Berichterstatter (Europäisches Parlament)
Berichterstatter sind im Europäischen Parlament die Abgeordneten, die im Rahmen der Rechtsetzung der Europäischen Union für einen bestimmten Gesetzesvorschlag zuständig sind. Nachdem die Europäische Kommission einen Gesetzesvorschlag vorgelegt hat, benennt der zuständige Ausschuss im Europäischen Parlament genau einen Berichterstatter. Dieser hat die Aufgabe, sich federführend mit dem betreffenden Kommissionsvorschlag auseinanderzusetzen und die Vorlage für die Stellungnahme des gesamten Ausschusses vorzubereiten, die ihrerseits als Entscheidungsgrundlage für das Plenum des Parlaments dient.
Dem Berichterstatter werden immer so genannte Schattenberichterstatter zur Seite gestellt. Das soll verhindern, dass der einer bestimmten Fraktion im Europäischen Parlament zugehörige Berichterstatter den Entscheidungsvorschlag des Ausschusses zu einseitig verfasst. Jede im Ausschuss vertretene Fraktion hat das Recht, einen Schattenberichterstatter zu benennen. Diese sind meist genauso in das Gesetzesvorhaben eingebunden wie der federführende Berichterstatter.
Weblinks
- Matthias Dauner & Klaus-Dieter Sohn: Gesetzgebung im Trilog – Das Ende der transparenten repräsentativen Demokratie? (PDF) In: cepInput. cep (Centrum für Europäische Politik), 9. Oktober 2015, S. 7, abgerufen am 20. März 2019: „Die Verhandlungsdelegationen [des informellen Trilogs] sind kleiner als im formellen Trilog und variieren von Trilog zu Trilog. Die Delegation des Europäischen Parlaments setzt sich formal zusammen aus dem Vorsitzenden des federführenden Ausschusses sowie dem Berichterstatter und den Schattenberichterstattern der Fraktionen.“
- Artikel 205: Ausschusskoordinatoren und Schattenberichterstatter. In: Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments. 3. März 2015, abgerufen am 20. März 2019.
- EP-Berichterstatter im Dialog. Europäische Bewegung Deutschland, abgerufen am 20. März 2019: „Der Berichterstatter hat die Aufgabe, sich federführend mit dem Kommissionsvorschlag auseinanderzusetzen und die Vorlage für die Positionierung des Ausschusses vorzubereiten.“