Benutzer Diskussion:Agatha Bauer/Deutsche Botschaft Bogotá
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Visum zur Eheschliessung
- Übersichtseite der Botschaft für Nationale Visa
- Unterlagen für Visumbeantragung:
- Reisepass, der noch mindestens neun Monate gültig sein muss, im Original mit zwei Kopien der Seite mit den Daten zur Person
- Formular “Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums” (zweifach) (kann in der Botschaft abgeholt oder von der Homepage (www.bogota.diplo.de) heruntergeladen werden)
- drei aktuelle Passfotos (4x5 cm mit hellem Hintergrund)
- Geburtsurkunde mit Apostille und Übersetzung ins Deutsche (Original und zwei Kopien)
- Ledigkeitsbescheinigung mit Apostille und Übersetzung ins Deutsche (Original und zwei Kopien)
- Falls Sie bereits verheiratet waren:
- Nachweis/e über die Auflösung der früheren Ehe bzw. Ehen mit Apostille und Übersetzung ins Deutsche (jeweils Original und drei Kopien)
- Prüfzertifikat des Goethe-Instituts (bzw. Sprachdiplom oder TestDaF-Prüfung)
- oder
- entsprechender Nachweis über die oben genannten Ausnahmefälle (z.B. Hochschulabschluss)
- Kopie des Reisepasses/Personalausweises des in Deutschland lebenden Verlobten (zweifach)
- Kopie der Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Verlobten (zweifach)
- Anmeldung zur Eheschließung des zuständigen Standesamtes
- Alle Unterlagen müssen in zweifacher Ausfertigung (zwei "Päckchen" und ein zusätzliches Passfoto) vorgelegt werden.
- Die Wartezeit für einen Termin zur Abgabe des Visumantrags beträgt 7-11 Wochen (da nicht bekannt ist, wann das OLG mit seiner Prüfung fertig ist, und damit nicht bekannt ist, wann man die Anmeldung zur Eheschließung bekommt, ist nur schwer bis unmöglich eine vorausschauende Terminvereinbarung möglich)
- Die Bearbeitung des Visumsantrags beträgt mindestens zehn bis zwölf Wochen (laut Informationsblatt Eheschließung/Begründung Lebenspartnerschaft in Deutschland)
- Bei der Abgabe des Visumsantrags wird der Verlobten intime Fragen gestellt, wann und wo man sich kennengelernt hat, wann man sich entschlossen hat zu heiraten.
- Das Standesamt benötigt folgende Unterlagen:
- Vollmacht (von der Verlobten) zur Anmeldung der Eheschliessung (muss bei der deutschen Vertretung (Konsulat) im Beisein eines Dolmetschers ausgefüllt, unterschrieben) werden. Die Unterschrift muss von der deutschen Vertretung (Konsulat) beglaubigt werden.
- Eine von der deutschen Vertretung (Konsulat) glaubigte Passkopie der Verlobten.
- 180 EUR für die Anmeldung der Eheschliessung
- Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister des deutschen Partners (Kosten 10 EUR)
- Kopie Geburtsregisterauszug des deutschen Partners. (Kosten 10 EUR)
- Wartezeit 2-3 Wochen für Vorprüfung der Unterlagen (innerhalb des Standesamts)
- Wartezeit 6-8 Wochen für Prüfung durch das Oberlandesgericht, ob Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnis möglich ist.
- Geburtsurkunde Verlobte (mit Apostille) Übersetzt von amtlich vereidigten Übersetzer
- Nachweis Familienstand (mit Apostille) Übersetzt vom amtlich vereidigten Übersetzer
- Nachweis Adresse (Übersetzt vom amtlich vereidigten Übersetzer)
- Die Ausländerbehörde benötigt folgende Unterlagen:
- letzten 3 Verdienstabrechnungen
- Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeben mit Angaben zum Beschäftigungsverhältnis mit der Frage seit wann das Beschäftigungsverhältnis besteht.
- Nachweis Ausreichenden Wohnraums (§ 2 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz) mit der Frage in welchem Stockwerk sich die Wohnung befindet.
- Kritik:
- Auf Nachfrage ob man Dokumente, die man im Original schon beim Standesamt in Deutschland vorgelegt hat, wirklich nochmal als zusätzlich zu beschaffendes Original bei der Botschaft vorlegen muss, antwortet eine Dame der Visaabteilung das es notwendig ist, die andere Dame (in der selben Botschaft), dass es nicht notwendig ist. Als ich erstere Dame auf die Antwort der 2ten Damen hinweise, sagt sie dass es trotzdem notwendig ist. Als ich mich beim Bürgerservice des Auswärtigen Amtes darüber beschwere, das die Damen unterschiedliche Anforderungen haben, verzichtet die als erstes genannte Dame auf genau das in meiner Beschwerde genannte Original-Dokument, besteht aber weiterhin auf ein anderes zu besorgendes 2. Original Dokument, welches auch schon dem Standesamt als Original Dokument vorgelegt wurde.
- Bemerkung: Jedes zusätzliche Orignal Dokument kostet mit Übersetzung und Apostille ca. 100-200 EUR.
