Benutzer Diskussion:Finø

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Literaturstipendium

Zum Literaturstipendium

Hallo Finø. Heute haben wir die Literatur zu den Themen "Staatsrecht I: Grundlagen, Verfassungsorgane, Staatsfunktionen", "Gesetzgebung: Ein Lehr- und Handbuch (C.F. Müller Lehr- und Handbuch)" und "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Gelbe Erläuterungsbücher)" bestellt, die Du im Rahmen des Literaturstipendiums für Deine Arbeit in der deutschsprachigen Wikipedia angefragt hast. Wir freuen uns, damit Dein Engagement als Autor der freien Enzyklopädie Wikipedia unterstützen zu können, hoffen, dass Du viel Freude mit diesem Titel hast und sie zum allseitigen Nutzen einsetzen kannst. Für Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung. --Konstanze Dobberke (WMDE) (Diskussion) 13:33, 26. Jul. 2016 (CEST)

Inklusionist

Es gibt eine für Benutzerseiten verwendbare Kategorie

Kategorie:Benutzer:Inklusionist

oder umfassender einen Babel-Baustein (u.r.), der die Setzung der Kategorie gleich mit erledigt. --Manorainjan (Diskussion) 01:23, 28. Jul. 2016 (CEST)

Meldegesetz

Hallo Finø, Deine Ergänzung hier [1] kann ich nicht nachvollziehen. Bei keinem anderen Artikel gibt es diese Doppellinks. Entweder den einen oder den anderen. Es gibt auch keinen erkennbaren Grund, weshalb der jeweils zweite eingefügte Link überhaupt sinnvoll sein soll. Die von Dir einzig angeführte Begründung ist falsch: Gesetze-im-internet.de ist nicht amtlich [2]. Dagegen sind die Informationen zum BMG (und auch zu allen anderen Gesetzen) auf buzer.de viel umfassender als auf der von Dir hinzugefügten Seite. Allein die auf buzer.de vollständig vorhandene Historie ist aus enzyklopädischer Sicht ein großer Gewinn für den Leser. Wozu bedarf es eines zweiten Links, der dem Leser keinerlei Mehrwert bietet? Bitte begründe Deine Ergänzung oder ich werde sie demnächst wegen WP:WEB wieder rückgängig machen. Guten Rutsch. --89.204.139.206 23:02, 26. Dez. 2016 (CET)

