patentrechte zumindest mit eine Rolle spielen werden.

Wieso steht das Wikipedia-Logo nicht unter der GNU FDL?

Weil die Wikimedia Foundation wohl glaubt, durch einen vom Markenrecht unabhängigen vermeintlichen zusätzlichen urheberrechtlichen Schutz würde sie ihre Rechtsposition stärken, insbesondere in Ländern, in denen die Marke nicht registriert ist. Ob die Logos tatsächlich urheberrechtlich geschützt sind, ist eine andere Frage, in Deutschland ist die Rechtsprechung für einen solchen schutz sehr zurückhaltend (Siehe Schöpfungshöhe). Das entbindet aber nicht von der Einhaltung der markenrechtlichen Beschränkungen.

Kann man die GNU FDL kündigen?

Regulär nicht.

Kann man ungewünschte ideologische Nutzungen verhindern?

Nur, falls sie der Free-Software-Ideologie in Form ihrer Verwirklichung in der GFDL-Lizenz widerspricht. Diese Ideologie beinhaltet jedoch die Ideologiefreiheit der Lizenz, solange es nicht sie selbst betrifft. Die Nutzung soll für jeden Zweck erlaubt sein, egal, ob dieser moralisch verwerflich ist.

Dem sind jedoch durch das deutsche Urheberrecht durch Sanktionierung der Entstellung des Werks möglicherweise Grenzen gesetzt. Einfach zu erreichen sind diese aber wohl nicht.

Ist es unschädlich, wenn man nicht schützbare Leistungen unter GNU FDL stellt?

Man sollte prinzipiell nur für eigene Leistungen überhaupt selbst eine Lizenz auswählen. Fremde Werke können nicht GFDL sein, wenn sie nicht vom Rechteinhaber ausdrücklich darunter freigegeben wurden. Hier sollte man eine Irreführung vermeiden, auch wenn sie rechtlich ohne Konsequenzen bliebe.

Eigene, nicht schutzfähige Dinge (Schöpfungshöhe) sollte man entsprechend als gemeinfrei kennzeichnen und auch wenn man sich unsicher ist, bei kleinen Münzen und vielleicht etwas darüber hinaus eine PD-Lizenz wählen. Copyleft-Lizenzen sind grundsätzlich nur für signifikante Beiträge sinnvoll.

Was ist mit Leistungen, bei denen umstritten ist, ob sie schützbar sind?

Jeder ist für die Rechtsverletzungen verantwortlich, die er begeht und jeglicher Umgang mit solchen Leistungen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Lizenzschilder besteht keine Gewähr, wenn man darauf vertraut, tut man das auf eigene Verantwortung. Umgekehrt bedeutet das nicht, dass man sich grundsätzlich darauf verlassen sollte, bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beim Einfügen von Schildern nicht in Haftung genommen zu werden.

Schränkt die GNU FDL das Zitatrecht ein?

Nein, kann sie gar nicht, weil Zitieren nicht verboten ist, und eine Lizenz immer nur etwas erlauben kann, was sonst gesetzlich verboten wäre, nicht umgekehrt.

Verletzt ein bloßer Link die GNU FDL?

Nicht, wenn man nicht den Eindruck erweckt, es handle sich um einen Teil der eigenen Seite.

Angaben, dass man sich "von diesem Inhalt distanziert", können jedoch gegebenenfalls mindestens unfreundliche Reaktionen verursachen, da man damit zum Ausdruck bringt, dass man die verlinkten Inhalte nicht gutheißt.

Kennt das deutsche Recht Nutzungsrechte für die Allgemeinheit?

Ja. Es hat den Kosenamen Linux-Klausel.

Ist die GNU FDL eine Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB)?

Ja, und die Rechtsgrundlage ist das Urheberrecht.

Was kann schlimmstenfalls passieren (GAU), wenn die GNU FDL als Ganzes als AGB unwirksam ist?