- Bei einem Telefongespräch mit der Botschaft im November, erhalte ich auf die Frage, wie lange es nach Visumbeantragung dauert, bis meine Verlobte das Visum beim Konsulat abholen kann, die Auskunft: "Nach 2 Wochen ist das erledigt." Mit einem zusätzlichen Sicherheitsspielraum von 1 Woche kaufe ich das Flugticket zum Zeitpunkt 3 Wochen nach Visumbeantragung. Und wie soll es auch anders sein, ist das Visum natürlich nicht nach 3 Wochen fertig, sondern DOCH erst nach (voraussichtlich) 8 Wochen. Ich hatte 3 mal nachgefragt, ob das mit den 2 Wochen wirklich zutreffend ist. Die Antwort war jedes Mal: "Ja, ganz sicher". Die Umbuchung des Tickets kostet 626 Euro.
- Die Botschaft nimmt erst den Visumantrag an, wenn das Standesamt sämtliche Prüfungen durchgeführt hat. Die Ausländerbehörde fängt erst mit der Arbeit an, wenn die Botschaft den Visumantrag wieder nach Deutschland geschickt hat. Alle Wartezeiten addieren sich somit. Eine parallele Bearbeitung, die sicherlich möglich wäre und der Beschleunigung der "Bürokratischen Orgie" dienen würde, wird so erfolgreich verhindert.
- Als Begründung wird z.B. vom Standesamt angegeben, dass man ja erst mal sehen möchte, ob wirklich eine Eheschliessung durchgeführt werden soll. Was soll denn das? Ich kenne kein Gesetz welches sowas fordert.
- Eine weitere Begründung ist, dass es soviel Mißbrauch mit Visa gibt. Warum ist das mein Problem? Wozu werde ich eingespannt um diesem Mißbrauch zu verhindern? Ich habe ein berechtigtes Interesse meine Verlobte nicht erst nach 6 Monaten oder länger wieder zu sehen. Ich bezahle pünktlich meine Steuern und erwarte dafür eine Lösung die nicht länger als 3 Monate dauert. Die Staatsdiener werden von Steuergeldern bezahlt, benutzen (oder sogar mißbrauchen) aber die Steuerzahler um die Ihnen zugewiesene Arbeit zu verrichten.
- In den 90er Jahren hat die Bundesregierung per Gesetz Millionen von sog. Spätaussiedlern einfach so einen Deutschen Pass (mit Recht auf vollständige Rente in Deutschland, teilweise sogar rückwirkend mit Nachzahlungen im Wert einer Eigentumswohnung) verschafft, wenn sie (übertrieben ausgedrückt) nachweisen konnten irgendwann mal einen deutschen Schäferhund besessen zu haben. In welchem Verhältnis steht das zu den mehr als 6 Monaten Aufwand für ein "vorläufiges 3 Monatesvisum"?
- Was ist, wenn bedingt durch die extrem lange Bearbeitungszeit und die Massen an Dokumenten und der intimen Befragung in der Botschaft, meine Verlobte mich, nach diesem demütigenden und insgesamt als entwürdigend zu bezeichnenten Vorgang, verlässt? Dann sagen die Staatsdiener einfach, dass sie dazu nichts könnten. Nach Artikel 16 Grundgesetz und Artikel 12 Europäische Menschenrechtskonventionen habe ich ein Recht darauf zu Heiraten. Dort steht nichts davon, dass ich 6 Monate lang Strafarbeiten durchführen muss, um mein Recht auf Eheschliessung zu erhalten.
- Wieso gilt eine Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses (§ 1309 BGB) nur 6 Monate? Bei der Langwierigkeit der Bürokratischen Orgie (mehr als 6 Monate) kann es sein, das diese Befreiung ein 2. Mal geprüft werden muss und die ganze Vorgang von vorne beginnt.
- Mit diesem Vorgang wird man zum Bittsteller degradiert. Das Verfahren ist insgesamt massiv entwürdigend. Artikel 1 GG
- (Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.)
- wird mit solchen Verfahren auf das schwerste verletzt. Speziell, dass man die Bringschuld aufgebürdet bekommt, seine "Ehefähigkeit" nachzuweisen, ist bei einer ledigen erwachsenen Person, deren Familienstand schon sowieso durch ein Dokument mit "Apostillen-Überbeglaubigung" nachgewiesen wird, eine Beleidung sonder gleichen.
- Nach Einreise muss man mind. 2 Wochen warten, bis die Hochzeit möglich ist.
- Nach der Hochzeit muss man weitere 4-6 Wochen warten, bis man in seine Flitterwochen (z.B. nach Paris) reisen kann. Solange dauert nämlich die Bearbeitung der Aufenthaltsberechtigung. Und ohne eine permanenten Wohnsitz in Deutschland (Aufenthaltsberechtigung) kann man nicht einfach so die europäischen Nachbarstaaten reisen. Die Hotelbuchung kann ich jetzt auch wieder rückgängig machen. Und wie ich meiner zukünftigen Ehefrau erklären soll, dass sie auf ihre Wunschflitterwochen noch 4-6 Wochen warten muss weis ich nicht. Ich kann nur hoffen, dass sie verständnisvoll ist. Heiliger Bürokratius steh uns bei.