Hallo, 89.204.139.206, danke für deinen Beitrag auf dieser Seite. Es freut mich, dass du eine Diskussion angestoßen hast. Was spricht denn dagegen, Links zu zwei unterschiedlichen Plattformen in der Infobox zu setzen? Dass es bisher nicht so gemacht wurde, scheint jedenfalls kein besonders schlagkräftiges Argument zu sein. Zur Sache selbst würden mir folgende Argumente einfallen: 1. Die Doppelt-Verlinkung schadet niemandem. Oder gibt es denn einen unmittelbaren Nachteil? 2. Du hast gesagt, dass Buzer Informationen anbietet, die über den reinen Gesetzestext hinausgehen. Und damit hast du natürlich Recht. Interessant ist beispielsweise der Buzer-Qualitätscheck. Oder die „Synopsen“ zu einzelnen Gesetzen. Meiner Meinung nach sollte es aber nicht darum gehen, eine Vor-Auswahl zu treffen. Dass beispielsweise ein Kriterienkatalog aufgestellt wird, um dann das Angebot zu ermitteln, das den meisten Kriterien genügt. Nützlicher scheint es, verschiedene Angebote aufzuzeigen. Und jeder Mensch, der die Wikipedia nutzt, kann dann das Gesetz über die Plattform aufrufen, die ihm selber am liebsten ist. Ich selber mag die Gesetze-im-Internet-Seite lieber. Ansprechendere Gestaltung. Warum sollte man mir (und allen, denen es genauso geht) den entsprechenden Link vorenthalten? 3. Du hattest diese Stelle angeführt, um zu belegen, dass Gesetze im Internet keine amtliche Veröffentlichung ist. Und hier kommt es wahrscheinlich darauf an, wie man den Begriff versteht. „Amtlich in einem engeren Sinne“ scheint eine Veröffentlichung zu sein, die als Verkündung im Sinne des Art. 82 Abs. 1 S. 1 anzusehen ist. „Amtlich in einem weiteren Sinne“ wäre aber doch wohl eine Veröffentlichung, die von einer staatlichen Stelle besorgt wird. Und wenn es stimmt, dass Gesetze im Internet vom Bundesministerium der Justiz und der Firma Juris zusammen betrieben wird, dann wird man diese Quelle wohl mit einigem Recht als amtliche Quelle bezeichnen können. Salut --Finø (Diskussion) 14:00, 28. Dez. 2016 (CET)
Hallo Finø, Wikipedia hat seine eigenen Regeln. Für Links gilt WP:WEB mit Grundansagen wie "Sparsamkeit" und "Nur vom Feinsten". Es soll nicht alles mögliche gesammelt, sondern nach diesen Regeln eine Auswahl getroffen werden. Ansprechendes Design oder vermeintliche Amtlichkeit halte ich für sehr schwache, wenn nicht untaugliche Kriterien bei der Auswahl, wenn weitere gewichtigere Kriterien belegt sind. Die meisten Leser dürften nicht in der Lage sein, mehr als das Design zu beurteilen, deswegen gibt es WP:WEB und wird überall in der Wikipedia eine Vorauswahl getroffen. Ein "Vorenthalten" von Informationen fand speziell beim BMG durch gesetze-im-internet selbst statt, da es dort erst nach Inkrafttreten auffindbar war, viele Monate nach Verkündung. Das dürfte der einzige Grund sein, weshalb hier beim BMG nicht buzer "vorenthalten" wurde wie auf fast allen anderen Seiten in der Wikipedia. In der Infobox sind zwei Links jedenfalls zuviel, schon aus Platzgründen. Unter Weblinks wäre das akzeptabel und wird in einigen anderen Artikeln so gehandhabt. Ich erkenne keinen Nutzen für den Leser durch Anbringen eines zweiten Links, der viel weniger Informationen enthält, als der vorhandene. Der Informationszugang wird so erschwert.
Im rechtlichen Bereich den umgangssprachlichen Begriff "amtlich" so ungenau zu benutzen, halte ich für schädlich. Es gaukelt (nicht vorhandene) Verbindlichkeit der Information vor. In Anbetracht einiger der im von Dir angesprochenen Buzer-Qualitätscheck aufgezeigten Punkte kann man an der Unabhängigkeit der jeweils zuständigen Redaktion zweifeln, wenn unkommentiert Abweichungen zum amtlichen Text existieren, die vielleicht dem ursprünglichen Willen des verantwortlichen Ministeriums aber nicht den amtlichen Wortlaut aus dem Bundesgesetzblatt wiedergeben. Daher sollte hier die weite Verwendung des Wortes "amtlich" vermieden werden.
Guten Tag --89.204.137.144 13:28, 7. Jan. 2017 (CET)

Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen

Hallo,

das Projekt, das gesamte Thüringer GVBl. zu indizieren und zu dokumentieren, ist zwar löblich, aber m. E. in Wikipedia fehl am Platz. Auf dem Schwesterprojekt Wikisource gibt es so etwas z. B. für das Reichsgesetzblatt von 1871 bis 1945, ich könnte mir vorstellen dass auch das Thüringer GVBl. dort eine Heimat findet. Vielleicht mal bei den Kollegen dort nachfragen, wie die das sehen? -- 109.91.35.57 19:28, 12. Aug. 2020 (CEST)