Dann würde die Wikipedia nicht untergehen, aber die Nutzung wäre für eine gewisse Zeit auf die implizite Wiki-Nutzungserlaubnis in der Wikipedia beschränkt. Nachnutzer müssten darauf warten, dass die FSF eine neue Version der GFDL erstellt, welche die Probleme behebt. Allerdings gibt es keinen Grund, so etwas zu erwarten. Die Kompanion-Lizenz für Programme, GPL, hat auch bereits ein Gerichtsverfahren überstanden, ohne dabei gleich in der Luft zerrissen zu werden.

Warum sind diese FAQ so optimistisch formuliert?

Einige Wikipedianer vertreten sowohl den Buchstabenglauben der Lizenz als auch ein Korsett, das sie sich mit dem Wunsch nach einer CC-BY-SA-gemäßen Verwendung und teilweise auch mit dem daraus folgenden Gentlemen-Agreement aufgedrückt haben. Das ist aber eine nicht wirklich produktive Position, man muss eine Lizenz immer anhand ihres historischen Kontexts interpretieren. Tut man das nicht, führt es zu absurden Folgen, die mit der ursprünglichen Idee hinter der Lizenz naturgemäß nicht mehr viel gemein haben.

Die GFDL wurde zwar für Wikis nicht vorgesehen, aber man kann die Prinzipien ohne weiteres und nur mit minimalen Korrekturen übertragen, wenn man nur will, und bereit ist, das Gentlemen Agreement und seine Konnotationen zu ignorieren.

Wer zeigt, dass er ehrlich versucht, die Lizenz in diesem Sinn gut umzusetzen, hat im allgemeinen nicht viel zu befürchten, selbst wenn es einer vollständig buchstäblichen Auslegung der momentanen Version letztendlich widersprechen sollte.

Und zudem ist natürlich der Pessimismus intellektuell unredlich.

Wieso wird hier keine Handlungsanleitung für potentielle Störer auf dem Serviertablett präsentiert?

Weil Panikmache meist kontraproduktiv ist und überspitzt dargestellte Positionen, so sehr sie eine kritische Diskussion fördern, doch unweigerlich dazu führen, dass solche Ausführungen für bare Münze genommen werden und letztendlich das vermeintliche Problem, dessen Lösung sie anregen wollen, möglicherweise erst verursachen.

Ist die GNU FDL ein geeignetes Mittel, um freie Inhalte zu schaffen?

Die GFDL hat ihre Probleme, aber man kann mit ihr leben. Sie ist sicher eine im Vergleich zu proprietären Gedanken immer noch sehr freie Lizenz. Es kann aber nicht schaden, unter anderen freien Lizenzen dual zu lizensieren.

Ich will nicht, dass meine Bilder außerhalb der Wikipedia verwendet werden. Sollte ich sie unter GFDL lizensieren?

Des öfteren ist (vor allem neuen) Benutzern der Freiheitsgedanke der Wikipedia nicht so ganz geheuer und sie möchten ihre Bilder eigentlich gar nicht unter einer freien Lizenz freigeben, sondern nur für die Wikipedia, oder zumindest nicht zu kommerziellen Zwecken. Dann wird leider, auch von erfahrenen Benutzern, sehr oft die Empfehlung gegeben, sie doch einfach unter der GFDL hochzuladen, weil die GFDL, insbesondere für Bilder, quasi unmöglich einzuhalten sei (zumindest nicht praxisnah). Solche auf verantwortungslose Weise erteilen Ratschläge verurteile ich auf das schärfste. Wenn man die Präambel der GFDL liest, stellt man sehr schnell fest, dass es völlig entgegengesetzt zu ihrem Zweck ist. Es ist geradezu eine Pervertierung und ein Missbrauch, wenn man sie einsetzt, um die Ausübung der Freiheiten zu verhindern, die sie eigentlich schützen soll.

