Bischofsresidenz

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Als Bischofsresidenz bezeichnet man den Wohnsitz eines römisch-katholischen Diözesanbischofs. Häufig ist das Büro und Sekretariat des Amtsinhabers dort untergebracht. Sie ist von der Kathedra, bei der es sich um den Lehrstuhl und damit Amtssitz des Bischofs handelt, und dem Bischofssitz, bei dem es sich um die Stadt handelt, in der eines der beiden Vorgenannten steht, zu unterscheiden.

Benennungen

Residenzen werden auch „Bischöfliches Palais“ oder, wenn der Diözesanbischof einer Erzdiözese vorsteht, „Erzbischöfliches Palais“ genannt. Den Namen tragen meist nur besonders großflächige Bauten insbesondere der Renaissance, des Barock und des Klassizismus bis in den Historismus als Stadtpalais oder Vorstadtpalast – in der Zeit, in der die Paläste der Adeligen „Schloss“ genannt werden, und tatsächlich sind sie auch Schlösser im Sinne des Begriffs, als Verwaltungssitz des Bischofs in seiner Funktion als weltlicher Landesherr, auch als Sommerresidenz, oder als Lustschloss. Wo die geistliche Territorialherrschaft abgeschafft wurde, und moderne und schlichtere Bischofsresidenzen werden dagegen zumeist nur noch als „(Erz-)Bischöfliche Häuser“ bezeichnet. Ältere Ansitze heißen auch „Bischofshof“.

Beispiele

(Bistümer nach Abc)

Deutschland

Österreich

Weitere Länder

Siehe auch