Ist das deine persönliche Meinung oder stützt du dich auf Richtlinien oder überhaupt auf Argumente? Wikisource ist nice, aber dort es geht zumeist eher darum, Texte zu edieren. Und daran kann ich keinen Nutzen sehen, wenn der Text zwar vorhanden, aber nur schwer zugänglich ist.
Du kennst wahrscheinlich auch nicht die Situation, wie man die einzelnen GVBl.-Nummern auf der Landtagsseite suchen muss?
Hast du schon mal darüber nachgedacht, dass es weder auf Bundes- noch auf Landesebene eine Liste neu verabschiedete Rechtstexte gibt, so dass man sich schnell und zuverlässig über die Entwicklung informieren kann?
Beschäftigst du dich mit den Themen Gesetzgebung und Parlamentsberichterstattung?
Wenn in der Wikipedia die einzelnen Folgen von Fernsehserien indexiert werden, was könnte dagegen sprechen, die Rechtstexte zu indexieren? Hat das Thema im gesellschaftlichen Diskurs nicht erheblich mehr Gewicht?
Wie kommt es eigentlich, dass du hier nicht mit einem Benutzernamen unterwegs bist?
Hallo, erstmal würde ich empfehlen, bei der Hitze ein kaltes Glas Milch zu trinken und etwas runterzukommen.
Nach WP:WWNI Punkt 7 ist Wikipedia keine Rohdatensammlung und insbesondere keine Sammlung von Quellen (wird dort ausdrücklich als Beispiel ausgeführt). Genau aus diesem Grund läuft z. B. derzeit eine Löschdiskussion zu einem Index eines Heimatjahrbuchs, aber bei Gesetzesblättern ist die Sachlage ja nicht anders. Wenn es wirklich so schwer sein sollte an das GVBl zu kommen, würde ich doch ganz einfach empfehlen die Seiten als JPEG auf Commons hochzuladen, das ist urheberrechtlich ja kein Problem und dann würden die Gesetzestexte auch einer größeren Allgemeinheit zugänglich als wenn sie irgendwo hinter irgendwelchen Deeplinks verkümmern. Dann wäre es auch möglich die Gesetzestexte per OCR oder auch manuell auszuwerten, und dafür hatte ich eben Wikisource vorgeschlagen weil es dort bereits sehr viele Gesetzestexte (auch jüngeren Datums) gibt. Dort sähe ich sowas eher als in der Wikipedia, das ja gerade keine Quellensammlung sein soll. -- 109.91.35.57 20:19, 12. Aug. 2020 (CEST)
Hallo, danke für den Link. Und sorry, wenn du dich durch meine Antwort so hart angefasst gefühlt hast, dass du mir zu einem Glas Milch geraten hast. (Ich mag Milch übrigens.)
1. Zunächst die Frage, was unter einer „Rohdatensammlung“ im Sinne dieser Richtlinie zu verstehen ist. Wo finde ich dazu nähere Angaben?
2. Und außerdem: Von wann stammt die Richtlinie? Wie ist sie zustandegekommen? Ist sie umstritten?
3. Den Heimatjahrbuchfall kennen ich nicht. Kannst du dazu Details verrraten, damit ich das einordnen, Parallelen und Unterschiede erkennen kann?
4. Ich nehme an, du hast gesehen, wie ich die Tabellen zu den GVBl.-Jahrgängen aufgebaut hab. Dass es eine Spalte mit Anmerkungen gibt, die dazu dient, Querverweise einzubauen, Änderungen zu dokumentieren und Begriffe zu erklären. Überhaupt könnte eine Anmerkung dazu dienen, Grundstock für einen separaten Artikel zu einem Gesetz oder einer Verordnung zu sein. Ich nehme an, dass du das verkannt hast, wenn du Commons als Lösung vorschlägst.
Von alledem mal abgesehen: Wie kommt es denn nun, dass du keinen Benutzernamen hast? Und wie kommt es, dass du diese Diskussion auf meiner Benutzerseite führst und nicht auf der Artikelseite zum GVBl.? --Finø (Diskussion) 21:16, 13. Aug. 2020 (CEST)