Ein GFDL-lizensiertes Bild wird entweder für jegliche von der FSF jemals veröffentlichte Version freigegeben, oder "or any later version published by the Free Software Foundation". Die FSF ist bestrebt, die Lizenz so zu gestalten, dass die in der Präambel beschriebenen Freiheiten sichergestellt werden. Es ist daher mit Ergänzungen in zukünftigen Versionen zu rechnen, welche die Verwendung von Fotos und ähnlichem ohne hohe Barrieren ermöglichen. In diesem Lichte sind solche vermeintlich schlauen Auswege effektiv ein Schuss in den Ofen und werden genau den gegenteiligen Effekt haben. Man wird auch schwerlich argumentieren können, dass man davon ausging, dass man sich auf diesen Missbrauch der Lizenz verlassen hat und zukünftige Versionen daher ungültig sind. Denn solche Änderungen an der Lizenz liegen klar im Geiste der Präambel. Wer ein Bild unter der GFDL von sich aus freigibt, ohne die die Präambel (und die übrige Lizenz) gelesen zu haben, der begeht eine grobe Verletzung seiner Sorgfaltspflicht. Wer sie hingegen gelesen hat, der kann Unzulänglichkeiten der Lizenz zu diesen oder anderen Zwecken nur unter bösgläubiger Absicht ausnutzen. Daher ist in jedem Fall eine Anfechtbarkeit wegen Irrtums ausgeschlossen.

Der Ausschluss zukünftiger Versionen der GFDL kann nur zum Zweck haben, diesem Sachverhalt zu entgehen. Weil dies nicht im Sinn einer freien Lizensierung ist, sind Bilder, die zukünftige Versionen in der Lizensierung ausschließen, nicht als frei zu betrachten. Damit sind sie nach dem Grundsatz "die freie Enzyklopädie" aus der Wikipedia ausgeschlossen.

Wie lösen andere die Probleme mit der GFDL?

Am interessantesten ist hier vielleicht die Lösung der FSF selbst (sie ist der Urheber der GNU FDL). Sie hat in ihren Wikis einen Hinweis, dass man sich automatisch durch einen Beitrag damit einverstanden erklärt, das ausschließliche Nutzungsrecht an sie zu übertragen:

By contributing to any page on this wiki, you agree to assign copyright for your contribution to the Free Software Foundation. The Free Software Foundation promises to always use either a verbatim copying license or a free documentation license when publishing your contribution.
We grant you back all your rights under copyright, including the rights to copy, modify, and redistribute your contributions.

Es ist ein interessanter Ansatz, aber ob ein ausschließliches Nutzungsrecht so ohne weiteres auf diese Weise (d.h. insbesondere ohne unterschriebenen Vertrag) wirksam übertragen werden kann, ist zumindest fragwürdig.

Gibt es denn gar keine Hoffnung?

Vernünftig betrachtet kann man die Sachlage sinnvoll interpretieren und gut mit den Tatsachen und der Lizenz in ihrem historischen Kontext klarkommen. Mit der nächsten GFDL-Version sind außerdem einige Klarstellungen zu erwarten und nach der Erfahrung mit dem GPL3-Prozess wird jeder seine Verbesserungsvorschläge und Kommentare abgeben können. Alle Vorstellungen werden nicht erfüllt werden können, aber zumindest sicherlich viele Kleinigkeiten. So wird es sicherlich sinnvoll sein, eine Klarstellung vorzunehmen, dass die implizit im Rahmen eines Wikis für diesen Zweck gegebene Nutzungserlaubnis durch die GFDL unberührt bleibt.


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Es gilt die GNU FDL ohne Nebenbestimmungen. Ich bin nicht damit einverstanden, dass dieser Text gemäß dem Gentlemen Agreement (siehe oben Definitionen unter GA) genutzt wird. Ich verzichte weder auf mein Recht als Autor mit dem Pseudonym Historiograf genannt zu werden noch auf die Ausübung des droit de non-paternité. WARRANTY DISCLAIMER: Der Ersturheber lehnt jegliche Haftung für fehlerhafte rechtliche oder tatsächliche Angaben ab, soweit dieser Haftungsausschluss gesetzlich zulässig ist.

Titelseite
Eine Parodie der berüchtigten GFDL-Hell-FAQ. 2006. Autoren: Wikipedia-Benutzer rtc, Historiograf (Originalfragen). Publisher: ?.
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GNU FDL Highway to Hell - FAQ 2006 Historiograf ?